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Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz

Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS)

Letzte Änderung: 22.02.2012

Kommission Bewertung wassergefährdende Stoffe (KBwS) eingerichtet

Einberufung und konstituierende Sitzung

Nach § 19g Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Aufgabe, Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern, näher zu bestimmen und entsprechend ihrer Gefährlichkeit einzustufen. Zur fachlichen Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgabe hat das BMU einen Beirat "Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe" (KBwS) eingerichtet. Der Beirat hat die Aufgabe, das BMU im Hinblick auf die Bestimmung, Bewertung und Einstufung von Stoffen entsprechend ihrem Wassergefährdungspotenzial zu beraten.

Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS)

Mit der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) hat das BMU die Verpflichtung des § 19g WHG mit der Bestimmung und Einstufung wassergefährdender Stoffe gesetzlich umgesetzt. Danach werden Stoffe in drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Zugleich werden Stoffe als nicht wassergefährdend (nwg) bestimmt.

Die Wassergefährdungsklassen dienen zur Festlegung angemessener Sicherheitsanforderungen an Anlagen zum Umgang (Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden) mit wassergefährdenden Stoffen.

Fachlich wissenschaftliche Beratung durch die KBwS

Soweit Stoffe, Stoffgemische oder Zubereitungen noch nicht in der VwVwS in eine Wassergefährdungsklasse oder als nicht wassergefährdend eingestuft sind, ist die Einstufung nach den Bestimmungen der VwVwS in der Regel von den Betreibern von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen selbstverantwortlich vorzunehmen. In Fällen, in denen die Vorgaben zur Selbsteinstufung zu widersprüchlichen Ergebnissen führen oder besondere Risikoaspekte zu beachten sind, benötigt das BMU eine fachlich wissenschaftliche Beratung durch die "Kommission Bewertung wassergefährdende Stoffe" (KBwS). Darüber hinaus nimmt die Kommission für das BMU weitere fachliche Beratungsaufgaben hinsichtlich

wahr.

Der Bundesumweltminister hat die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Kommission Bewertung wassergefährdende Stoffe (KBwS) 2011 neu berufenen. Der KBwS gehören Fachleute verschiedener Disziplinen aus Fachbehörden des Bundes und der Länder, der Industrie und der Wissenschaft an. Auf der Sitzung am 11.Oktober 2011 in Linum wählten die Mitglieder Herrn Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Umweltbundesamt Dessau, zum Vorsitzenden sowie Herrn Dr. Rudolf Stockerl, Bayerisches Landesamt für Umwelt, München, zum stellvertretenden Vorsitzenden.

Mitglieder der Kommission Bewertung wassergefährdende Stoffe (KBwS)

Herr Horst Fehrenbach, IFEU-Institut, Heidelberg

Frau Dr. Petra Göbel, BP Europe SE, Hamburg

Frau Dr. Tamara Grummt, Umweltbundesamt, Bad Elster

Herr Dr. Thomas Höfer, Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin

Herr Dr. Christoph Schäfers, Fraunhofer Institut für Molekularbiologie, Schmallenberg

Herr Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Umweltbundesamt, Dessau

Herr Dr. Rudolf Stockerl, Bayerisches Landesamt für Umwelt, München

Herr Dr. Andreas Willing, BASF Personal Care & Nutrition GmbH, Düsseldorf

Die Kommission hatte sich bereits 2006 eine Geschäftsordnung gegeben. Die Geschäftsstelle der KBwS ist beim

Umweltbundesamt
Schichauweg 58
12307 Berlin

angesiedelt.

 
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