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Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz

Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS)

Letzte Änderung: 08.07.2009

Kommission Bewertung wassergefährdende Stoffe (KBwS) eingerichtet

Einberufung und konstituierende Sitzung

Nach § 19g Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Aufgabe, Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern, näher zu bestimmen und entsprechend ihrer Gefährlichkeit einzustufen. Zur fachlichen Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgabe hat das BMU einen Beirat "Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe" (KBwS) eingerichtet. Der Beirat hat die Aufgabe, das BMU im Hinblick auf die Bestimmung, Bewertung und Einstufung von Stoffen entsprechend ihrem Wassergefährdungspotenzial zu beraten.

Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS)

Mit der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) hat das BMU die Verpflichtung des § 19g WHG mit der Bestimmung und Einstufung wassergefährdender Stoffe gesetzlich umgesetzt. Danach werden Stoffe in drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Zugleich werden Stoffe als nicht wassergefährdend (nwg) bestimmt.

Die Wassergefährdungsklassen dienen zur Festlegung angemessener Sicherheitsanforderungen an Anlagen zum Umgang (Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden) mit wassergefährdenden Stoffen.

Fachlich wissenschaftliche Beratung durch die KBwS

Soweit Stoffe, Stoffgemische oder Zubereitungen noch nicht in der VwVwS als wassergefährdend oder nicht wassergefährdend eingestuft sind, ist die Einstufung nach den Bestimmungen der VwVwS in der Regel von den Herstellern selbstverantwortlich vorzunehmen. In Fällen, in denen die Vorgaben zur Selbsteinstufung zu widersprüchlichen Ergebnissen führen oder besondere Risikoaspekte zu beachten sind, benötigt das BMU eine fachlich wissenschaftliche Beratung durch die "Kommission Bewertung wassergefährdende Stoffe" (KBwS). Darüber hinaus nimmt die Kommission für das BMU weitere fachliche Beratungsaufgaben hinsichtlich

wahr.

Konstituierende Sitzung der "Kommission Bewertung wassergefährdende Stoffe" (KBwS)

Mit der konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2006 in Düsseldorf hat der BMU-Beirat „Kommission Bewertung wassergefährdende Stoffe” (KBwS) seine Arbeit aufgenommen. Die vom Bundesumweltminister berufenen ehrenamtlichen Mitglieder der Kommission Bewertung wassergefährdende Stoffe (KBwS) verfügen über eine breite fachliche Kompetenz, die eine hochqualifizierte Beratungstätigkeit erwarten lässt. Der KBwS gehören Fachleute verschiedener Disziplinen aus Fachbehörden des Bundes und der Länder, der Industrie und der Wissenschaft an.

Für die erste Berufungsperiode wurden

Herr Dr. Klaus Günter Steinhäuser,
Umweltbundesamt Dessau,
zum Vorsitzenden

sowie

Herr Dr. Rudolf Stockerl,
Bayerisches Landesamt für Umwelt, München,
zum stellvertretenden Vorsitzenden

gewählt.

Mitglieder der Kommission Bewertung wassergefährdende Stoffe (KBwS)
Frau Dr. Tamara Grummt, Umweltbundesamt, Bad Elster
Frau Angela Siebel-Sauer, BASF AG, Ludwigshafen
Herr Horst Fehrenbach, IFEU-Institut, Heidelberg
Herr Dr. Thomas Höfer, Bundesinstitut für Risikoforschung, Berlin
Herr Dr. Christoph Schäfers, Fraunhofer Institut für Molekularbiologie, Schmallenberg
Herr Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Umweltbundesamt, Dessau
Herr Dr. Rudolf Stockerl, Bayerisches Landesamt für Umwelt, München
Herr Dr. Andreas Willing, Cognis Deutschland GmbH, Düsseldorf.

Die Kommission hat sich eine Geschäftsordnung gegeben.

Die Geschäftsstelle der KBwS ist beim

Umweltbundesamt
Schichauweg 58
12307 Berlin

angesiedelt.

 

 

 
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