Sie sind hier: Startseite > Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz - Aktuelles > Wassergefährdende Stoffe > Hintergrundinformationen
Letzte Änderung: 10.08.2010
Einstufungsleitfaden
Der "Einstufungsleitfaden" soll dem Einstufer einen knappen Überblick über die praktische Durchführung der WGK-Ermittlung geben. Er kann deshalb nicht jeden Spezialfall detailliert berücksichtigen. In Zweifelsfällen sind die VwVwS sowie die Gefahrstoffverordnung maßgebend.
LTwS-Schrift Nr. 10
Detaillierte und verbindliche Angaben zur Einstufung enthält auch die LTwS-Schrift Nr. 10, die Ende 1999 vom Beirat "Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe" (LTwS) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit verabschiedet wurde. Darin werden auch die Fälle behandelt, bei denen mit dem Einstufungsschema der VwVwS keine sachgerechte Einstufung erzielt wird.
Fließdiagramm zur Ableitung einer WGK für Mischung
Die Geschäftsstelle der Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS) hat das in der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) von 1996 veröffentlichte Fließdiagramm für die Einstufung von Gemischen entsprechend den Vorgaben der neuen VwVwS von 1999 überarbeitet. Sie können das Fließdiagramm PDF / 617 KB herunterladen.
LTwS-Schrift Nr. 29
Im Umweltrecht ist die Anlage in den verschiedenen Rechtsbereichen unterschiedlich definiert. Dieses macht die Arbeit nicht gerade sehr einfach. Im Wasserrecht ist die Anlage in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) definiert. Diese Definition ist auf der einen Seite in allen Bundesländern gleichlautend, auf der anderen Seite aber nicht konkret genug, so dass sich im praktischen Alltag Interpretationsschwierigkeiten ergeben.
Um hier für Behörden und Betreiber eine gemeinsame Basis zu schaffen, hat der LTwS ein Diskussionspapier erarbeitet, um für den praktischen Alltag eine anwendbare Ableitung der Anlagenfestlegung zur Verfügung zu stellen.
Das Papier soll ausdrücklich keine absoluten Festlegungen vorgeben. Jede Anlage ist unterschiedlich und es gibt mehrere Möglichkeiten, die dem Betreiber in Eigenverantwortung praxisorientierte Festlegungen ermöglichen. Als PDF-File können Sie das Diskussionspapier von unserem Server herunterladen