2000

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein erfolgreiches Instrument, um erneuerbaren Strom zu fördern.
Quelle: Jose Juan Castellano / Fotolia.com

Im Jahr 2000 beginnt eine deutsche Erfolgsgeschichte, die später von vielen Staaten kopiert wird: Mit dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) wird Strom aus Wind, Sonne & Co. per Gesetz gefördert. 2000 ist auch ein gutes Jahr für den Schutz von Flüssen, Seen und Grundwasser in Europa: Die EG-Wasserrahmenrichtlinie wird erlassen. Im UBA wird die Telearbeit eingeführt.

Inhaltsverzeichnis

 

Erneuerbare Energien werden per Gesetz gefördert

Das deutsche Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG), in Kraft getreten am 1.4.2000, soll den Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen fördern. Es dient vorrangig dem ⁠Klimaschutz⁠ und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle verringert werden soll. Strom aus Windanlagen, Fotovoltaik, ⁠Biomasse⁠, Geothermie oder Wasserkraft erhält eine fixe Einspeisevergütung für 20 Jahre, damit Betreiber und Kreditinstitute einen klaren Rahmen für Investitionsentscheidungen haben. Die Vergütung ist degressiv angelegt: Für neue Anlagen sinkt sie jährlich. Das deutsche EEG gilt als Erfolgsgeschichte und wurde von vielen Staaten übernommen.

 

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie bringt mehr Schutz für Oberflächengewässer und Grundwasser

Mit der EG-⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠ vom 23. Oktober 2000 wird für Europa ein einheitlicher Rahmen für den Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser geschaffen. Bei der wirtschaftlichen Nutzung der Gewässer sollen Belange des Umwelt- und Naturschutzes stärker gewichtet werden. Die Richtlinie macht die Vorgabe, dass innerhalb von 15 Jahren Flüsse, Seen und alle anderen Oberflächengewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand gebracht werden sollen. Gewässer dürfen nicht durch Chemikalien verunreinigt werden und aus dem Grundwasser darf nur soviel Wasser entnommen werden, wie auf natürlichem Wege neu gebildet wird. Das ⁠UBA⁠ begleitete die Umsetzung der Richtlinie zum Beispiel durch die Beauftragung und Betreuung einer Entwicklung von Steckbriefen für die deutschen Fließgewässertypen sowie durch Vorschläge für Qualitätsnormen für Oberflächengewässer und das Grundwasser.

 

Das UBA führt Telearbeit ein

Für viele Familienmenschen traumhaft: ein Telearbeitsplatz. Das ⁠UBA⁠ testet Telearbeit zunächst für 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese können von zu Hause aus auf den UBA-Server zugreifen und sind durch eine Rufumleitung direkt über ihre Dienstnummer erreichbar. Schnell wird diese Arbeitsform beim UBA beliebt: eine effiziente Möglichkeit, Arbeit und Familie entspannt miteinander zu vereinbaren. Die Telearbeitsplätze werden nach Sozialkriterien (zum Beispiel Anzahl und Alter der Kinder) vergeben.

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Schlagworte:
 EG-Wasserrahmenrichtlinie  Telearbeit  Erneuerbare Energien  EEG  Gewässerschutz