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Letzte Änderung: 02.10.2012
Zum Schutz der Gewässer müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so gebaut und betrieben werden, dass keine Verunreinigung oder nachteilige Veränderung der Gewässer zu besorgen ist. Dazu müssen die in den Anlagen verwendeten Stoffe auf ihre wassergefährdenden Eigenschaften untersucht und eingestuft werden. Die Einstufung erfolgt nach der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS und Hintergrund) vom 17. Mai 1999. Die Novelle der VwVwS vom 27. Juli 2005 PDF / 158 KB trat am 1. August 2005 in Kraft.
Hierbei werden drei Wassergefährdungsklassen (WGK) unterschieden:
WGK 1: schwach wassergefährdend
WGK 2: wassergefährdend
WGK 3: stark wassergefährdend
Die Einstufung eines Stoffes in Wassergefährdungsklassen kann erfolgen durch
Die WGK eines Stoffgemisches kann nach Anhang 4 der neuen VwVwS entweder über eine Rechenregel mit der WGK der Komponenten oder auf Basis von Prüfdaten am Stoffgemisch ermittelt werden. Nach Anhang 4 ermittelte Wassergefährdungsklassen werden nicht zentral gesammelt (Hintergrund).
Die Dokumentations- und Auskunftsstelle wassergefährdender Stoffe im Umweltbundesamt nimmt ab sofort Einstufungen nach dem neuen Einstufungsschema in Anhang 3 der VwVwS entgegen. Einstufer werden gebeten, für die Dokumentationen ein besonderes Formblatt zu verwenden (WGK-Dokumentation). Eine Online-Dokumentation wird vorbereitet.