Abfallwirtschaftliche Maßnahmen in Deutschland belasteten im Jahr 1990 das Klima mit gut 38 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten. Bis zum Jahr 2015 wandelte sich diese Belastung in eine Entlastung von etwa 27 Millionen Tonnen. Das gelang vor allem durch den Ausstieg aus der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle sowie die verstärkte stoffliche und energetische Nutzung der Abfälle.
Die Abfallwirtschaft hat sich zu einem Klimaschützer gewandelt. Im Jahr 1990 belastete sie das Klima noch mit gut 38 Millionen Tonnen (Mio. t) an CO2-Äquivalenten, das waren 3 % der gesamten Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Bis 1992 stiegen die Emissionen auf rund 40 Mio. t CO2-Äquivalente, seitdem sinken sie ab. Im Jahr 2015 waren es mit rund 11 Mio. t CO2-Äquivalente etwa 27 Mio. t CO2-Äquivalente weniger als 1990. Der Anteil an den gesamten Treibhausgas-Emissionen betrug damit nur noch 1,2 %. Insgesamt sparte die Abfallwirtschaft im Zeitraum von 1990 bis 2015 rund 324 Mio. t CO2-Äquivalente gegenüber dem Niveau vom Anfang der 90-er Jahre ein. Das geschah insbesondere durch das Aus für die Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle sowie durch eine verstärkte stoffliche und energetische Nutzung der Abfälle (Umweltbundesamt 2010).
Weitere Informationen finden Sie auf den Themenseiten des Umweltbundesamtes.
Neuere Daten zur klimaverträglichen Abfallwirtschaft werden aktuell in einem Forschungsvorhaben erhoben und sind voraussichtlich Mitte 2023 online verfügbar.
Verwertungs- und Deponierungstrends
Die Entsorgungspfade der Siedlungsabfälle haben sich seit dem Jahr 1990 entscheidend verändert. Heute werden mehr Wertstoffe getrennt erfasst und verwertet. Weit mehr als die Hälfte des Hausmülls – vor allem Altpapier, Altglas, Verpackungen und Bioabfall – wird inzwischen stofflich verwertet. Dadurch werden natürliche Rohstoffe geschont. Dies schützt das Klima, da beim Recycling weniger Energie benötigt wird als bei der Neugewinnung von Rohstoffen. Die effiziente energetische Nutzung der verbleibenden Restabfallmengen trägt ebenfalls zum Klimaschutz bei, weil fossile Brennstoffe zur Energieerzeugung ersetzt werden können.
Den größten Beitrag zur Senkung von Treibhausgasemissionen im Abfallsektor liefern allerdings jene Maßnahmen, die zu geringeren Methanemissionen aus Deponien führen. Das geschieht durch die bessere Erfassung und energetische Nutzung der Deponiegase, vor allem aber durch das seit Juni 2005 geltende Ablagerungsverbot für nicht vorbehandelte organisch abbaubare Siedlungsabfälle. Die gesetzlichen Grundlagen dafür schuf die Bundesregierung im Jahr 2001 mit der Abfallablagerungsverordnung. Sie enthält Ablagerungskriterien, die seit Juni 2005 ohne Ausnahme eingehalten werden müssen, um vor allem Methanemissionen zu vermeiden. Diese Kriterien sind nur mit einer thermischen oder mechanisch-biologischen Vorbehandlung der Siedlungsabfälle erreichbar. Diese Vorgaben hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 mit der Zusammenführung des Deponierechtes in die Deponieverordnung überführt.
Erfolgsgeschichte Deponierungsverbot für unbehandelten Restabfall
Das nationale Treibhausgasinventar zeigt, dass Deutschlands Deponien im Jahr 2015 rund 25 Mio. t CO2-Äquivalente weniger als im Jahr 1990 ausstießen (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen aus der Abfallwirtschaft“).
Wie Erfahrungen der deutschen Abfallwirtschaft lehren, lässt sich dieser Rückgang zu einem großen Teil auf die gesunkene deponierte Menge an biologisch abbaubaren Abfällen zurückführen (Umweltbundesamt 2010). Einen weiteren Beitrag liefern Deponiebetreiber, indem sie einen Teil des Deponiegases, dessen Hauptbestandteil Methan ist, auffangen und energetisch nutzen. Die Methanemissionen aus Deponien werden weiter sinken, weil in älteren Deponien die Bildung von Deponiegas abklingt und seit Juni 2005 die Deponierung von Abfällen mit signifikanter Methanbildung nicht mehr erlaubt ist.
Treibhausgas-Emissionen aus der Abfallwirtschaft Quelle: Nationales TreibhausgasinventarDiagramm als PDF
Das nationale Treibhausgasinventar führt Treibhausgase aus dem Abfallbereich in verschiedenen Kapiteln auf:
Methanemissionen aus Deponien und der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung sowie Lachgas- und Methanemissionen aus der Kompostierung werden dem Abfallbereich zugerechnet.
Über Emissionen aus der Abfallverbrennung wird im Kapitel Energie berichtet.
Vermiedene Emissionen durch Recyclingprozesse werden in den Kapiteln der zugehörigen Industriebranchen wie Stahl oder Papier bilanziert.
Dem Nationalen Inventarbericht lässt sich daher die Gesamtleistung der Abfallwirtschaft zur Treibhausminderung nicht entnehmen.
Das Umweltbundesamt beauftragte deshalb im Jahr 2005 das Öko-Institut damit, in einer Kurzstudie die gesamten Leistungen der Siedlungsabfallwirtschaft zum Klimaschutz zu ermitteln. Das Institut nutzte die Methode der Ökobilanz, die sämtliche Aufwendungen für Sammlung, Transporte, Recycling und Behandlung der Abfälle den Einsparungen durch die Bereitstellung von Sekundärprodukten und Energie gegenüberstellt. In einer detaillierten Ökobilanz (Umweltbundesamt 2010) wurde festgestellt, dass die Siedlungsabfallwirtschaft im Jahr 2006 insgesamt 18 Mio. t CO2-Äquivalente eingespart hat. Das bedeutet, dass bei der Verwertung von Abfällen mehr Treibhausgasemissionen vermieden als produziert werden.
Thermische Abfallbehandlung
Der meiste Restsiedlungsabfall wird in Müllverbrennungsanlagen (MVA) behandelt. Im Jahr 2009 sind so etwa 19 Millionen Tonnen (Mio. t) Restabfall energetisch genutzt worden, um Strom und zum Teil auch Wärme zu erzeugen und bereitzustellen. Die abgegebenen Energiemengen betrugen etwa 6 Terawattstunden (TWh) Strom und 14 TWh Wärme. Damit lassen sich fossile Energieträger ersetzen und beachtliche Mengen an CO2-Emissionen einsparen. In der Literatur werden – je nach Bilanzierungsmethode – bis zu 4,7 Mio. t CO2 jährlich genannt (Treder, 2009).
Weitere Gutschriften in der Klimabilanz erhalten MVA, weil sie aus der Schlacke Wertstoffe wie Eisen, Kupfer und Aluminium aussortieren. Denn es erfordert weniger Energieeinsatz, Altmetalle aufzubereiten und neu zu nutzen, als die Metallgewinnung als Primärrohstoff. Erhöhten sich etwa die Verwertungsquote des Eisens von 50 auf 70 Prozent (%) und der Nichteisenmetalle von 10 auf 50 %, ließen sich in Deutschland weitere jährliche CO2-Emissionen in Höhe von 0,8 Mio. t vermeiden.
Auch durch eine effiziente energetische Nutzung von Ersatzbrennstoffen lassen sich fossile Brennstoffe ersetzen. Dabei handelt es sich um heizwertreiche Abfälle, die in mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen (MBA) etwa aus Restsiedlungsabfällen abgetrennt werden. Diese heizwertreichen Abfälle können in Ersatzbrennstoffkraftwerken eingesetzt oder in industriellen Feuerungsanlagen mit verbrannt werden (Umweltbundesamt 2005).
Tipps zum Weiterlesen:
Treder, Martin (2009): „Der Beitrag der deutschen Abfallverbrennungsanlagen zum Klimaschutz – Status quo (5/2009) und Perspektiven“ in Müll-Handbuch, Kennzahl 9351, Lieferung 3/09, Erich Schmidt Verlag, Berlin.
Optimierte Bioabfallbehandlung
Bisher wird Bioabfall und Grüngut in Deutschland überwiegend kompostiert. CO2-Emissionen lassen sich einsparen, wenn Bioabfall nicht nur kompostiert, sondern vergärt wird und das dabei entstehende Biogas sowohl zur Strom- als auch Wärmeproduktion genutzt wird. Bei Annahme einer optimierten Vergärung von etwa zwei Dritteln der vorhandenen Bioabfälle mit effizienter Nutzung der im Biogas enthaltenen Energie ließen sich gegenüber der reinen Kompostierung etwa 800.000 Tonnen CO2-Äquivalente einsparen. Die stoffliche Verwertung des Gärrückstandes als Dünger oder zur Herstellung von Pflanzsubstraten wäre – wie bei der reinen Kompostierung – weiterhin möglich (Umweltbundesamt 2006). Die Vergärungsanlagen haben als geschlossene Systeme darüber hinaus den Vorteil, dass sie die besonders klimarelevanten Lachgasemissionen, die in Kompostierungsanlagen entstehen, deutlich vermindern.
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