Beschränkungsvorschlag für PFAS: Erneute Konsultation

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Fragebögen sind ein beliebtes Instrument zur Datenermittlung.
Quelle: Tomasz Papuga / fotolia.com

Alle Akteure sind eingeladen, den Fragebogen zum Beschränkungsvorschlag für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) bis zum 17. Oktober 2021 auszufüllen.

Am 15. Juli 2021 erklärten die für REACH zuständigen Behörden Deutschlands, der Niederlande, Norwegens, Schwedens und Dänemarks ihre Absicht bis zum Juli 2022 einen gemeinsamen Beschränkungsvorschlag für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (⁠PFAS⁠) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzureichen. Die Beschränkung soll für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller PFAS in der EU gelten. PFAS sind in der Umwelt kaum abbaubar und verbleiben daher für einen sehr langen Zeitraum in der Umwelt. Einige PFAS reichern sich in Tieren, Pflanzen und Menschen an und wirken zudem gesundheitsschädigend. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass PFAS Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser verunreinigen.

Parallel zu der Absichtserklärung veröffentlichten die Behörden Kurzzusammenfassungen der bisher zusammengetragenen Informationen zu verschiedenen Verwendungsbereichen von PFAS. Darauf basierend sind betroffene Industrieverbände und Unternehmen, aber auch Unternehmen, die Alternativen zu PFAS herstellen, aufgerufen in einer erneuten Befragung Informationen zu ergänzen oder zu korrigieren. Ziel dieser Befragung ist es, sicherzustellen, dass die vorhandenen Informationen die aktuelle Marktsituation wiedergeben und Datenlücken zu füllen. Wir ermutigen alle Interessenvertreter bis zum 17. Oktober 2021 alle relevanten Informationen einzureichen. Hierdurch können mögliche Ausnahmen für einige auch zukünftig für die Gesellschaft wichtige Verwendungen der PFAS erkannt werden und alle relevanten Informationen bei der Einreichung des Beschränkungsvorschlags im kommenden Jahr berücksichtigt werden.

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 PFAS  PFC