Kopflaus

Stark vergrößerte Aufnahme einer Kopflauszum Vergrößern anklicken
Kopflaus
Quelle: Dr. Birgit Habedank / UBA

Inhaltsverzeichnis

 

Aussehen

Die Kopflaus, Pediculus humanus capitis, gehört zu den Insekten, hat 6 Beine und ist flügellos. Larven und ausgewachsene Läuse ähneln sich in der Gestalt und sehen hell bis gräulich aus. Die Endglieder aller Beine sind zu charakteristischen Klauen ausgebildet, mit denen sich die Parasiten besonders gut an Haaren festklammern können. Der nach der obligaten Blutaufnahme rötlich bis bräunlich gefärbte Darmtrakt ist durch die Körperoberfläche sichtbar. Die männlichen und weiblichen Tiere werden bis etwa 3 mm lang.

 

Lebensraum / Vorkommen

Verbreitet ist die Kopflaus weltweit, sie kommt ausschließlich am Menschen als einziger Wirtsart vor, nicht an Tieren. Sie lebt dauerhaft im Kopfhaar des Menschen, siehe Namensgebung. Am häufigsten kommt Kopflausbefall bei Kindern vor, insbesondere im Vor- und Grundschulalter.

 

Verhalten

Dank ihrer Klauen können sich Kopfläuse flink im Kopfhaar fortbewegen. Alle Stadien entwickeln sich hier und verlassen den Wirt nicht, da sie zum Überleben Blutmahlzeiten in relativ kurzen Abständen aufnehmen müssen. Die Eier werden am Kopfhaar, bevorzugt dicht an der Kopfhaut, abgelegt. Bei intensivem Haarkontakt können Läuse auf einen anderen Menschen überwandern. Eine Übertragung durch Mützen, Haarbürsten etc. geschieht selten.

 

Ernährung / Wachstumsbedingungen

Die Kopflaus hat stechend-saugende Mundwerkzeuge. Sie nimmt dafür im Abstand von etwa 4 bis 6 Stunden für wenige Minuten Blutmahlzeiten auf. Die Kopflaus ist an das Leben im Kopfhaar sehr gut angepasst und die damit verbundenen gleichbleibenden mikroklimatischen Bedingungen, das Temperaturoptimum wird mit etwa 28-31°C angegeben. Verliert eine Kopflaus den Kontakt zum Wirt, kann sie ohne Blutmahlzeiten bei Zimmertemperatur nicht länger als einen bis höchstens zwei, nur sehr vereinzelt drei Tage, überleben.

 

Fortpflanzung

Eine ausgewachsene Kopflaus lebt etwa drei bis vier Wochen. Weibchen können etwa 3-4 Eier je Tag und in diesem Zeitraum insgesamt etwa 90 Eier ablegen. Die ca. 0,8 mm großen, hellen gelblichen gedeckelten Eier werden mit einer wasserunlöslichen Substanz an den Haaren fixiert. Aus den Eiern schlüpfen nach etwa 7-8 Tagen die sehr kleinen Erstlarven (ca. 0,8 mm). Nach etwa 3 Tagen häutet sich diese Larve zum nächsten – etwas größeren- Larvenstadium. Die Entwicklung einer Laus vom abgelegten Ei erfolgt über 3 Larvenstadien zum geschlechtsreifen Tier dauert ca. 17-22 Tage.

 

Gesundheitsrisiken für den Menschen

Als Krankheitsüberträger hat die Kopflaus im Gegensatz zur Kleiderlaus Pediculus humanus humanus keine praktische Bedeutung, obwohl beide der gleichen Tierart Pediculus humanus angehören.

Durch den Läusebefall (Pediculose) wird die Haut des betroffenen Menschen verletzt, die Laus gibt Speicheldrüsensekret in die Stichstelle ab und entzieht dem Körper je Blutmahlzeit etwas Blut. Als Reaktion auf die Stiche der Läuse können kleine Papeln von etwa 2-3 mm Größe entstehen. Juckreiz ist unterschiedlich stark ausgeprägt. Durch Kratzen an den Stichstellen kann es zu bakteriellen Sekundärinfektionen kommen.

 

Gefahrenabschätzung

Problematisch ist, dass Läusebefall häufig nicht frühzeitig erkannt wird. Mit zunehmender Zeit erhöht sich die Möglichkeit, dass bereits Läusestadien an andere Personen weitergegeben werden. Dies wird unter Personenkreisen aller sozialen Schichten begünstigt, in denen befallene Personen häufiger engen Kopfkontakt miteinander haben, z.B. im Familien- und Freundeskreis, aber insbesondere auch in Gemeinschaftseinrichtungen.   

Kopfläuse sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) unter Abschnitt 4 (§17, §18) und Abschnitt 6 - Zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen berücksichtigt. Nach § 34 IfSG dürfen Personen mit Läusebefall eine Gemeinschaftseinrichtung erst dann wieder besuchen, wenn eine Kopflaubehandlung durchgeführt wurde und eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht zu befürchten ist.

 

Vorbeugung und Bekämpfung

Betroffene bzw. deren sorgeberechtigte Personen, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, sind verpflichtet, unverzüglich der Gemeinschaftseinrichtung Mitteilung über aufgetretenen Kopflausbefall, auch nach erfolgter Behandlung, zu machen. Die Gemeinschaftseinrichtung muss dem zuständigen Gesundheitsamt einen mitgeteilten oder selbst festgestellten Kopflausbefall melden.

Außerdem ist es aber auch wichtig, direkt den Kontaktpersonenkreis in der Gemeinschaftseinrichtung und im Bekanntenkreis über den aktuellen Kopflausbefall zu informieren. Eine regelmäßige gründliche Kontrolle des Kopfes dieser Personen ist eine Schlüsselmaßnahme, um Kopflausbefall frühzeitig zu erkennen und damit eine Weiterverbreitung zu verhindern.

Mit Hilfe eines feinzinkigen speziellen Läusekamms sollte das gesamte Kopfhaar gründlich mehrfach intensiv durchkämmt und nach Läusen und deren Eiern gesucht werden. Auch wenn bevorzugte Regionen, an denen Kopfläuse häufiger gefunden wurden, der Nackenbereich und der Haarbereich hinter den Ohren sind, können sich Kopfläuse im  gesamten Kopfbereich befinden.

Bei einem Befall in der Familie müssen konsequent alle im engen Kontakt mit der befallen Person stehenden Familienmitglieder mittels Läusekamm an mehreren Tagen gründlich untersucht werden, auch wenn bisher keine Anzeichen für einen Kopflausbefall vorlagen.

Wird ein Kopflausbefall festgestellt, sollte man ohne Zeitverzug die befallenen Personen sachgerecht mit einem wirksamen, zugelassenen Arzneimittel oder einem Medizinprodukt mit nachgewiesener hoher Wirksamkeit behandeln. In Kombination dazu wird, wie auch im folgenden Behandlungsschema dargestellt, das Auskämmen mit einem Läusekamm empfohlen. Vorzugsweise sollten die Haare dabei nass sein.

Empfohlenes Kombinations-Behandlungsschema (Mittelanwendung und Kämmverfahren):

Behandlungstag: Mit einem wirksamen Kopflausmittel (z.B. Bekanntmachung der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen nach § 18 IfSG, s. Link BVL 2016) behandeln, dabei unbedingt ausreichende Dosierung und Einwirkzeit beachten! Anschließend mit einem Läusekamm auskämmen.

Nach 1 Tag: Zur Überprüfung der Läuse abtötenden Wirkung des Kopflausmittels sollten am Folgetag Kontrollkämmungen vorgenommen werden.

Nach 4-5 Tagen: Gesamtes Kopfhaar vorzugsweise nass auskämmen, um möglicherweise nachgeschlüpfte Larven zu entfernen.

Nach 9 (8-10) Tagen: Wichtig! Erneut mit dem Kopflausmittel behandeln (Wiederholungsbehandlung), um nachgeschlüpfte Läuse abzutöten bevor die ersten Weibchen mit der Eiablage beginnen.

Nach 13-14 Tagen: Kontrolluntersuchung durch nasses Auskämmen.

Nach 17-18 Tagen: Weitere Kontrolluntersuchung durch nasses Auskämmen. 

Die nahezu tägliche, gründliche Kontrolle mit Hilfe eines Läusekamms wird empfohlen, um nachschlüpfende Larven zu entfernen, aber auch um Läuse zu finden, welche die Behandlung mit dem Kopflausmittel überlebt haben könnten. Diese sind bei der Anwendung nicht ausreichend wirksamer Mittel zu erwarten. Aber auch bei der Anwendung hoch wirksamer Kopflausmittel kann z.B. eine zu kurze Einwirkzeit, eine zu sparsame Mittelausbringung oder eine ungleichmäßige Verteilung des Mittels im Haar dazu führen, dass nicht nur Eier, sondern auch mobile Läusestadien eine Behandlung überleben.

Sind trotz korrekt durchgeführter Behandlung nach Gebrauchsinformation mit ausreichend hoher Dosierung lebende, größere Läusestadien an den ersten Tagen nach der Erstbehandlung erkennbar, wirkt das Mittel nicht ausreichend. In diesem Fall sollte die Behandlung mit einem anderen, wirksameren Kopflausmittel, das ein anderes Wirkprinzip aufweist, neu begonnen werden.

Das Auskämmen lebender und toter Eier sowie von leeren Eihüllen ist sehr schwierig, da diese sehr fest an den Haaren fixiert sind. Fehlinterpretationen toter Eier und leerer Eihüllen als aktiver Kopflausbefall kommen immer wieder vor.

Eine insektizide Behandlung der Umgebung ist nicht erforderlich. Allerdings können zur Sicherheit Gegenstände, die mit dem Kopfhaar in intensiven Kontakt gekommen sind, mit Thermoverfahren (Temperaturen > 50°C, z.B. mittels Waschmaschine, Trockner; Einfrieren im Gefrierfach) von lebenden Läusestadien befreit werden bzw. diese können für in Tüten verpackt und gelagert werden. Zur sicheren Abtötung der mobilen Läusestadien reichen 3-4 Tage Lagerdauer aus, zur Abtötung der Eier und aus ihnen bei ausreichend hohen Temperaturen möglicherweise nachschlüpfender Larven sollte man bis 4 Wochen berücksichtigen.

Die Anwendung sogenannter „Hausmittel“ wie Essig, Speiseöle, Mayonnaise u.ä. wird nicht empfohlen, da diese nicht ausreichend wirksam sind.

Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Biozid-Portal