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Haftung als Instrument des Umweltschutzes

Fachgespräch vom 31. Januar 2003 im Umweltbundesamt Berlin


Die Umwelthaftung steht auf der politischen Tagesordnung. Am 23.01.2002 hat die  EU-Kommission ihren Vorschlag für eine EG-Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie desEuropäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung betreffend die Vermeidung von Umweltschäden und die Sanierung der Umwelt) vorgelegt. Er wurde seitdem intensiv auf Ratsebene und im Europäischen Parlament verhandelt. Ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines EG-Umwelthaftungsregimes ist die am 13. 06. 2003 auf der EU-Umweltratssitzung erzielte politische Einigung der Mitgliedstaaten auf Eckpunkte für die Umwelthaftungsrichtlinie. 

Series
Texte | 44/2003
Number of pages
95
Year of publication
Author(s)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Abstract
Language
German
Publisher
Umweltbundesamt
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481 KB
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