2006

Eine Frau mit Regenmantel steht im Regen vor einer überfluteten Landschaft.zum Vergrößern anklicken
Überschwemmungen können durch den Klimawandel häufiger auftreten.
Quelle: Jürgen Flächle / Fotolia.com

Das UBA zeigt, wie sich Deutschlands Klima ändern wird und gründet ein Kompetenzzentrum für die Anpassung. Außerdem legt das UBA CO2-Grenzwerte für PKW vor, untersucht Kinder auf Schadstoffe und startet ein Kernindikatorensystem. Das UBA wird als familienfreundlich und seine Deutsche Emissionshandelsstelle als „Beste virtuelle Organisation“ ausgezeichnet. Umweltverbände erhalten mehr Klagerechte.

Inhaltsverzeichnis

 

Wie verändert sich Deutschland im Klimawandel bis zum Jahr 2100?

Das ⁠UBA⁠ will das möglichst genau wissen und gibt 2006 Modellrechnungen in Auftrag. Ergebnis: Sehr wahrscheinlich steigen die Temperaturen um 1,5 bis 3,7 Grad Celsius. Es wird weniger Frosttage geben, dafür mehr Tropennächte mit Temperaturen über 20 Grad. Im Sommer könnten die Niederschläge um 30 Prozent zurückgehen, gleichzeitig werden starke Niederschläge wahrscheinlicher. In den Mittelgebirgen und niedrigeren Lagen der Alpen gibt es im Winter dagegen weniger Schnee. Insgesamt steigt das Risiko von Stürmen, Überschwemmungen und anderen Wetterextremen. Damit sich Deutschland besser auf den ⁠Klimawandel⁠ einstellen kann, gründet sich am UBA das "Kompetenzzentrum ⁠Klimafolgen⁠ und Anpassung (⁠KomPass⁠)" - es berät seitdem Unternehmen, Verwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger.

 

Ein Kompetenzzentrum für Klimafolgen und Anpassung

„Wir müssen wissen, was uns erwartet. Nur dann können wir uns optimal und zu vertretbaren Kosten an den ⁠Klimawandel⁠ anpassen“, so ⁠UBA⁠-Präsident Troge. Gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium entsteht das ⁠KomPass⁠, das Entscheidungsträger in Unternehmen und Verwaltung, Umweltverbände und die Öffentlichkeit informiert. Mit dieser Dienstleistung unterstützt das UBA diejenigen, für die Anpassung an ⁠Klimaänderung⁠ Thema ist.

Logo aus einem grünen Schriftzug "Umweltbundesamt: Für Mensch und Umwelt" und einem blauen "KomPass: Kompetenzzentrum Klimafolgen u. Anpassung"
Logo des Kompetenzzentrums für Klimafolgen und Anpassung (KomPass) von 2006
Quelle: Umweltbundesamt
 

Auch Autos müssen das Klima schützen – UBA schlägt CO2-Grenzwerte für PKW vor

Der ⁠UBA⁠-Vorstoß zur Begrenzung von ⁠CO2⁠-Werten bei Autos wird in Fachkreisen sehr positiv aufgenommen. 2009 endlich legt die EU einheitliche Grenzwerte für Pkw europaweit fest. Zwischen 2012 und 2015 sollen die Emissionen stufenweise auf nicht mehr als 120 g CO2/km sinken. Bei Neuwagen ist man ab 2020 noch strenger: Sie dürfen höchstens 95 g CO2 pro Kilometer ausstoßen.

 

Wie gesund sind unsere Kinder?

Wie sieht die Umweltbelastung von Kindern aus? Das ist Gegenstand des Kinder-Umwelt-Surveys 2003—2006 (KUS). In Europa ist dies die erste bevölkerungsrepräsentative Studie und wird in enger Kooperation mit dem Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS) des Robert-Koch-Instituts durchgeführt. Wie wirken sich Umweltbelastungen auf das gesundheitliche Wohlbefinden von Kindern aus? Wie gehen wir künftig mit solchen Belastungen um? Wie erhalten alle in Deutschland lebenden Kinder einen gerechten Zugang zu einer sauberen Umwelt? Der KUS liefert hierzu wichtige Erkenntnisse. Ein Beispiel aus den umfassenden und vielfältigen Ergebnissen sind die Phthalte: Das ⁠UBA⁠ zeigte mit dem KUS, dass die Belastung der Kinder auch heute noch – trotz der bisherigen Minderungsmaßnahmen – zu hoch ist. Der Einsatz von Phthalaten in Bedarfsgegenständen sollte daher weitergehend möglichst auf EU-Ebene untersagt werden, um die besorgniserregend hohen körperlichen Belastungen der Bevölkerung zu reduzieren. Für einzelne Phthalate wird es voraussichtlich nach der EU-Chemikalienverordnung REACh eine umfangreichere Bewertung im Zulassungsverfahren geben. Die einschlägigen Ergebnisse des Human-Biomonitoring sollten in den Zulassungsverfahren verpflichtend Berücksichtigung finden.

 

Das Umwelt-Kernindikatorensystem (KIS) des UBA geht an den Start

2006 geht das ⁠UBA⁠ mit seinem neuen „Umwelt-Kernindikatorensystem (KIS)“ online. Mit KIS werden für mehr als 50 Indikatoren, zum Beispiel der „Feinstaubgehalt der Luft“ oder „Bleigehalt im menschlichen Blut“ regelmäßig die aktuellen Werte erfasst und in Zeitreihen dargestellt, so dass auf einen Blick zu sehen ist, wie sich diese Werte mit den Jahren verbessern oder verschlechtern. KIS zeigt damit, wie weit Deutschland sich seinen Umweltzielen angenähert hat – für alle Interessierten im Internet einsehbar.

 

UBA als familienfreundliche Behörde ausgezeichnet

Die Hertie-Stiftung zeichnet im Juni 2006 das Engagement des ⁠UBA⁠ für familienfreundliche Arbeitsbedingungen mit dem Zertifikat „audit berufundfamilie“ aus. Das UBA unterstützt Beschäftigte mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, zum Beispiel durch flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit, Teilzeit und tageweise von zu Hause aus zu arbeiten oder die Eltern-Kind-Arbeitszimmer in Anspruch zu nehmen. Bei diesen Zimmern handelt es sich um Büros mit Spielgelegenheiten, in die Eltern ihre Kinder mitnehmen können, wenn sie zum Beispiel wegen Krankheit nicht in den Kindergarten dürfen und kurzfristig keine Betreuung organisiert werden konnte.

Eltern-Kind-Zimmer in Berlin: Zwei Räume zum Arbeiten und Spielen mit Schreibtisch, Kindermöbeln und Spielzeug
"Doppelzimmer" für Elternteil und Kind im UBA-Dienstgebäude Berlin-Bismarckplatz.
Quelle: UBA
 

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA wird als „Beste virtuelle Organisation“ ausgezeichnet

Die DEHSt, zuständig für den Emissionshandel in Deutschland, arbeitet vorwiegend elektronisch mit ihren Partnern, zum Beispiel den Unternehmen, die Emissionszertifikate benötigen, zusammen. Das betrifft die Antragstellung und Zuteilung der Zertifikate ebenso wie das Kontomanagement im nationalen Register und die jährliche Emissionsberichterstattung. Lästiger „Papierkram“ entfällt so fast völlig. Die DEHSt wurde im Jahr 2006 beim eGovernment-Wettbewerb für Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen als „Beste virtuelle Organisation“ ausgezeichnet.

 

Mehr Klagerechte für Umweltverbände

Behördliche Zulassungen sind nun keine uneinnehmbare Festung mehr. Mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sind die Möglichkeiten der Klage, zum Beispiel gegen Industrie- oder Müllverbrennungsanlagen, erweitert worden. Jetzt bestehen sie nicht mehr nur wie bisher für Naturschutzverbände, sondern auch allgemein für Umweltvereinigungen. Und sie sind auf andere Schutzgüter (Wasser, Luft, menschliche Gesundheit) ausgeweitet.