Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Die Bundesregierung reist weiterhin klimaneutral

Anbieter von Klimaschutzprojekten aus der ganzen Welt können sich für das Kompensationsverfahren bewerben

Geschäftsreisende in einem Flughafenterminal.zum Vergrößern anklicken
Bundesregierung kompensiert ihre Dienstreisen klimaneutral
Quelle: Rawpixel.com / Fotolia.de

Die Bundesregierung stellt erneut ihre Dienstreisen klimaneutral. Die Emissionen sollen über hochwertige Klimaschutzprojekte kompensiert werden. Dafür will die Bundesregierung für das Jahr 2015 insgesamt 203.630 Emissionsgutschriften kaufen und unwiderruflich stilllegen. Klimaschonendes Handeln – Vermeiden, Reduzieren, Kompensieren – hat damit auch für Dienstreisen weiterhin einen festen Platz. Bereits 2014 wurden über 100.000 Emissionsgutschriften erworben und stillgelegt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Je weniger wir fliegen, desto besser für Umwelt und Klima. Wenn es sich aber nicht vermeiden lässt, dann hilft zumindest eine Kompensation der entstandenen CO2-Emissionen. Wir rufen daher abermals nationale und internationale Anbieter von Klimaschutzprojekten auf, uns Gutschriften aus anspruchsvollen Klimaschutzprojekten anzubieten.“

Die Bundesregierung hatte sich Anfang 2015 darauf verständigt, die ⁠Klimawirkung⁠ aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten ab Beginn der laufenden Legislaturperiode zu kompensieren. Dazu zählen die Pkw-Fahrten und Flugreisen von 110 Ministerien und Behörden.

Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (⁠UBA⁠): „Wir legen bei der Auswahl der Klimaschutzprojekte den Fokus auf Maßnahmen, die einen besonders hohen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung leisten. Damit reicht die Kompensation der Dienstreisen über den reinen Ausgleich von Treibhausgasemissionen hinaus. Die Qualitätskriterien für die Auswahl der Klimaschutzprojekte orientieren sich an den Festlegungen des deutschen Klimaschutzplans 2050 und den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.“

Für das Jahr 2015 startet das UBA jetzt das Verfahren zum Ankauf der 203.630 Emissionsgutschriften  aus dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, kurz CDM) des Kyoto-Protokolls. Er erlaubt es Industriestaaten, in gemeinsamen Projekten mit Entwicklungsländern, ⁠Klimaschutz⁠ in konkreten Projekten außerhalb des eigenen Landes umzusetzen. Das UBA prüft alle angebotenen Projekte auf die Einhaltung der geforderten Qualität.

Der Umfang der Emissionen ergibt sich aus den Dienstreisedaten 2015. Hierzu hat das UBA für sämtliche Dienstreisen die Wegstrecken per Flugzeug und die Kraftstoffverbräuche der Dienstwagen erhoben und die Treibhausgasemissionen berechnet. Für Flugreisen wurde dabei ein Faktor von 3 auf die Kohlendioxidemissionen angesetzt, um die höhere Klimawirksamkeit des Luftverkehrs zu berücksichtigen.

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 Kompensation  Flugverkehr  Autoverkehr  Dienstreise  CO2-neutral