Europäische Energie- und Klimaziele

Die Europäische Union hat sich zu klima- und energiepolitischen Zielen verpflichtet, unter der Maßgabe des Übereinkommens von Paris und verschiedener eigener Beschlüsse. Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Ziele für das Jahr 2020 zwar erfüllt und teilweise übererfüllt, doch die mittel- und langfristigen Ziele können nur durch erheblich verstärkte Bemühungen erreicht werden.

Inhaltsverzeichnis

 

Zielvereinbarungen

Bei der ⁠UN⁠-Klimakonferenz in Paris 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland, unter anderem darauf, die menschengemacht globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ Zwei Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius zu halten. Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) stellt eine der größten globalen klimapolitischen Errungenschaft dar. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, beschloss die EU 2021 das Ziel, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinent zu werden. Um dies zu erreichen weist die EU Zwischenziele für die Dekaden bis 2050 aus.

Im Rahmen des Klima- und Energiepaketes hat sich die EU zu Zielen für 2020 verpflichtet. Die 2009 in Kraft getretenen Regelungen enthielten folgende Verpflichtungen:

  • Treibhausgas⁠-Emissionen werden um 20 % gegenüber 1990 gemindert, bzw. um 30 %, falls andere Industrieländer vergleichbare Ziele vereinbaren.
  • Die Nutzung erneuerbarer Energien wird auf 20 % des gesamten Endenergieverbrauches gesteigert.
  • Die Energieeffizienz wird um 20 % gesteigert im Vergleich zu einer Entwicklung ohne weitere Effizienzanstrengungen.

Mit dem EU-Klimagesetz hat die EU ihr Langfristziel für 2050 angehoben. Anstatt einer Minderung von 80 % - 95 % strebt sie nun netto-Null Treibhausgas-Emissionen („Klimaneutralität“) sowie anschließend negative Emissionen ab 2050 an. Emissionssenken können dabei Emissionsquellen ausgleichen. Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, hat die EU ihr Zwischenziel für das Jahr 2030 von 40 % auf 55 % Emissionsminderung gegenüber 1990 angepasst. Ein Prozess zur Festlegung eines 2040-Ziels wurde auf den Weg gebracht.

Außerdem ist geplant, die bestehenden Energieziele ebenfalls zu erhöhen und befinden sich derzeit in der Ausgestaltung:

  • Das Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten ⁠Endenergieverbrauch⁠ soll von 30 % auf 42,5 % des gesteigert werden (siehe Rat der EU).
  • Das Ziel für die Energieeffizienz (⁠Primärenergieverbrauch⁠) wird von 32,5 % auf 39 % erhöht, im Vergleich zu einer Entwicklung ohne weitere Effizienzanstrengungen.

Eine detaillierte Beschreibung der Energie- und Klimastrategien der EU finden Sie hier.

Das Diagramm zeigt, dass die geplanten Minderungen der Mitgliedstaaten für das Jahr 2030 nur 35 % bzw. 42 % statt des 55 %-Ziels erbringen. Gleichzeitig stellt die Abbildung den steiler verlaufenden Reduktionspfad bis 2050 dar.
Treibhausgas-Emissionen der EU bis 2020, Projektionen bis 2035 und Minderungsziele bis 2050
Quelle: EEA Diagramm als PDF

Es folgen Einschätzungen, inwieweit die EU die Energie- und Klimaziele einhalten kann (Details siehe EEA 2022).

 

Zielerreichung der Energie- und Klimaschutzziele

Die in Abbildung „Fortschritte der EU bei der Umsetzung der ⁠Klima⁠- und Energieziele für 2020 und 2030“ dargestellten Entwicklungen werden im Hinblick auf die Zielerreichung wie folgt eingeordnet und bewertet:

  • Das Ziel für die erneuerbaren Energiequellen für 2020 wurde voraussichtlich erreicht, teilweise aufgrund der fallenden Preise für Wind- und Solarenergie. Das Verfehlen der Ziele durch einige Mitgliedsstaaten wurde durch andere Mitgliedsstaaten kompensiert. Mit der Revision der Erneuerbaren-Energien-Direktive III, welches sich in der finalen Verabschiedung befindet, hat die EU für 2030 ihr verbindliches Ziel auf 42,5% Anteil Erneuerbare Energien am ⁠Endenergieverbrauch⁠ angehoben(siehe Rat der EU ). Mit Blick auf das 2030-Ziel müssen die Ausbauraten deutlich steigen.
  • Bezüglich der Steigerung der Energieeffizienz ist eine Umkehrung des seit 2014 zu beobachtenden Trends der Energieverbrauchssteigerung (v.a. im Verkehrssektor) zu beobachten. Jedoch hat erst eine massive Verbesserung von 2019 auf 2020 zum Erreichen des 2020-Ziel geführt. Für das 2030-Ziel müssen neue Politiken und Maßnahmen zu einer deutlichen Ambitionssteigerung führen. Besonders im Gebäudesektor muss hier mit Maßnahmen nachgesteuert werden.
  • Das Ziel für die Treibhausgasminderung im Jahr 2020 ist übererfüllt worden. Die Deutlichkeit dieser Zielerreichung geht auf den wirtschaftlichen Einbruch während der Corona-Pandemie zurück. Anders sieht es bei den mittel- und langfristigen Zielen aus. Um das Ziel von - 55 % weniger Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 zu erreichen, müssten die jährlichen Minderungen gegenüber den Projektionen mit bestehenden Maßnahmen (WEM) fast verdreifacht werden. Für eine Gesamtminderung von 95 % im Jahr 2050 müssten sie sogar fast um den Faktor sieben gesteigert werden.
Diagramm: Die Ziele für 2020 sind bei der THG-Minderung eindeutig erreicht und bei den beiden Energiezielen knapp erreicht. Die Erreichung der 2030-Ziele erfordert hingegen eine deutliche Ambitionssteigerung in allen drei Bereichen.
Fortschritte der EU bei der Umsetzung der Klima- und Energieziele für 2020 und 2030
Quelle: EEA Diagramm als PDF
 

Das sogenannte „Fit-For-55-Paket“ soll die Erreichung dieser Ziele flankieren. Im Moment werden dazu zahlreiche Gesetzestexte (Dossiers) auf EU-Ebene abgestimmt.

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 Klimaschutzziele  Energiepolitik  Klimaschutz  Emissionsziel  EU  Energieeffizienz  Erneuerbare Energien