Aggregierte Exposition

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Leitfaden Nachhaltige Chemikalien
Quelle: Umweltbundesamt

Basic principles for the development of a concept for environmental exposure assessments of single substances released from multiple uses under REACH

(deutscher Titel: Entwicklung eines Konzepts zur Berücksichtigung der Freisetzung aus mehreren Verwendungen bei der Bewertung der Umweltexposition für Einzelstoffe unter REACH)

(FKZ 360 01 058)

Unter ⁠REACH⁠ sind die Hersteller und Importeure von Stoffen verpflichtet, die Rahmenbedingungen für die sichere Verwendung ihrer Stoffe für deren gesamten Lebensweg zu definieren, die dafür notwendigen Verwendungsbedingungen zu dokumentieren und an ihre Kunden weiter zu reichen. Ab einer Herstellungs- bzw. Importmenge von 10 t muss der Hersteller bzw. Importeur dafür eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen, die bei als gefährlich eingestuften oder als ⁠PBT⁠/vPvB identifizierten Stoffen auch eine Expositions- und Risikobewertung beinhaltet. Nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet die eigenen Anwendungsbedingungen mit den Angaben ihrer Lieferanten abzugleichen und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, die die sichere Verwendung der Chemikalien ermöglichen.

Eine einzelne Chemikalie kann in verschiedenen Produkten enthalten und für verschiedene Anwendungen im Einsatz sein. Zusätzlich können mehrere Hersteller und Importeure am Handel mit einer Einzel-Chemikalie beteiligt sein. Kommen an einem Standort mehrere Verwendungen einer Chemikalie zusammen ist es möglich, dass sich Einträge von verschiedenen, für sich betrachtet risikoarmen Verwendungen addieren und dann insgesamt ein unannehmbares Risiko für die Umwelt darstellen. Daher ist die standortbezogene Erfassung der Summe aller Emissionen eines Stoffes über alle Anwendungen und alle Expositionspfade hinweg von zentraler Bedeutung für die Beurteilung des durch den Einsatz dieser Chemikalie entstehenden Risikos.

In diesem Gutachten wurde die Berücksichtigung solcher aggregierter Stoffeinträge in die Umwelt bei der Stoffsicherheitsbeurteilung unter REACH untersucht. Hierfür wurden die bestehenden Vorgaben zur aggregierten Expositionsbewertung in den Leitfäden und Handlungsanleitungen ausgewertet. Auch die Vorgaben anderer rechtlicher Regelungsbereiche wurden betrachtet und ihre Übertragbarkeit auf REACH untersucht. Dabei wird auch die Vielzahl unterschiedlicher Begriffe und Definitionen im Zusammenhang mit aggregierter Expositions- und Risikobewertung in den verschiedenen Regelungsbereichen berücksichtigt.

Unter REACH existiert kein einheitlicher Begriff für die aggregierte Expositionsbewertung. Insgesamt wird die aggregierte Expositionsbewertung in den Leitfäden zur Stoffsicherheitsbeurteilung nur eingeschränkt berücksichtigt. Im Gutachten werden Vorschläge für die technische Umsetzung der aggregierten Expositionsbewertung von Chemikalien bei der Erstellung von Stoffdossiers durch den Registranten bzw. bei der Evaluierung derselben durch die Behörden sowie für die Berücksichtigung aggregierter ⁠Exposition⁠ durch den nachgeschalteten Anwender gegeben. Dabei werden Lücken in den bestehenden Regelungen aufgezeigt.

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Schlagworte:
 REACH  Aggregierte Exposition  Expositionen