Chronische Tests in der Umweltbewertung von Chemikalien

Ein Wasserfloh in einem Glasgefäß von ganz nah photographiert. sein Körper ist durchsichtig, sodass man sein Inneres sehen kann. zum Vergrößern anklicken
Wasserfloh Daphnia magna
Quelle: UBA

In welchen Fällen erwartet das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) chronische Tests als Grundlage für eine ökotoxikologische Stoffsicherheitsbewertung? Grundlage aller Entscheidungen ist die ⁠REACH-Verordnung⁠ 1907/2006, die den Herstellern und Importeuren (hier kurz Registranden genannt) von Stoffen als solchen und in Gemischen die Verantwortung für eine adäquate Stoffsicherheitsbeurteilung zuweist.

Die Anforderungen an eine REACH-konforme Registrierung werden in Technischen Leitfäden, u.a. in der „Guidance on information requirements and chemical safety assessment“, näher beschrieben.
Diese finden Sie unter folgendem Link:
http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/information_requirements_de.htm

Auf Grundlage seiner Erfahrung als Wissenschaftliche Behörde für Stoffbewertung hält das UBA im Zusammenhang mit chronischen ökotoxikologischen Studien folgende Überlegungen für besonders wichtig:

Chemikalien, die sehr schwer wasserlöslich sind oder sich leicht in Fetten lösen, zeigen in kürzeren ökotoxikologischen Studien ( sog. Akuttests) oft keine Wirkung, da sie vom Organismus nur langsam aufgenommen werden. Die Wirkung auf Organismen kann jedoch gravierend sein, zum Beispiel langfristig Mortalität oder Missbildungen bewirken und das Wachstum oder die Reproduktion (aufgrund hormoneller Wirkungen) beeinträchtigen.

Mit Hilfe der Langzeittests können solche Wirkungen eher ermittelt werden. Durch Störung oder Auslöschung einzelner Organismengruppen können komplexe Nahrungsnetze gestört sein, so dass selbst Tiere am Ende der Nahrungskette und letztlich ganze Ökosysteme betroffen sind. (Zu hormonell wirkenden Stoffen gibt es eine gesonderte REACH-Info-Seite: https://www.umweltbundesamt.de/endokrine-disruptoren)

REACH fordert chronische Tests in der Regel dann, wenn die Mengenschwelle von 100t/Jahr oder mehr erreicht wird. Erforderlich sind dann Daten zur Langzeittoxizität für Wirbellose (Daphnien, REACH Anhang IX, 9.1.5) und Fische (REACH Anhang IX, 9.1.6).

Jenseits der Mengenschwelle von 1000t/Jahr müssen die Registranden zusätzlich die Langzeittoxizität für terrestrische Organismen (Wirbellose (Regenwurm) und Pflanzen, REACH Anhang X, 9.4.4 und 9.4.6) und die Langzeittoxizität für im Sediment lebende Organismen (REACH Anhang X, 9.5.1) ermitteln. Studien zur Langzeittoxizität gegenüber Vögeln können notwendig sein, sollen jedoch nur durchgeführt werden, wenn die Daten zu Säugetieren, welche zur Bestimmung der Effekte auf Menschen ermittelt wurden, für eine Bewertung nicht ausreichend sind. Wenn wissenschaftliche Erwägungen es nahelegen, können und sollen die Registranden jedoch von den Standardanforderungen der REACH-Anhänge abweichen.

So kann auch schon ab der Mengenschwelle von 10 t/Jahr ein Test auf Langzeittoxizität für Fische notwendig werden, wenn der ⁠Stoff⁠ sehr schwer wasserlöslich ist (Anhang VIII REACH, 9.1.3 Spalte 2).
Ab der Mengenschwelle von 1 t/Jahr kann der Anmeldende die Langzeittoxizität statt der Kurzzeittoxizität ermitteln, wenn die geringe Wasserlöslichkeit des Stoffes dies sinnvoll erscheinen lässt.

Wenn sich die Frage stellt, ob akute oder chronische Tests durchgeführt werden, sollte also nicht nur die kostengünstigste Lösung und die nur buchstabengetreue Erfüllung der Standardanforderungen in den REACH-Anhängen eine Rolle spielen. Entscheidend sind vielmehr wissenschaftliche Erwägungen, wie sie in den Technischen Leitfäden detailliert erläutert sind, wie die spezifischen kritischen Eigenschaften eines Stoffes in jedem Einzelfall adäquat und effizient ermittelt werden können.

Besonders Hersteller und Importeure müssen mit diesem Baustein zur Stoffsicherheitsbeurteilung als Registranden sicherstellen, dass sie ihrer Verantwortung für den Schutz der Umwelt als dauerhafte Lebensgrundlage für Mensch und Natur gerecht werden.

Wenn Sie zu chronischen ökotoxikologischen Tests Fragen haben, auf die Ihnen die Technischen Leitfäden keine ausreichenden Antworten geben, können Sie Fragen an den bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelten REACH-⁠CLP⁠-Helpdesk stellen. Sehen Sie dazu das Informationsportal der Bundesbehörden:
http://www.reach-clp-helpdesk.de/reach/de/Startseite.html

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 REACH  Chemikalien