AEGL - Störfallbeurteilungswerte: Bedeutung und Recht

Wofür sind AEGL-Werte vorgesehen ?

Der rechtliche Rahmen

AEGL-Werte (Acute Exposure Guideline Levels) sind Störfall-Konzentrationsleitwerte zur Ausfüllung der Störfall-Verordnung bzw. nach Europäischem Recht der Seveso-II-Richtlinie (Richtlinie 96/82/EG).

Solche Werte dienen als Planungsunterlage für:

  • die sicherheitstechnische Auslegung von Anlagen sowie
  • die betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplanung und
  • die Katastophenschutzplanung.

Hintergrund ist der Begriff des Störfalls:

„Ein Störfall ist ein Ereignis, wie z. B. eine ⁠Emission⁠, ein Brand oder eine Explosion größeren Ausmaßes, das sich aus einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs in einem unter diese Verordnung fallenden Betriebsbereich oder in einer unter diese Verordnung fallenden Anlage ergibt, das unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereichs oder der Anlage zu einer ernsten Gefahr oder zu Sachschäden führt und bei dem ein oder mehrere gefährliche Stoffe beteiligt sind.“ (Zum Begriff der „ernsten Gefahr“ und zur näheren Erläuterung des Zitats vgl. Quelle: 12. BImschV, Störfallverordnung, 26. April 2000 (BGBl. I Nr. 19 vom 02.05.2000 S. 603))

Sicherheitstechnische Auslegung von Anlagen: Der Betreiber gefährlicher Anlagen hat nach Störfall-Verordnung bzw. Seveso-II-Rechtlinie die Sicherheit seiner Anlage zu gewährleisten und muß dies gegenüber der Aufsichtsbehörde z.B. in einer Sicherheitsanalyse nachweisen. Die Auslegung einer Anlage ist so vorzunehmen, dass ein Störfall verhindert wird. Für diese Planung wird der ”Auslegungs”-Störfall zugrunde gelegt (mehr).

Gefahrenabwehr- und Katastrophenschutzplanung: Diese muß sich aber weitergehend darauf einstellen, dass trotz geeigneter Auslegung von Anlagen ein Versagen eintritt: man spricht vom „Dennoch“-Störfall (mehr).

Zur Beurteilung der Auswirkungen von Störfällen z.B. auf die umliegende Bevölkerung dienen Störfall-Konzentrationsleitwerte. Seit 1993 beschäftigt sich in Deutschland die Störfallkommission (2005 aufgegangen in der Kommission für Anlagensicherheit) mit deren Ableitung. Hierbei wurde eine mögliche Freisetzung gefährlicher Stoffe über verschiedene Medien, d.h. Luft, Wasser und Boden, in Betracht gezogen. Für das Medium Luft liegt mit dem Konzept der AEGL-Werte eine geeignete Vorgehensweise zur Ableitung von Konzentrationsleitwerten vor.

Störfall-Konzentrationsleitwerte für die Gefahrenabwehr- und Katastrophenschutzplanung

Anders gelagert als bei der sicherheitstechnischen Auslegung einer Anlage ist der Fall, wenn man sich vor Augen führt, welche Erfordernisse im Rahmen der Gefahrenabwehr- bzw. der Katastrophenschutzplanung zu beachten sind. Hierbei werden nicht nur Immissionskonzentrationen, die auf der Basis von „Auslegungs“-Störfällen berechnet wurden, zu Grunde gelegt, sondern auch „Dennoch“-Störfälle die lediglich rein theoretisch möglich sind. Diese Betrachtungen können bis zu „worst case“-Analysen gehen, bei denen die gesamte Chemikalienmenge freigesetzt wird. In den Folge-Abschätzungen wird dies natürlich zu einer ganzen Palette unterschiedlich schwerer Beeinträchtigungen der Schutzziele führen.

Die Aufgabe der Gefahrenabwehr- und der Katastrophenschutzplanung ist es, für diese möglichen Gefahrensituationen die richtigen Abwehrmaßnahmen einzuplanen. Dazu muß wiederum bekannt sein, welche Schäden bei welchen Immissionskonzentrationen zu erwarten sind. Im Gegensatz zum Störfall-Konzentrationsleitwert bei einem „Auslegungs“-Störfall, der ein Abschneidekriterium definiert, werden also für die Betrachtung von „Dennoch“-Störfällen eine ganze Anzahl von Störfall-Konzentrationsleitwerten als Hilfsgrößen benötigt, die Hinweise auf mögliche unterschiedlich schwere Schäden geben.

Das AEGL-Konzept liefert auch hierfür den entsprechenden Rahmen.

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Schlagworte:
 Anlagensicherheit  Störfall  AEGL