Wegbereiter für den Umweltschutz in Deutschland

Personalie: Gründungspräsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Heinrich Freiherr von Lersner, wird 80

Sein Wirken ist eng mit der Idee der Ökologie verknüpft. Heinrich Freiherr von Lersner gehört zu den Männern der ersten Stunde der deutschen Umweltpolitik. Der promovierte Verwaltungsjurist übernahm 1970 in der neugeschaffenen Abteilung Umweltschutz im Bundesinnenministerium die Unterabteilung „Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft“, um dann vier Jahre später zum ersten Präsidenten des Umweltbundesamtes (UBA) ernannt zu werden. In dieser Funktion hat er über einen langen Zeitraum, von 1974 bis 1995, das UBA aufgebaut, zu einer angesehenen wissenschaftlichen Behörde gemacht und die Umweltpolitik an maßgeblicher Stelle mitgestaltet. Heute wird Heinrich von Lersner 80 Jahre alt.

 

„Heinrich von Lersner wurde zu einem Glücksfall für das ⁠UBA⁠ und für die deutsche Umweltpolitik. Mit schwäbischer Beharrlichkeit und seiner unbestrittenen fachlichen Kompetenz vertrat er streitbar häufig emotionalisierte Themen wie Tempolimit auf Autobahnen, Ozonloch, Waldschäden oder Dioxin und trug so dazu bei, dass Umweltschutz heute zu den zentralen Politikfeldern gehört“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Meilensteine der deutschen Umweltpolitik, wie die Großfeuerungsanlagenverordnung, das Katalysatorenkonzept oder die Veränderungen in der Abfall- und Abwasserwirtschaft, wären ohne die wissenschaftlichen Vorarbeiten des UBA und die Führungsstärke von Lersners nicht zu erreichen gewesen. Das Amt wurde durch das Errichtungsgesetz am 22. Juli 1974 im damaligen West-Berlin gegründet.

„Heinrich von Lersner hat die schwierige Gratwanderung zwischen Wissenschaft und Politik, die in der Doppelfunktion des UBA als Behörde und wissenschaftliche Einrichtung begründet liegt, mit Umsicht und Mut gemeistert. Exzellenz und Kompetenz bilden die Kombination, die von Lersner auszeichnen und die ihn zum erfolgreichen Präsidenten des UBA gemacht haben“, so Flasbarth. Dabei legte er besonderen Wert auf die fachübergreifende Zusammenarbeit vieler Disziplinen. Von Lersner erkannte früh, dass Umweltschutz eine Querschnittsaufgabe ist. Ihm war es immer wichtig, dass der Biologe im selben Haus arbeitet wie der Ingenieur, der Jurist oder der Ökonom. Als Chef hat er stets das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes gesucht, verlangte ihnen ein hohes Maß an Motivation und Engagement ab und ließ sich von guten Argumenten überzeugen.

„Umweltpolitik ist das Bohren von dicken Brettern. Man darf nicht aufhören, wenn der Bohrer beim ersten Ansatz nicht gleich durchkommt“, sagte von Lersner frei nach Max Weber Ende der 80er Jahre in einem Interview. Heinrich von Lersner wurde am 14. Juli 1930 in Stuttgart geboren, studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und Kiel. 1957 absolvierte er die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, zwei Jahre später promovierte er bei Günter Dürig, einem renommierten Rechtswissenschaftler, in Tübingen. Von 1959 bis 1961 arbeitete er als Verwaltungsjurist in der Innenverwaltung Baden-Württembergs. Während seiner Zeit als Beamter des Bundesinnenministeriums in den Jahren von 1961 bis 1974 arbeitete er mit am ersten Abfallgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Das Abfallrecht gehört nach wie vor zu seinen wissenschaftlichen Steckenpferden, das er als Herausgeber und Kommentator pflegt. Dem Jubilar widmet das UBA als Reverenz eine wissenschaftliche Abhandlung zu einem aktuellen abfallrechtlichen Thema: „Maßnahmen gegen Elektroschrott-Exporte“, die im Herbst in der Fachzeitschrift „AbfallR - Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft“ erscheinen wird.



 

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