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Bewertungsgrundlagen und Leitlinien

08.06.2022

Einführung

Das Umweltbundesamt hat mit der 2. Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) im Dezember 2012 die Aufgabe erhalten, verbindlich geltende Bewertungsgrundlagen für Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser festzulegen. Bisher hatte das Umweltbundesamt hierzu Leitlinien und Empfehlungen veröffentlicht, die einen weniger verbindlichen Status hatten. In den nächsten Jahren werden weitere Leitlinien und Empfehlungen in Bewertungsgrundlagen überführt.

Die Bewertungsgrundlagen gelten gemäß §17 Absatz 3 der TrinkwV zwei Jahre nach deren Festlegung durch das ⁠UBA⁠ verbindlich. Ab diesem Datum dürfen für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Bewertungsgrundlagen entsprechen.

Für die Zertifizierung (Konformitätsbestätigung) von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser gemäß Bewertungsgrundlagen hat das Umweltbundesamt eine Empfehlung erstellt. Ein erläuterndes Dokument mit Fragen und Antworten zur Umsetzung dieser Regelungsdokumente in Zertifizierungsverfahren („FAQ“) finden Sie im Navigationsbereich Dokumente, welches nach Bedarf aktualisiert wird.

Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe

Die Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe gilt seit dem 10. April 2017 verbindlich und wurde in der Zwischenzeit neu gefasst. (Neufassung vom 14. Mai 2020).
Die aktuell gültige Version ist vom 25. Mai 2021.

  • Metall-Bewertungsgrundlage

Die Bewertungsgrundlage enthält eine Positivliste der trinkwasserhygienisch geeigneten metallenen Werkstoffe. Das Umweltbundesamt beurteilt die trinkwasserhygienische Eignung der metallenen Werkstoffe in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen anderer Staaten, die im Rahmen der freiwilligen 4MS -Zusammenarbeit kooperieren (4MS-Initiative, gestartet mit vier EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Niederlande und Großbritannien). Dabei bewertete Werkstoffe werden ebenfalls in der 4MS-Werkstoffliste aufgeführt.

Zur Führung der in der Bewertungsgrundlage enthaltenen Positivliste der trinkwasserhygienisch geeigneten metallenen Werkstoffe gilt die unten aufgeführte Geschäftsordnung.

Für die Überprüfung der trinkwasserhygienischen Eignung gelöteter Produkte und von Produkten, welche einen nicht in den Geltungsbereich der Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe einzuordnenden Überzug haben, kann eine Produktprüfung (z.B. gemäß DIN EN 16058) notwendig sein. Für diese Prüfung und die jeweilige Bewertung wurden folgende Informationen, welche derzeit nicht verbindlich gelten, erstellt:

  • Prüfung und Bewertung von gelöteten Produkten
  • Nickelabgabe von verchromten Trinkwasserarmaturen und anderen Bauteilen

Bewertungsgrundlage für Emails und keramische Werkstoffe

Das Umweltbundesamt hat die Bewertungsgrundlage für Emails und keramische Werkstoffe (Email/Keramik-BWGL) festgelegt und am 12. September 2019 veröffentlicht. Diese gilt ab dem 12. September 2021, nach einer zweijährigen Übergangsfrist gemäß § 17 Abs. 3 TrinkwV, verbindlich. Die Email/Keramik-BWGL wurde in der Zwischenzeit einmal geändert und liegt in der aktuell gültigen Fassung vom 6. August 2021 vor:

  • Bewertungsgrundlage für Emails und keramische Werkstoffe
  • Begründung der Prüfwerte

Für die Berücksichtigung weiterer Werkstoffe in der Bewertungsgrundlage für Emails und keramische Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser hat das ⁠UBA⁠ eine Information veröffentlicht.

  • Information: Berücksichtigung weiterer Werkstoffe in der Bewertungsgrundlage für Emails und keramische Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser

Bewertungsgrundlage für zementgebundene Werkstoffe

Das Umweltbundesamt plant keine nationale Bewertungsgrundlage für zementgebundene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser im Vorgriff auf eine europäische Regelung festzulegen. Entsprechend der geplanten Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG werden in Zukunft europäische Positivlisten für Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser festgelegt.

  • Information zur Bewertung von Ausgangsstoffen zur Herstellung von zementgebundenen Werkstoffen im Kontakt mit Trinkwasser

Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser

Für Kunststoffe und andere organische Materialien (Beschichtungen, Schmierstoffe, Elastomere und thermoplastische Elastomere) im Kontakt mit Trinkwasser gilt die folgende Bewertungsgrundlage:

  • Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien
  • Polymerspezifische Anlagen der Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien 

Diese wurde bisher dreimal geändert. Die Änderungen sind in den offiziellen Dokumenten des Bundesanzeigers einzusehen unter:

  • Dritte Änderung vom 7. März 2022
  • Zweite Änderung vom 9. März 2021
  • Erste Änderung vom 14. Mai 2020
  • Originalversion vom 11. März 2019

Für den Übergang von ⁠UBA⁠-Leitlinien zur KTW-Bewertungsgrundlage hat das Umweltbundesamt die folgende Übergangsregelung erstellt:

  • Übergang von den UBA-Leitlinien zur Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (Übergangsregelung KTW-BWGL

Eine Voraussetzung für die Prüfung nach der Bewertungsgrundlage ist, dass die verwendeten Ausgangsstoffe bewertet und in der gültigen polymerspezifischen Positivliste aufgeführt sind. Das Umweltbundesamt beurteilt die trinkwasserhygienische Eignung der Ausgangsstoffe zur Herstellung der verschiedenen organischen Materialien in Kooperation mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠BfR⁠) und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen anderer EU-Mitgliedstaaten. Die im Rahmen der freiwilligen Zusammenarbeit der 4MS-Initiative (gestartet mit vier EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Niederlande und Großbritannien) bewerteten Ausgangsstoffe werden ebenfalls in der 4MS-Core List (List of confirmed substances) aufgeführt.

Zur Führung der in der Bewertungsgrundlage enthaltenen Positivlisten der trinkwasserhygienisch geeigneten Ausgangsstoffe zur Herstellung organischer Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser gilt die unten aufgeführte Geschäftsordnung.

Die KTW-Leitlinie, die Beschichtungsleitlinie und die Schmierstoffleitlinie wurden zum 21.03.2021 zurückgezogen.

Silikon-Übergangsempfehlung

Silikone waren bisher im Regelungsbereich der KTW-Leitlinie, fallen aber noch nicht in den Anwendungsbereich der Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien. Aus diesem Grund gilt folgende Übergangsempfehlung:

  • Silikon-Übergangsempfehlung

Elastomerleitlinie

Die gültige Version der Elastomerleitlinie ist vom 16. März 2016.

  • Elastomerleitlinie

Die gültige Positivliste der Ausgangsstoffe ist in Anlage D der KTW-Bewertungsgrundlage aufgeführt.

  • Polymerspezifische Anlagen der Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-BWGL)


Mit der Modellierungsleitlinie kann für einige Materialien anstelle des analytischen Nachweises der rezepturspezifischen Anforderungen der Stoffübergang in das Trinkwasser mathematisch abgeschätzt werden.

Bei der Rezepturüberprüfung von Stoffen mit bestimmter technologischer Funktion und geringen Einsatzmengen kann ergänzend die Geringfügigkeitsleitlinie angewendet werden. 

Das Umweltbundesamt hat die Elastomerleitlinie und die TPE-Übergangsempfehlung in die KTW-Bewertungsgrundlage überführtl..

  • Information zur Überführung der Elastomerleitlinie und der TPE-Übergangsempfehlung in die KTW-Bewertungsgrundlage

Thermoplastische Elastomere

Bisher konnten Thermoplastische Elastomere nach der Empfehlung zur hygienischen Beurteilung von Produkten aus Thermoplastischen Elastomeren im Kontakt mit Trinkwasser (TPE-Übergangsempfehlung) beurteilt werden.

Die aktuelle Version ist vom 11. März 2019.

  • TPE-Übergangsempfehlung

Das Umweltbundesamt hat mit der Überführung der Elastomerleitlinie und der TPE-Übergangsempfehlung in die KTW-Bewertungsgrundlage auch die hygienische Beurteilung von Thermoplastischen Elastomeren neu geregelt.

  • Information zur Überführung der Elastomerleitlinie und der TPE-Übergangsempfehlung in die KTW-Bewertungsgrundlage

Geringfügigkeitsleitlinie

Die Leitlinie „Beurteilung von Stoffen mit bestimmter technologischer Funktion und geringen Einsatzmengen bei der Rezepturüberprüfung nach den Leitlinien des Umweltbundesamtes zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (Geringfügigkeitsleitlinie)“ wurde im Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz in der Ausgabe 2012 (55:150-151) veröffentlicht.

Die gültige Version ist vom 18. April 2011.

  • Geringfügigkeitsleitlinie

Diese Leitlinie kann in Verbindung mit den noch bestehenden Dokumenten Elastomerleitlinie und TPE-Übergangsempfehlung zur Bewertung von Rezepturen zur Herstellung organischer Materialien im Kontakt mit Trinkwasser herangezogen werden.

Modellierungsleitlinie

Die Leitlinie zur mathematischen Abschätzung der Migration von Einzelstoffen aus organischen Materialien in das Trinkwasser wurde im Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz in der Ausgabe 2009 (52:1105-1112) veröffentlicht.

Die gültige Version ist vom 07. Oktober 2008.

  • Modellierungsleitlinie

Die Modellierungsleitlinie ermöglicht, rezepturspezifische Einzelstoff-Anforderungen der Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien, der KTW-, Beschichtungs-, Schmierstoff- und Elastomerleitlinie und der TPE-Übergangsempfehlung durch eine mathematische Modellierung zu überprüfen. Damit kann auf die experimentelle Überprüfung dieser Anforderungen verzichtet werden.

Empfehlung zur Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten

Das Umweltbundesamt hat die Empfehlung zur Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten veröffentlicht:

  • Empfehlung zur Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten

Nach § 17 Abs. 3 TrinkwV kann das Umweltbundesamt Bewertungsgrundlagen zur Konkretisierung der Anforderungen an Trinkwasserkontaktmaterialien veröffentlichen. Diese verbindlichen Bewertungsgrundlagen beinhalten keine Festlegungen zur Art und Weise, wie die Konformität der Anforderungen bestätigt werden kann. Zur Ergänzung der Bewertungsgrundlagen hat das Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit den Fachkreisen und nach einem Anhörungsverfahren, eine Empfehlung zur Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten erstellt.

Die Empfehlung zur Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten wurde zuvor im April und Juli 2020 geändert (1. bzw. 2. Änderung) und im Juli 2021 mit der vorliegenden 3. Änderung aktualisiert.

Erläuterungen zur Anwendung dieser Empfehlung in Zertifizierungsverfahren von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser gemäß Bewertungsgrundlagen werden in einem FAQ-Dokument gegeben, siehe im Navigationsbereich Dokumente.

Geschäftsordnung zum Führen der Positivliste der trinkwasserhygienisch geeigneten metallenen Werkstoffe

Zur Führung der in der Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser enthaltenen Positivliste der trinkwasserhygienisch geeigneten Werkstoffe gilt folgende Geschäftsordnung:

  • Geschäftsordnung des Umweltbundesamtes zum Führen der Positivliste der trinkwasserhygienisch geeigneten metallenen Werkstoffe
  • Anlage 1: Antrag zur Aufnahme eines Werkstoffs in die Positivliste der Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser gemäß §17 TrinkwV

Geschäftsordnung zum Führen der Positivlisten der Ausgangsstoffe von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser

Zum Führen der Positivlisten der Ausgangsstoffe in der Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser gilt folgende Geschäftsordnung:

  • Geschäftsordnung des Umweltbundesamtes zum Führen der Positivlisten der Ausgangsstoffe von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser

Die Anlagen können einzeln heruntergeladen werden:

  • Anlage 1: Antrag zur Aufnahme eines Ausgangsstoffes in die Positivliste einer Bewertungsgrundlage gemäß §17 TrinkwV
  • Anlage 2: Ergänzendes Antragsformular zur Aufnahme eines nicht vollständig bewerteten Stoffes
  • Anlage 3: Ergänzendes Antragsformular zur Aufnahme eines bereits durch die EFSA bewerteten Stoffes
  • Anlage 4: Ergänzendes Antragsformular zur Aufnahme eines bereits durch andere Behörden / internationale Organisationen bewerteten Stoffes

Links

  • Newsletter Fachinformation Trinkwasser und Badebeckenwasser

Dokumente

  • FAQ - Fragen und Antworten zur Prüfung und Zertifizierung von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser nach Bewertungsgrundlagen und Empfehlung zur Konformitätsbestätigung (Aktualisierung: Februar 2022)
  • Beurteilung von 2-Mercaptobenzothiazol (2-MBT) entsprechend der Elastomerleitlinie (Übergangsregelung)
Artikel:

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„Für Mensch und Umwelt″ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 08.06.2022):https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen/bewertungsgrundlagen-leitlinien?sprungmarke=GO_Organik