1997

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Quelle: Umweltbundesamt

1997 geht das UBA mit seiner Website online. Das Kyoto-Protokoll legt für Industrieländer verbindliche Ziele zur Treibhausgasminderung fest. Der 3. UBA-Umwelt-Survey belegt den Erfolg des Bleiverbots für Benzin. Ein Forschungsbegleitkreis widmet sich der Krebsgefahr durch Dieselruß. Der neue Standort des UBA in Dessau wird ausgewählt und die Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung erlassen.

Inhaltsverzeichnis

 

Das UBA geht online

Das Internet als breites Informationsmedium – da ist am 15. Januar für das ⁠UBA⁠ der Online-Gang fällig. Praktische Umwelttipps, wissenschaftliche Publikationen, aktuelle Daten zu umweltrelevanten Themen; das Interesse der Besucher der Website ist mit 200.000 Abrufen schnell geweckt. Ein Jahr später zählt die Website schon viermal mehr Besucher. Beim Thema tagesaktuelle Ozonwerte schnellen 1998 die Zugriffszahlen in die Höhe. Auch ein Novum: Der UBA-Jahresbericht wird auf einer CD-ROM veröffentlicht.

 

Klimakonferenz beschließt Kyoto-Protokoll

Im japanischen Kyoto schließen Industrieländer ein bedeutsames Abkommen. Es legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen fest. Die Vertragsstaaten können sich auf dieser Konferenz zur Klimarahmenkonvention auf dieses Ziel einigen: Von 2008 bis 2012 senken sie ihre Treibhausgasemissionen um durchschnittlich 5,2 Prozent unter das Niveau von 1990. Das Kyoto-Protokoll muss jedoch erst von allen 55 Staaten, die maßgebliche Verursacher von Emissionen sind, ratifiziert werden. Dies geschieht erst am 16. Februar 2005.

 

Umweltschutz wirkt! Der 3. Umwelt-Survey belegt es

1997/1999 führt das ⁠UBA⁠ zum dritten Mal den bevölkerungsrepräsentativen Umwelt-Survey in den alten Bundesländern gemeinsam mit dem Bundesgesundheitssurvey des Robert Koch-Instituts bei Erwachsenen durch. Die Ergebnisse dieser Erhebung belegen, dass umweltpolitische Maßnahmen zur Reduzierung / Vermeidung von Schadstoffbelastungen erfolgreich waren. Ein Beispiel ist das stufenweise eingeführte Bleiverbot in Ottokraftstoffen: Der mittlere Bleigehalt im Blut der 25- bis 69-jährigen deutschen Bevölkerung hat um etwa 30 Prozent abgenommen. Ein weiteres Beispiel ist die ⁠PCP⁠-Verbotsverordnung von 1989, die unter anderem dazu führte, dass die PCP-Gehalte im Urin der Erwachsenen im Mittel um ein Drittel gesunken sind.

 

„Forschungsbegleitkreis Dieselmotoremissionen“ im UBA soll Krebsgefahr klären

1997 ist bereits belegt, dass Dieselrusspartikel in hoher Konzentration in Langzeitversuchen an Ratten Lungentumore erzeugen. Strittig ist jedoch, ob diese Befunde auf Menschen übertragbar sind. Um das von Dieselmotoremissionen ausgehende Gesundheitsrisiko zu erforschen, wird im Frühjahr 1997 im Umweltbundesamt ein "Forschungsbegleitkreis Dieselmotoremissionen" gebildet. Diesem gehören Mitarbeiter des Umweltbundesamtes und externe Sachverständige (Toxikologen, Epidemiologen und Arbeitsmediziner aus dem universitären Bereich und der Automobilindustrie) an. Die von ihm begleitete Studie des Fraunhofer Instituts für Toxikologie und Aerosolforschung in Hannover ergibt: Die Abgase älterer Diesel-Pkw weisen das mit Abstand höchste krebserzeugende Wirkpotential auf. Es ist annähernd um das Zehnfache höher als bei Ottomotoren ohne Katalysator.

 

Neuer Standort des UBA in Dessau ausgewählt

Der Umzug nach Dessau nimmt 1997 konkrete Formen an. Der frühere Industriebereich „Gasviertel“ am Hauptbahnhof wird als künftiger Standort des Umweltbundesamtes in Dessau ausgewählt. Nach Genehmigung des Bauantrages für das neue Dienstgebäude wird im November 1997 ein zweiphasiger Architekturwettbewerb europaweit ausgeschrieben. Ein wichtiger Bestandteil ist, die bauökologischen Anforderungen, die vom ⁠UBA⁠ erarbeitet worden sind, einzuhalten.

 

„Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung“ erlassen

Am 04.02.1997 wird die Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24. ⁠BImSchV⁠) erlassen. Die Verordnung legt Art und Umfang der zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche notwendigen Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume in baulichen Anlagen fest, soweit durch den Bau oder die wesentliche Änderung öffentlicher Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen die in der Verkehrslärmschutzverordnung oder der Magnetschwebebahn-Lärmschutzverordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden.