Eichenprozessionsspinner

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Eichenprozessionsspinner
Quelle: Pflanzenschutzamt Berlin

Inhaltsverzeichnis

 

Aussehen

Weitere Bilder des Eichenprozessionsspinners finden Sie auf der rechten Seite unter "Weitere Informationen".

 

Lebensraum / Vorkommen

Der Eichenprozessionsspinner bevorzugt lichte Eichenwälder, Bestandsränder, Einzelbäume und Siedlungen in warmtrocknen Regionen oder Jahren. Er kommt häufig in Kombination mit anderen Eichenschädlingen vor. Bisher tritt er nicht in ganz Deutschland auf, ein verstärktes Vorkommen wird z.B. aus den Regionen der fränkischen Platte, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen gemeldet. Eine Karte, in der die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners bis 2011 dargestellt wird, finden Sie auf der rechten Seite unter „Weitere Informationen“ auf der verlinkten Befallskarte des Julius Kühn-Instituts. Im Zuge des Klimawandels und den damit verbundenen wärmeren Frühjahrsmonaten ist eine Ausweitung der Befallsgebiete zu erwarten.

 

Verhalten

Die Eier des Eichenprozessionsspinners werden im Vorjahr im oberen Kronenbereich von Eichen gelegt und von dem Weibchen grau getarnt. Die Raupen schlüpfen Anfang Mai und durchlaufen bis zur Verpuppung 5 bis 6 Entwicklungsstadien, dabei fressen sie austreibende Blätter und leben in Familienverbänden. Mitte Juni ziehen sich die älteren Raupen in Gespinstnester zurück und gehen von dort auf Nahrungssuche, die Verpuppung beginnt ab Ende Juni/Anfang Juli.

Ab dem 3. Larvenstadium bilden die Raupen die reizend wirkenden Brennhaare aus, aus diesem Grund ist das akute Risiko für den Menschen während der Raupenfraßzeit am größten. Hohe Konzentrationen der Brennhaare finden sich auch in den Nestern.

 

Natürliche Feinde

Viele natürliche Feinde (Räuber und Parasiten) entfalten ihre Wirkung erst nach mehreren Jahren der Massenvermehrung. Häufig ist ein Zusammenbruch der Populationen auf kältere Klimaperioden zurückzuführen.

 

Gesundheitsrisiken für den Menschen

Die Brennhaare der Raupen können möglicherweise zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Ursache ist das Nesselgift Thaumetoporin auf den Härchen der Larven. Dabei geht nicht nur von frischen Brennhaaren ein Risiko aus, eventuell können auch die Brennhaare, die die Raupen in den Gespinstnestern zurücklassen, Reaktionen hervorrufen. Studien über die Dauer, wie lange Brennhaare wirken können, stehen noch aus. Die Auswirkungen eines Kontaktes mit den Brennhaaren der Raupen können eine sogenannte Raupendermatitis, ein Hautauschlag, oder eine Bindehautentzündung sein. Auch Atemwegsreizungen, Schwindelgefühl oder Fieber können die Symptome eines Kontaktes mit den Brennhaaren sein. Häufig nimmt die Empfindlichkeit von Einzelpersonen mit der Anzahl der Einzelkontakte zu. Selten kommt es auch zu allergischen Schockreaktionen.

Besondere Risikogruppen sind laut der Bayrischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft: Erholungssuchende im Wald, Besucher von Freizeitanlagen, direkte Anwohner befallener Bäume oder Passanten, Besitzer von Eichen in Gartenanlagen, spielende Kinder, Waldarbeiter und Selbstwerber in betroffenen Waldgebieten, Brennholzabnehmer, Arbeitskräfte von Landschaftspflegebetrieben und Straßenmeistereien.

Neben Menschen können auch Tiere durch den Kontakt mit den Brennhaaren beeinträchtigt werden. Bei ihnen besteht die Gefahr von Reizungen des Verdauungstraktes oder der Haut und der Augen. Zudem können die Brennhaare durch das Fell der Tiere verschleppt werden.

 

Bekämpfung

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Wanderer zwischen zwei verschiedenen Gesetzen: Da er sowohl Bäume als auch den Menschen schädigen kann, fällt seine Bekämpfung unter verschiedene Regelungsbereiche.  Wenn er bekämpft wird, um Eichen vor seinem Fraß zu schützen, fällt seine Bekämpfung unter das Pflanzenschutzgesetz. Bekämpft man ihm, um die menschliche Gesundheit zu schützen, fallen die chemischen oder biologischen Bekämpfungsmaßnahmen unter das Biozidgesetz. In diesem Abschnitt wird lediglich die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der menschlichen Gesundheit behandelt.

Bei der Bekämpfung der Raupen unterscheidet man zwischen chemischer und mechanischer Bekämpfung. Alle Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur von professionellen Anwendern durchgeführt werden. Bei einem Befall in Ihrer Nähe sollten Sie deshalb die örtlichen Gesundheits-, Forst- oder Pflanzenschutzämter oder professionelle Schädlingsbekämpfer zur Hilfe bitten und auf keinen Fall selbst versuchen, die Nester zu entfernen. Die Ansprechpartner variieren hier von Bundesland zu Bundesland. Auch wenn die Bekämpfung zum Schutz der menschlichen Gesundheit erfolgen soll, können die örtlichen Behörden wichtige Hilfestellung geben.

Bei der mechanischen Bekämpfung werden die einzelnen Gespinstnester durch Absaugen oder Abkratzen entfernt und entsorgt. Dies ist jedoch erst möglich, wenn die Raupen zum Zeitpunkt der Gespinstbildung entdeckt werden  und wird angewandt, wenn aus hygienischen Gründen eine Entfernung unumgänglich ist. Diese Methode ist arbeits- und kostenaufwändig und erfordert umfassende Arbeitsschutzmaßnahmen, um die Arbeiter vor den Brennhaaren zu schützen.
Ein ungeschütztes Abflammen der Nester oder gar ein Fällen von befallenen Bäumen ist nicht zu empfehlen, da durch diese Maßnahmen die Brennhaare unkontrolliert in der Umgebung verteilt werden könnten.

Häufig werden die Raupen auch mit chemischen Bekämpfungsmethoden bekämpft. Dies darf nur dann erfolgen, wenn bei einer vorherigen Befallsermittlung ein Raupenbefall der Bäume festgestellt werden konnte. Eine vorbeugende Behandlung der Bäume ohne Befallsermittlung ist nicht sinnvoll. Zudem sollten chemische Bekämpfungsmethoden nur  im 1. und 2. Larvenstadium eingesetzt werden, bevor die Raupen Brennhaare ausbilden. Dabei durften bis April 2013 drei Wirkstoffe für biozide Anwendungen eingesetzt werden: Margosa-Extrakt (auch bekannt als Neem), Lambda – Cyhalothrin und Diflubenzuron. Diese Wirkstoffe werden zurzeit im Rahmen der BiozidRL 98/8/EC hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit überprüft. Mittlerweile hat am 22. April 2013 die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für Dipel ES auf der Wirkstoff-Basis von Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki Stamm ABTS-351 eine vorläufige Zulassung als Biozid-Produkt erteilt.

Beim Einsatz von Chemikalien ist zu bedenken, dass diese nicht nur die Raupen des Eichenprozessionsspinners schädigen, sondern auch andere Schmetterlingsarten, andere Tiere und den Menschen. Daher ist deren Einsatz sorgfältig abzuwägen, die Belange von Umwelt-, Natur- und Gesundheitsschutz müssen dabei berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist eine mechanische Entfernung der Nester durch Absaugen eine Bekämpfungsmethode, die einen unnötigen Chemikalieneinsatz verhindert. Abhängig von der Befallssituation kann aber auch eine gezielte Behandlung mit den oben genannten Chemikalien sinnvoll sein.

Momentan wird als biologische Alternative der Einsatz von Nematoden getestet. Es ist jedoch noch nicht erforscht, ob und wie sehr diese auch Nicht-Ziel-Organismen schaden.

Die Niederlande, die bereits langjährige Erfahrungen im Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner haben, empfehlen ein gestuftes Vorgehen bei einem Befall mit Eichenprozessionsspinnern. Je nach Befallsintensität und dem Grad der Nutzung des befallenen Gebietes wird unterschieden, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. Bei einem geringen Befall und geringer Nutzung des Gebiets wird von Maßnahmen abgesehen. Bei einem geringen Befall/starker Nutzung oder starkem Befall/geringer Nutzung des Gebietes werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Aufstellen von Warnschildern
  • Gebietssperrungen
  • Mechanisches Entfernen

Erst bei einem starken Befall und einer starken Nutzung des Gebietes mit befallenen Bäumen wird eine Bekämpfung mit bioziden Mitteln empfohlen. Das gestufte Verfahren der Niederlande ist auf Niederländisch unter diesem Link verfügbar. Zur Bestimmung der Höhe des Befalls werden in den Niederlanden folgende Richtwerte für einen hohen Befall angegeben, ein Vorkommen unter den Werten gilt als geringer Befall:

  • mehr als ein Eipaket pro vier Baumtrieben eines Baumes oder
  • über fünf Raupennester (tennisballgroß) unter den ersten Astgabelungen pro zehn Bäume oder
  • mindestens ein Nest, das größer als ein Fußball ist, pro zehn Bäume oder
  • intensive Maßnahmen gegen den EPS im Vorjahr.

Das Umweltbundesamt empfiehlt, betroffene Gebiete mit befallenen Bäumen in den entsprechenden Zeiträumen so weit wie möglich zu meiden. Informationen, ob  Eichenbestände in Ihrer Nähe befallen sind, können Sie über die lokale Presse, Hinweisschilder an Waldrändern oder bei Forst- und Gesundheitsämtern erhalten.
Raupen und Nester sollten auf keinen Fall berührt werden. Falls es dennoch zu einem Kontakt kommt, sollten so schnell wie möglich die Kleider und Schuhe gewechselt und gereinigt und geduscht werden. Die Kleidung sollte bei mind. 60 °C gewaschen werden, damit das in den Brennhaaren enthaltene Nesselgift zerstört wird.

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