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Was muss ich beim Trinkwasser nach einem Hochwasser beachten?

04.09.2013

Wenn über das örtliche Gesundheitsamt keine Abkochempfehlung oder eine Verwendungseinschränkung angeordnet wird (bei Beeinträchtigung der Wassergewinnungs- bzw. Aufbereitungsanlagen durch das Hochwasser möglich), kann das Trinkwasser bedenkenlos weiter verwendet werden.
Bei Einstellung der Trinkwasserversorgung (zum Beispiel in Passau) erfolgt die Versorgung der Bevölkerung über Wasserwagen oder Mineralwassergebinde.
Im Falle des „Überlaufens“ von Einzelwasser-Versorgungen (sog. Hausbrunnen) sollte das Wasser abgekocht werden, bis der Betrieb des Brunnens wieder bestimmungsgemäß verläuft und die Wasserproben nach Trinkwasserverordnung in Ordnung sind.  

  • Alle wichtigen Informationen zur Qualität von Brunnenwasser

Hinweis: Oft wird beobachtet, dass in Hochwasserzeiten das Trinkwasser verstärkt nach Chlor riecht. Dies ist eine Folge des vorsorglichen Handelns der Wasserversorger, die Chlor zur Desinfektion des Trinkwassers einsetzen, um Verkeimungen des Trinkwasser vorzubeugen. Das zugesetzte Chlor ist nicht gesundheitsschädlich.

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 12.06.2014):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-muss-ich-beim-trinkwasser-nach-einem-hochwasser