25 Jahre Chemieunglück in Bhopal: Fehler, die wir nicht vergessen dürfen

Umweltbundesamt begrüßt Fortschritte im internationalen Chemikalienmanagement und mahnt weiter zur Wachsamkeit

Am 03. Dezember 1984 ereignete sich in der indischen Stadt Bhopal in einem Betrieb der Union Carbide India Ltd ein folgenschwe­rer Chemieunfall. Wegen zahlreicher Mängel, Fehler und nicht funktionierender Sicherheitseinrichtungen, gelangte eine Gaswolke aus 20 bis 30 Tonnen des sehr giftigen Zwi­schenproduktes Me­thylisocyanat in die Atmosphäre. In der ersten Woche starben mindestens 2.500 Menschen und 500.000 wurden zum Teil schwer verletzt. Noch Jahre später waren bis zu 50.000 Menschen in Folge des Unfalls behindert und die Sterblichkeitsrate in der Bevölke­rung erhöht. In Bhopal lebten zum Zeitpunkt des Unglücks etwa 700.000 Menschen, davon ca. 130.000 in unmittelbarer Nähe zum Betrieb. Das Unglück ist die bis heute schlimmste Chemiekatastrophe. „Der Preis für Industriekatastrophen wie in Bhopal ist so hoch, dass die Lehren daraus nicht in Vergessenheit geraten dürfen. Auch in Deutschland und Europa müssen wir immer wieder kritisch prüfen, ob wir genug für die Sicherheit unserer chemischen Anlagen tun”, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA).

Das Bhopal-Unglück löste weltweit Aktivitäten aus, chemische Betriebe sicherer zu machen. Bereits aufgrund früherer Störfälle, wie dem in der italienischen Stadt Seveso 1976, schuf Deutschland 1980 mit der Störfall-Verordnung und 1982 die EU in der Seveso-Richtlinie ein übergreifendes Anla­gensicherheitsrecht. Die Störfall-Ver­ord­nung fordert ein stringentes Sicherheitskonzept, um Störfälle zu verhindern oder deren Auswirkungen zu begrenzen. Systematische sicherheitsanalytische Un­tersuchungen industrieller Produktionsverfah­ren und Anlagen sind heute Standard.

Unterstützt werden diese Fortschritte durch Informationspflichten nach der europäi­schen Chemikalienverordnung ⁠REACH⁠, wonach Chemikalienhersteller auch Zwi­schenprodukte bei der Europäischen Chemikalienagentur registrieren müssen. Methylisocyanat, das in Bhopal zur Katastrophe führte, ist ein Beispiel dafür.

Unternehmen in Industriestaaten müssen auch Verantwortung für die Sicher­heit ihrer Chemieanlagen in weniger entwickelten Ländern übernehmen. Sicherheitsstandards dürfen nicht geringer als in Europa oder Nordamerika sein. Dafür wurden von der Or­ganisa­tion für Ökonomische Zusammenar­beit und Entwicklung (⁠OECD⁠) und der Wirtschafts­kommission für Europa der Verein­ten Nationen (⁠UNECE⁠) Leitfäden erarbeitet. Diese fordern bei dortigen Investitionen gleiche Sicherheitsniveaus wie in Industriestaaten. Dies gilt auch für deutsche Unternehmen. Ob die Empfehlungen immer befolgt werden, ist bisher nicht geprüft.

Die zunehmende Vernetzung der internationalen Chemikalienproduktion demonstriert, wie wichtig internationale Sicherheitsstandards in der Chemikalienproduktion sind. Geringere Standards dürfen kein Wettbewerbsvorteil sein. Internationale Überein­kommen zum Chemikalienmanagement nehmen dazu auch die Industriestaaten in die Pflicht: So dürfen nach dem Rotterdamer Übereinkommen (Prior Informed Consent Procedure = PIC) gefährliche Chemikalien nur mit Informationen zu ihren Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und nicht ohne vorherige Zustim­mung durch das Empfängerland exportiert werden. Das Umweltbundesamt unter­stützt durch Fachinformationen die Fortentwicklung dieses Übereinkommens.

Das Umweltbundesamt ist der Meinung, dass die Sicherheit der Chemikalienproduktion noch weiter verbessert werden muss. Erkenntnisse aus der Katastrophe in Bhopal sollten noch mehr beachtet werden, indem man zum Beispiel:

  • noch weiter auf Gefahrstoffe verzichtet oder die gehandhabten und gelagerten Mengen verringert,
  • bei der Planung der Nutzung von Flä­chen berücksichtigt, dass Unfälle mit Gefahr­stoffen nicht auf Wohnbebauung einwirken dürfen, wir nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz gefordert und nicht immer ausreichend berücksichtigt;
  • Umwelt­behörden und Betreiber ausreichend Personal zur Überwachung, Be­trieb und Instandhaltung der Anlagen bereitstellen.

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Deutschland

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