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Letzte Änderung: 22.02.2012
Nach § 19g Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Aufgabe, Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern, näher zu bestimmen und entsprechend ihrer Gefährlichkeit einzustufen. Zur fachlichen Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgabe hat das BMU einen Beirat "Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe" (KBwS) eingerichtet. Der Beirat hat die Aufgabe, das BMU im Hinblick auf die Bestimmung, Bewertung und Einstufung von Stoffen entsprechend ihrem Wassergefährdungspotenzial zu beraten.
Mit der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) hat das BMU die Verpflichtung des § 19g WHG mit der Bestimmung und Einstufung wassergefährdender Stoffe gesetzlich umgesetzt. Danach werden Stoffe in drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Zugleich werden Stoffe als nicht wassergefährdend (nwg) bestimmt.
Die Wassergefährdungsklassen dienen zur Festlegung angemessener Sicherheitsanforderungen an Anlagen zum Umgang (Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden) mit wassergefährdenden Stoffen.
Soweit Stoffe, Stoffgemische oder Zubereitungen noch nicht in der VwVwS in eine Wassergefährdungsklasse oder als nicht wassergefährdend eingestuft sind, ist die Einstufung nach den Bestimmungen der VwVwS in der Regel von den Betreibern von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen selbstverantwortlich vorzunehmen. In Fällen, in denen die Vorgaben zur Selbsteinstufung zu widersprüchlichen Ergebnissen führen oder besondere Risikoaspekte zu beachten sind, benötigt das BMU eine fachlich wissenschaftliche Beratung durch die "Kommission Bewertung wassergefährdende Stoffe" (KBwS). Darüber hinaus nimmt die Kommission für das BMU weitere fachliche Beratungsaufgaben hinsichtlich
wahr.
Der Bundesumweltminister hat die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Kommission Bewertung wassergefährdende Stoffe (KBwS) 2011 neu berufenen. Der KBwS gehören Fachleute verschiedener Disziplinen aus Fachbehörden des Bundes und der Länder, der Industrie und der Wissenschaft an. Auf der Sitzung am 11.Oktober 2011 in Linum wählten die Mitglieder Herrn Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Umweltbundesamt Dessau, zum Vorsitzenden sowie Herrn Dr. Rudolf Stockerl, Bayerisches Landesamt für Umwelt, München, zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Herr Horst Fehrenbach, IFEU-Institut, Heidelberg
Frau Dr. Petra Göbel, BP Europe SE, Hamburg
Frau Dr. Tamara Grummt, Umweltbundesamt, Bad Elster
Herr Dr. Thomas Höfer, Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin
Herr Dr. Christoph Schäfers, Fraunhofer Institut für Molekularbiologie, Schmallenberg
Herr Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Umweltbundesamt, Dessau
Herr Dr. Rudolf Stockerl, Bayerisches Landesamt für Umwelt, München
Herr Dr. Andreas Willing, BASF Personal Care & Nutrition GmbH, Düsseldorf
Die Kommission hatte sich bereits 2006 eine Geschäftsordnung gegeben. Die Geschäftsstelle der KBwS ist beim
Umweltbundesamt
Schichauweg 58
12307 Berlin
angesiedelt.