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Technik - Verfahren und Sicherheit
ZEMA
Letzte Änderung: 28.12.2008
Meldeweg
Informationsfluss für sicherheitsrelevante Ereignisse
Jährlich treten in verfahrenstechnischen Anlagen und Betrieben in Deutschland viele sicherheitsrelevante Ereignisse auf. Dies sind in der Regel kleinere Störungen, aber auch Ereignisse mit
erheblichen Folgen für Mensch, Umwelt und Sachen.
Laut § 19 der Störfall-Verordnung müssen die Betreiber bestimmte Störfälle oder sonstige Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs melden. Die meldepflichtigen Ereignisse
werden über die Länderbehörden und das Bundes- umweltministerium an die ZEMA weitergeleitet.
Elektronische Meldung
Auf Anregung des LAI-UA „Anlagensicherheit“ auf der 24. Sitzung wird nach In-Kraft-Treten der neuen Störfall-Verordnung (voraussichtlich April 2000) die Meldung meldepflichtiger Ereignisse für die Dauer von einem Jahr probeweise neben dem schriftlichen Weg auch elektronisch vorgenommen. Die Meldung erfolgt mit dem Erfassungsbogen nach Anhang VI Teil 2 Störfall-Verordnung per E-Mail. Adressat sind die zuständigen obersten Landesbehörden, die die Meldung an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und parallel an die ZEMA weiterleiten. Dem Erfassungsbogen sollen ggf. weitere Materialien ebenfalls auf elektronischem Format beigefügt werden. Der Erfassungsbogen steht als Word-Dokument im Download-Bereich zur Verfügung.
Die neue Störfall-Verordnung 2000 erweitert die Meldepflichten über Störfälle und sicherheitsbedeutsame Ereignisse
Nach § 19 Abs. 1 sind nicht nur Störfälle, sondern auch alle sonstigen für die Sicherheit bedeutsamen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs zu melden. Zu unterscheiden sind im einzelnen
folgende Fälle:
- Ereignisse mit Brand, Explosion oder Freisetzung von Störfall-Stoffen nach Anhang I in bestimmten Mengen, unabhängig von den Auswirkungen.
- Ereignisse mit bestimmten Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Sachen, unabhängig von der Menge der beteiligten gefährlichen Stoffe.
- Ereignisse mit grenzüberschreitenden Auswirkungen, unabhängig von der Menge der beteiligten gefährlichen Stoffe.
- Sicherheitsbedeutsame Betriebsstörungen (z.B. Beinahe-Unfälle), aus denen wichtige Erkenntnisse gewonnen werden können, unabhängig von Art und Menge der beteiligten Stoffe.
- Betriebsstörungen mit Störfall-Stoffen nach Anhang I wenn hierdurch Schäden eintreten oder Gefahren für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht offensichtlich ausgeschlossen werden
können, unabhängig von der Menge der beteiligten gefährlichen Stoffe.
Weitere Informationen
Definition von sicherheitsbedeutsamen Betriebsstörungen:
Ein Ereignis ist unabhängig von den (zufälligen) Auswirkungen dann mittei- lenswert, wenn daraus etwas Neues gelernt werden kann, z. B.:
1. neue Erkenntnisse bei:
- Stoffeigenschaften (Daten von Roh- und Hilfsstoffen, Zwischen- und Endprodukten, chemische, physikalische und toxikologische Daten, kine-
tische oder thermodynamische Reaktionsdaten, Daten für bestimmungs- gemäßen und nicht bestimmungsgemäßen Betrieb)
- Materialeigenschaften, Auslegung und Fertigung von Anlagenteilen (Korrosion, Ermüdung, Auslegungsberechnungsverfahren, physikalische Daten für Berechnungen)
- Funktionsweisen von Komponenten und Systemen
(Versagen von Sicherheitseinrichtungen bzw. -systemen)
- Versagen von technischen und organisatorischen Systemen (Erkenntnisse zu Sicherheitsmanagementsystemen)
2. Erfahrungen zur Wirksamkeit der Störfallbegrenzung bei:
- Störungserkennung und Lagebeurteilung (Erkenntnisse zu Technik und Organisation der Erkennung und Lokalisierung von Störungen und
Störungsauswirkungen, Vorgehensweise und Technik zur Lokalisierung von störungsbedingten Immissionen)
- Rettungs- und Abwehrreaktionen (technische Ausstattung, Taktik, Organisation)
- technische Begrenzungsmaßnahmen (z. B. Berieselungsanlagen, Lösch- wasserrückhaltung)
- Kommunikation (Information von Einsatzkräften und Dritten)
- Dekontamination (Identifizierung und Entfernung von störungsbe- dingten Immissionen)
Die Entscheidung über den einschlägigen »Wert« eines Ereignisses setzt im Allgemeinen eine systematische Untersuchung im Rahmen des
Sicherheitsmanagementsystems des Betreibers insbesondere bei allen Ereignissen mit Gefahrstoffen voraus.