Anthrazen

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Leitfaden Nachhaltige Chemikalien
Quelle: Umweltbundesamt

Anthracen gehört zur chemischen Gruppe der Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (⁠PAK⁠) und wird in einem mehrstufigen Destillationsprozess aus Steinkohlenteer gewonnen. Anthracen wird hauptsächlich zu Anthrachinon weiterverarbeitet, das zur Herstellung bestimmter Farbstoffe verwendet wird. Außerdem findet es Anwendung in verschiedenen Bereichen, z.B. Pyrotechnik und Analytik.

Anthracen gelangt beispielsweise über industrielle Verbrennungsprozesse, Hausfeuerungsanlagen, Verkehrsabgase und bei Herstellungsprozessen in die Umwelt. Aufgrund der geringen biologischen Abbaubarkeit, reichert es sich vor allem in Böden und Sedimenten an.

Mit Anthracen kontaminiertes Wasser ist für aquatische Organismen sehr toxisch. Außerdem kann Anthracen im aquatischen Umfeld langfristig zu schädlichen Wirkungen führen. Deshalb wurde Anthracen in der Europäischen ⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠ (WRRL) als „prioritärer Stoff“ eingestuft. Damit wird eine schrittweise Reduzierung von Einleitungen und Emissionen gefordert. Anthracen ist als „prioritär gefährlichen Stoff“ in der "Tochterrichtlinie" der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) genannt. Eine solche Einstufung hat zum Ziel, Einleitungen und Emissionen von Stoffen in Gewässer schrittweise einzustellen.

Anthracen ist nicht nur gefährlich für Wasserorganismen, sondern reichert sich auch über die Nahrungskette im Menschen an, z.B. durch den Verzehr von kontaminierten Wasserlebewesen und Pflanzen.

Die schädlichen Eigenschaften von Anthracen für die Umwelt wurden bereits unter der EU-Altstoffverordnung in einem Expertengremium, der ⁠PBT⁠-Arbeitsgruppe (PBT = persistent, bioakkumulierend, toxisch), anerkannt. Für Anthracen war Deutschland in der PBT-Arbeitsgruppe Bericht erstattender Mitgliedstaat. Das Umweltbundesamt erstellte auf der Grundlage der Bewertungsergebnisse der PBT-Arbeitsgruppe ein Annex XV Dossier für die Aufnahme von Anthracen in die Kandidatenliste für den Anhang XIV ⁠REACH-Verordnung⁠. Alle Stoffe, die in die Kandidatenliste aufgenommen werden, unterlaufen anschließend in einem Priorisierungsschritt einer genaueren Betrachtung (insbes. der ⁠Exposition⁠) und werden ggf. in den Anhang XIV aufgenommen. Die Stoffe, die schließlich in den Anhang XIV aufgenommen werden, sind zulassungspflichtig.

Im Rahmen eines Treffens der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki im Oktober 2008 wurden die PBT-Eigenschaften von Anthracen nach Art. 57d der REACH Verordnung bestätigt. Seitdem befindet sich Anthracen auf der Kandidatenliste.

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