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Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz

Wassergefährdende Stoffe

Letzte Änderung: 10.08.2010

Zusammenfassung der Ergebnisse des Fachgesprächs „Wassergefährdung durch biogene Öle?” im Umweltbundesamt, Berlin, am 11. Juni 2007

Zunehmend ersetzen biogene Öle und Fette sowie darauf basierende Produkte klassische Mineralölerzeugnisse. Die öffentliche Diskussion sowie die aktuelle Förderpolitik betrachten die Suche nach Alternativen zum Einsatz von Mineralölen vorwiegend unter dem Aspekt des Klimaschutzes. Der Umweltvorteil biogener Öle wird darin gesehen, dass sie im Gegensatz zu fossilen Rohstoffen nicht direkt zur Erhöhung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre beitragen. Gefährdungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer durch verstärkten Einsatz von biogenen Ölen und Fetten werden in diesem Diskussionsprozess kaum wahrgenommen. Derzeit werden auf biogenen Ölen und Fetten basierende Produkte infolge geringer Toxizität gegenüber Wasserorganismen und leichter biologischer Abbaubarkeit meist als nicht wassergefährdend (nwg) eingestuft und damit auch durch die Anlagenverordnungen der Länder nicht erfasst.

Ziel des eintägigen Fachgesprächs war es, zusammen mit Vertretern von Industrie, Behörden und Verbänden eingehend zu diskutieren, ob physikalische Parameter bei der Bewertung der Wassergefährdung dieser Stoffe mit berücksichtigt werden sollten, wie dies in einigen internationalen Regelwerken bereits der Fall ist. Die Klimaneutralität von biogenen Ölen war nicht Gegenstand des Fachgesprächs.

In einzelnen Fachvorträgen wurde zunächst über

referiert.

Anschließend hat das Fraunhofer Institut für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie über eine vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Studie berichtet. Hierbei wurde anhand von Literaturdaten und wissenschaftlichen Erkenntnissen das Wassergefährdungspotential biogener Öle unter Berücksichtigung physikalischer Effekte eingehend dargestellt. Es wurde deutlich, dass biogene Öle auf Grund ihrer physikalischen Eigenschaften als Floater (wenn sie auf dem Gewässer aufschwimmende Schichten bilden können) und Sinker (wenn sie einen Teppich auf dem Gewässerboden bilden können) bei plötzlichen Stoffaustritten in Gewässern zu einer erheblichen Beeinträchtigung der biologischen, chemischen und physikalischen Qualität des Gewässers führen können.

In der anschließenden Diskussion erörterten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Für und Wider der Änderung der derzeitigen Einstufung biogener Öle eingehend. Man einigte sich auf Folgendes:

1. Biogene Öle sind wassergefährdend

Die bisherige Einstufung als „nwg” ist auf Grund ihrer physikalischen Eigenschaften (Floater, Sinker) nicht gerechtfertigt. Die Grundlage für diese Einstufung bildet der Text von § 19g des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Dort heißt es in Absatz 5: „Wassergefährdende Stoffe…sind…Stoffe,…, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers zu verändern.”

2. Biogene Öle sind im System der WGKs angemessen abzubilden

Es blieb noch offen,

oder

oder

Des Weiteren stellten die Anwesenden fest, dass sich hinsichtlich der Umsetzung der Bewertung Parallelen im Regelungsbereich Schiffstransport (Meeres- und Binnenschifffahrt) anbieten. Insbesondere sollte durch die Wahl von angemessenen Übergangsvorschriften eine bessere Verträglichkeit evtl. Umstufungen biogener Öle erzielt werden. Folgeschätzungen, welche Bedeutung die Umstufung für die betroffenen Branchen haben wird, stehen noch aus.

 

 
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