Umfeld

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P23R

P23R zielt auf die Optimierung der Kommunikation zwischen Unternehmen und Verwaltung sowie der Kommunikation zwischen verschiedenen Behörden. Dazu stellt P23R eine Infrastrukturbeschreibung bereit, die die administrativen Bestandteile der Kommunikation normiert. Das soll einerseits die Aufwände zur Etablierung automatisierter Kommunikation auf die rein fachlichen Inhalte und Fragestellungen reduzieren und andererseits die Wiederverwendung von Komponenten der Kommunikationsstruktur befördern. Gleichzeitig sollen Unternehmen von Detailregelungen, Plausibilitätsprüfungen und Aktualisierungen entlastet werden. Behörden erhalten durch die Nutzung effizienterer, weil medienbruchfreier Prozessketten schneller Daten in deutlich höherer Qualität.

 

XUBetrieb

Das Umweltbundesamt hat im Rahmen des IT-Investitionsprogramms der Bundesregierung für betriebliche Stamm- und Umweltberichtsdaten Modellkomponenten entwickelt. Diese Modellkomponenten wurden als Standard XUBetrieb veröffentlicht und von der Bundesstelle für Informationstechnik (BIT) des Bundesverwaltungsamts im Auftrag des IT-Planungsrats als XÖV-Standard zertifiziert.
Die frei verfügbaren XUBetrieb Modellkomponenten können als standardisierte Bibliothek bei der Erstellung von Datenmodellen, dem Aufbau von Nachrichten und dem Design von Datenbanken eingesetzt werden. Ihre Publikation unter einer offenen Lizenz sichert dabei die Zukunftssicherheit.

 

MIFLEX

Das Projekt MIFLEX untersucht, wie die vorhandenen fachlichen Grundlagen, aktuelle Anforderungen und technologische Entwicklungen in einer zukunftssicheren Gestaltung und Weiterentwicklung von elektronischen Werkzeugen zur Übermittlung betrieblicher Umweltberichtsdaten (Schadstoffmengen, Unternehmensinformationen, Anlageninformationen etc.) berücksichtigt werden können.

Dazu werden im Projekt MIFLEX folgende Schwerpunkte analysiert:

•    interne Datenmodelle zur Speicherung von Umweltberichtsdaten,
•    standardisierte Datenschnittstellen (XML) im Austausch und
•    Interaktionsmuster bei der Nutzung von elektronischen Werkzeugen zur Übermittlung betrieblicher Umweltberichtsdaten.

Wesentliche Grundlage der Daten- und Schnittstellenmodellierung sind dabei die für die Domäne Umweltberichtsdaten entwickelten standardisierten XUBetrieb Modellkomponenten.

 

EU-KommunalabwasserRL (91/271/EWG)

Im Rahmen der EU-KommunalabwasserRL sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, regelmäßig, auf Anfrage der EU Kommission (aktuell im 2 Jahreszyklus), Daten zur Abwassersituation zu berichten. Diese Daten werden ebenso regelmäßig von der EU Kommission im Internet im WISE (Water Information System of Europe) veröffentlicht.

Die zu berichtenden Daten umfassen Informationen zu Siedlungsgebieten ab einer Größe von 2.000 Einwohnerwerten (EW) in Haushalten und Gewerbe anfallender Abwasserlast und zu kommunalen Kläranlagen und deren Einleitungen in die Gewässer. Deutschland berichtete in den vorangegangenen Berichtsjahren Informationen zu jeweils ca. 4.300 Siedlungsgebieten und kommunalen Kläranlagen.

Auslöser eines europaweiten Berichtsprozesses ist die EU-Kommission. In Deutschland werden nach Eintreffen der EU-Anfrage über das ⁠BMU⁠ und das ⁠UBA⁠ die Ministerien der Bundesländer informiert und gebeten die notwendigen Berichtsdaten in einem festgelegten Zeitraum dem UBA zur Verfügung zu stellen. Am UBA laufen (derzeit über ein zentrales Web-Portal) die Daten aus den 16 Bundesländern in einer zentralen Datenbank zusammen. In der Web-Anwendung sind dabei eine Vielzahl von Qualitätssicherungsprüfungen automatisiert hinterlegt, welche die Daten auf Vollständigkeit, Einhaltung der Formate und Plausibilität prüfen. Bundesland spezifisch liegen die Daten bei den zuständigen Landesumweltämtern entweder zentral vor oder müssen bei untergeordneten Behörden auf Landes- Kreis- oder regionaler Ebene angefragt werden.

 

§ 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen

Im § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes ist die Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen geregelt. Dabei sind Anlagenbetreiber verpflichtet, den Zustand, die Funktionsfähigkeit, die Unterhaltung und den Betrieb der Abwasseranlage zuzüglich Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe zu überprüfen. Hierüber sind Aufzeichnungen anzufertigen und auf Nachfrage der zuständigen Behörde im Bundesland zu übermitteln. Die Umsetzung der Berichterstattung zum § 61 WHG, d.h. sowohl Art und Umfang der Datenübermittlung als auch die Zuständigkeiten liegt in der Hoheit der Bundesländer und wird in der jeweiligen Landesgesetzgebung von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich festgelegt.

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