Maßnahmen im Wegebau und in der Wegeerhaltung

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Maßnahmen im Wegebau und in der Wegeerhaltung

Das sehr gut ausgebaute Fahrrad- und Wanderwegenetz stellt eine tragende Säule des deutschen Tourismus dar. Dabei beeinflussen die (Oberflächen)Qualität der Wege, die Absicherung von gefährlichen Stellen und die konstante Nutzbarkeit die Zufriedenheit des Gastes und stellen somit eine Grundvoraussetzung für den Erfolg einer wander- oder fahrradtouristisch geprägten Region dar. Zudem stellen gut erhaltene und markierte Wege eine möglichst gefahrlose Benutzung sicher, können so die Zahl von Such- und Bergungseinsätzen reduzieren und dienen darüber hinaus als wichtiges Instrument einer effektiven Besucherlenkung.
Der ⁠Klimawandel⁠ bewirkt eine Zunahme von Extremereignissen (Starkniederschlag, Hochwasser, Sturm, ...) sowie eine Zunahme von morphodynamischen Prozessen. Dabei sind Gebirgsregionen durch häufige Frost-Tau-Wechsel und deren Wirkung besonders stark betroffen. Hier können Muren, Erdrutsche, Solifluktion und Steinschläge häufiger auftreten. Dadurch wird zum einen die Weginfrastruktur stärker beansprucht, zum anderen kann dies auch eine erhöhte Gefahr für die Benutzerinnen und Benutzer des Weges darstellen. Es kann notwendig werden, Wege aus Sicherheitsgründen zeitweilig zu sperren.
Um sich auf diese Entwicklungen einzustellen und eine möglichst sichere Infrastruktur für Nutzerinnen und Nutzer bereitzustellen, können verschiedene Maßnahmen getroffen werden. Dabei kommt den vorsorgenden Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu.

  • Beseitigung von Lockergestein auf und oberhalb der betroffenen Wegstellen (nur bei kurzen Hanglängen möglich und sinnvoll).
  • Laufende Beseitigung von beschädigten Stellen.
  • Grundhafte Sanierung.
  • Anbringung von permanenten Sicherungsmaßnahmen (z. B. Steinschlagnetze oder Auffangmauern, was jedoch für Bergwege unrealistisch ist).
  • Neutrassierung von kürzeren Wegstrecken.
  • Neutrassierung von Wegen (aufwendig, Probleme sind zu befürchten, z. B. in Bezug auf Grundbesitz oder Schutzstatus).
  • Anpassung von Wegeoberflächen (z. B. Asphaltdecken, die Hochwasser besser standhalten als wassergebundene Decken).
  • (Vorübergehende) Sperrung von Wegen.
  • Ausweisen von Ausweichrouten, Alternativstrecken.
  • Aufgabe von Wegen (sinnvoll, wenn eine weitere sichere Benutzung des Weges nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist).
  • Organisatorische Maßnahmen (Informationstafeln, Schulung der regionalen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Führerinnen und Führer sowie der Wandernden zur Stärkung der Eigenverantwortung).
  • Zertifizierung der Fahrrad- oder Wanderwege (Beispiele sind die „ADFC-Qualitätsradrouten“ für Fahrradwege oder das Qualitätssiegel „Wanderbares Deutschland“. Dies bietet eine Möglichkeit, die erfolgreiche Maßnahmenumsetzung an Gäste zu kommunizieren).
  • Überwachen von „kritischen Stellen“ und etablieren von Frühwarnsystemen.
  • Regelmäßige Kontrolle (Begehungen) und Instandsetzung von Wegen (besonders im Frühjahr und nach bestimmten Extremereignissen).
 

Hauptverantwortliche Institution (Maßnahmenträger):

meist Wegewarte der jeweiligen Gebirgs- und Wandervereine oder Kommunen und Landkreise

 

Zu beteiligende Akteure:

Grundbesitzerinnen und ­-besitzer, Wander-­ und Bergführerinnen und ­-führer, alpine Vereine, Naturschutz, Bergrettung, Bergbahnbetreiber (wenn vorhanden), Hüttenpächterinnen und ­-pächter, Jägerinnen und Jäger, Landkreis, Kommunen, regionale Multiplikatorinnen und Multiplikatoren

 

Klimawandelfolgen:

Hochwasser, Starkregenereignisse, Muren, Sturm, Waldbrand

 

Verwendete Steuerungsinstrumente:

Informationsbereitstellung und Sensibilisierung, Risikoanalysen, Rad­- oder Wanderwegekonzept/Infrastrukturplanung

 

Hindernisse und Lösungen:

Zu den größten Hindernissen bei den Maßnahmen zählen mangelnde Finanzierungsmechanismen. Bei der Neutrassierung sind Probleme in Bezug auf Grundbesitz und Nutzungsrechte oder Konflikte mit dem Naturschutz in sensiblen Bereichen zu erwarten. Darüber hinaus beruht die Wanderwegemarkierung und -erhaltung zu einem Großteil auf ehrenamtlicher Arbeit. Aus diesen Gründen ist die Instandhaltung bzw. der Ausbau des vorhandenen Wegenetzes der Neuanlage von Wanderwegen vorzuziehen. Wenn umfassendere Eingriffe notwendig sind, helfen eine vorausschauende Planung (z. B. Erstellung eines Wanderwegekonzepts o. Ä.) und die rechtzeitige Beteiligung aller relevanten Akteure, Interessenskonflikte zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen. Je nach Art des Vorhabens können auch finanzielle Förderungen (EU, Bund, Länder) in Anspruch genommen werden.

 

Kosten:

Je nach Art der geplanten Maßnahme können die Kosten eine hohe Spannbreite aufweisen. Abhängig von dem erforderlichen Material- und Personalaufwand und den spezifischen lokalen Voraussetzungen müssen für die Neuanlage bzw. Instandhaltung des Weges zwischen 25 € und 2.000 € je Kilometer aufgewendet werden.

 

Ökologische Aspekte:

Durch ein gut angelegtes und instand gehaltenes Rad- und Wanderwegenetz können Radfahrende und Wandernde gelenkt werden, sodass eine negative Beeinträchtigung ökologisch wertvoller Gebiete ausgeschlossen bzw. gering gehalten werden kann. Dies ist insbesondere bei der Sanierung oder Neutrassierung von Wegen zu beachten.

 

Sozio-ökonomische Aspekte:

Sind Wege länger nicht zugänglich, kann es passieren, dass touristische Attraktionen oder Leistungsträger mit längeren Betriebsausfällen bzw. -reduktionen zu kämpfen haben, was wirtschaftliche Folgen hat. Qualitativ hochwertige und sichere Rad- und Wanderwege können dagegen die Attraktivität einer touristischen Region erhöhen und einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Regionen darstellen.

 

Quellen:

Dieser Vorschlag für eine ⁠Anpassungsmaßnahme⁠ ist ein Ergebnis des Forschungsvorhabens „Folgen des Klimawandels für den Tourismus in den deutschen Alpen und Mittelgebirgsregionen und Küstenregionen sowie auf den Badetourismus und flussbegleitende Tourismusformen (z. B. Radwander- und Wassertourismus) “ / Seite 96.

 

Zusätzliche Anregungen:

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