Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und bei ihrem Transport kommt es immer wieder zu Unfällen. Die Chemikalien können in Flüsse, Seen, Meere und in das Grundwasser gelangen. Sie können dort das Leben von Fischen und anderen Wasserorganismen bedrohen und die Trinkwasserqualität gefährden. Menschliches Fehlverhalten ist die Hauptursache dieser Unfälle.

Inhaltsverzeichnis

 

Kenndaten zu Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen

Im Jahr 2021 wurden 1.979 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen gemeldet. Dies waren 44 Unfälle (ca. 2,2 %) weniger als im Vorjahr (siehe Abb. „Anzahl von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen“). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, wurde damit der niedrigste Stand seit Beginn der Zeitreihe erreicht.

Allerdings traten trotz des Rückgangs bei den Unfällen in Anlagen und bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe insgesamt rund 16,1 Millionen Liter (Mio. l) Schadstoffe unkontrolliert aus. Das dabei in die Umwelt freigesetzte Volumen betrug 1,3 Mio. l. Diese konnten nicht wiedergewonnen werden, zum Beispiel durch Umpumpen oder Umladen in andere Behälter (siehe Abb. „Freigesetztes und nicht wiedergewonnenes Volumen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen“). 2020 lag das Volumen der nicht wiedergewonnen Schadstoffe bei 3,0 Mio. l.

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Die „Beförderung“ wassergefährdender Stoffe

Die Erhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2021 ergab 1.293 Unfälle beim Transport von wassergefährdenden Stoffen. Im Vergleich zu 2020 verringerte sich die Zahl dieser Unfälle nochmal um 2,1 %. Insgesamt wurden dabei rund 0,5 Millionen Liter (Mio. l) Schadstoffe freigesetzt, davon konnten etwa 0,17 Mio. l nicht wiedergewonnen werden. Unfälle bei der Beförderung machten 2021 etwa 65 % aller erfassten Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen aus, sind dabei aber nur für 12,3 % der freigesetzten und nicht wiedergewonnenen Gesamtmenge ursächlich.

 

Der „Umgang“ mit wassergefährdenden Stoffen

686 Unfälle wurden 2021 beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in gewerblichen Anlagen und privaten Haushalten gezählt. Dabei wurden rund 15,6 Millionen Liter (Mio. l) Schadstoffe freigesetzt und 1,2 Mio. l nicht wiedergewonnen. Im Vergleich zu 2020 verringerte sich die Zahl der Unfälle, nicht aber die Menge der freigesetzten und nicht wiedergewonnenen wassergefährdenden Stoffe. Von den 686 Unfällen wurden 143 Unfälle beim Umgang mit Heizölverbraucheranlagen, 72 bei JGS-Anlagen, 51 bei Tankstellen und 23 bei Biogasanlagen registriert.

Laut dem Statistischen Bundesamt handelt es sich bei 456 Kubikmeter (m3) (33,3 %) der in 2021 freigesetzten und nicht wiedergewonnen Menge um Jauche, Gülle, Silagesickersaft sowie vergleichbare in der Landwirtschaft anfallende Stoffe (JGS). Sie fallen überwiegend bei Unfällen in JGS-Anlagen und Biogasanlagen an. JGS sind nach der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) als „allgemein wassergefährdend“ eingestuft. In großer Menge freigesetzt führen sie zu einer beträchtlichen Gefährdung der Umwelt. 7,3 % der weiteren freigesetzten wassergefährdenden Stoffe sind Mineralölprodukten zuzuordnen (100 m3).

Von den 2021 gezählten 1979 Unfällen haben 479 Unfälle eine Verunreinigung eines Oberflächengewässers zur Folge gehabt. Davon haben 15 Unfälle zu einem Fischsterben geführt, 49 zu einer Verunreinigung des Grundwassers und fünf Unfälle zur Verunreinigung einer Wasserversorgung.

Als Hauptursache der Unfälle wurden zu 21,4 % Materialversagen (z.B. Korrosion, Alterung oder Versagen von Schutzeinrichtungen) und zu 45,7 % Verhalten genannt. In 32,9 % der Unfälle wurde die Ursache nicht spezifisch dokumentiert.

 

Kategorien wassergefährdender Stoffe

„Wassergefährdend“ sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe und Gemische, die geeignet sind, die Wasserbeschaffenheit dauernd oder in einem nicht unerheblichen Ausmaß nachteilig zu beeinflussen. Dazu zählen beispielsweise Heizöl, Kraftstoffe und chlorierte Kohlenwasserstoffe. Doch auch Naturprodukte wie Gülle und Mist, die die Gewässer mit Nährstoffen belasten, sind aufgrund ihrer Eigenschaften „wassergefährdend“.

Stoffe und Gemische, mit denen in Anlagen umgegangen wird, werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit als „nicht wassergefährdend“ oder in eine der folgenden Wassergefährdungsklassen eingestuft:

  • Wassergefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend,
  • Wassergefährdungsklasse 2: deutlich wassergefährdend,
  • Wassergefährdungsklasse 3: stark wassergefährdend.

Darüber hinaus gelten folgende Stoffe und Gemische als „allgemein wassergefährdend“ und werden nicht in Wassergefährdungsklassen eingestuft: Wirtschaftsdünger (insbesondere Gülle oder Festmist, Jauche, tierische Ausscheidungen nicht landwirtschaftlicher Herkunft – auch in Mischung mit Einstreu oder in verarbeiteter Form), Silagesickersaft, Silage oder Siliergut, bei denen Silagesickersaft anfallen kann, und Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft zur Gewinnung von Biogas sowie die bei der Vergärung anfallenden flüssigen und festen Gärreste.

 

Pflichten der Industriebetriebe

Jeder Betrieb, der mit wassergefährdenden Stoffen hantiert, muss sorgsam mit ihnen umgehen. Er muss Vorschriften des deutschen Wasserhaushaltsgesetzes und nachgeordneter Regelwerke einhalten. Seit dem 01.08.2017 ist die Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten und hat damit die Länderverordnungen abgelöst. Dadurch ist der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Deutschland erstmals bundeseinheitlich geregelt. Betroffen von den o.g. Regelungen sind neben Betrieben, die solche Stoffe herstellen, weiter verarbeiten, verwenden, abfüllen, lagern oder umschlagen auch Privatpersonen, wenn sie mit einer gewissen Menge an wassergefährdenden Stoffen umgehen (zum Beispiel Heizölverbraucheranlagen). Treten nicht unerhebliche Mengen wassergefährdender Stoffe aus, die in der Lage sind, das Grundwasser oder ein Oberflächengewässer nachhaltig zu gefährden, muss dies unverzüglich der nach Landesrecht zuständigen unteren Wasserbehörde oder der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden. Das Statistische Bundesamt fasst diese Unfallanzeigen jedes Jahr in der statistischen Erhebung "Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen" zusammen.

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 Wassergefährdene Stoffe  Unfälle  Gefahrstoffrecht  Gewässerstoffrecht  Wasserhaushaltsgesetz