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Letzte Änderung: 10.08.2010
Ziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist es, auf EU-Ebene einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen und eine Verschlechterung zu verhindern. Die Einstufung des ökologischen Zustands erfolgt in die 5 Klassen sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend und schlecht (s.a. Bewertungsinstrumente der EG-Wasserrahmenrichtlinie). Die Ergebnisse der biologischen Überwachung mit den Organismengruppen Fischfauna, Makrozoobenthos und Gewässerflora werden zur Einstufung in die Klassen genutzt, wobei das schlechteste Ergebnis die Einstufung bestimmt. Werden die Qualitätsziele für die in den Flusseinzugsgebieten relevanten Schadstoffe nicht eingehalten, ist die Einstufung höchstens „mäßig“.
Mit der von der WRRL vorgesehenen Interkalibrierung soll eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse der in den Mitgliedstaaten zu implementierenden biologischen Gewässerüberwachung sichergestellt werden. Die Interkalibrierung beinhaltet nach WRRL folgende Zeitskala:
Zur Präzisierung der Kriterien für die Interkalibrierung wurde die EU-Arbeitsgruppe „Intercalibration“ eingerichtet. Sie hat im November 2002 eine Leitlinie für die Interkalibrierung vorgelegt, die von den europäischen Wasserdirektoren am 21. November 2002 in Kopenhagen verabschiedet wurde (Download Leitlinie „Interkalibrierung“ auf Englisch). Diese Arbeiten wurden ab 2003 von der Arbeitsgruppe ECOSTAT weitergeführt. Es wurde vereinbart, die Interkalibrierung auf ausgewählte gemeinsame europaweite Gewässertypen, ausgewählte Belastungen und ausgewählte biologische Qualitätselemente zu begrenzen. Der Interkalibrierungsprozess selbst findet innerhalb sogenannter Geographical Intercalibration Groups (GIGs) statt – größerer geographischer Einheiten, zu denen jeweils mehrere Mitgliedstaaten mit ähnlichen Gewässertypen gehören. Deutschland hat dabei Anteil an den GIGs: Fließgewässer und Seen Mitteleuropas (central/baltic GIG rivers bzw. central/baltic GIG lakes), Fließgewässer und Seen der Alpen (alpine GIG rivers bzw. alpine GIG lakes), Küstengewässer des Nordostatlantiks und Küstengewässer der Ostsee. Neben den Grundprinzipien der Interkalibrierung wurden von der Arbeitsgruppe auch 3 Optionen für eine Herangehensweise an den Interkalibrierungsprozess erarbeitet: Option 1: Nutzung gemeinsamer europäischer Bewertungsmethoden, Option 2: Eichung der nationalen Methoden an einem europäischen common metric, Option 3: Test der nationalen Bewertungsmethoden an gemeinsamen Messstellen. Die Grundprinzipen der Interkalibrierung, die Einteilung der Mitgliedstaaten in die GIGs sowie die Erläuterung der verschiedenen Optionen für die Durchführung der Interkalibrierung sind in der Leitlinie „Guidance on the Intercalibration Process“ enthalten, die im Oktober 2004 verabschiedet wurde. (Download Leitlinie „Intercalibration Process“ auf Englisch).
Entsprechend den Vorgaben der WRRL hatte die CIS-AG Intercalibration/ECOSTAT bis Dezember 2003 den Entwurf eines Verzeichnisses der Gewässerstellen zu erarbeiten, die das Interkalibrierungsnetzwerk bilden werden. Dazu erfolgte im Mai 2003 eine Abfrage der Europäischen Kommission (JRC) nach mindestens jeweils zwei Messstellen an den (vorläufigen) Klassengrenzen sehr gut/gut und gut/mäßig in den für die Interkalibration vorgesehenen Gewässertypen der Gewässerkategorien Flüsse, Seen, Übergangsgewässer und Küstengewässer. Die Auswahl der Interkalibrierungsmessstellen erfolgte in Deutschland gemäß dem von der CIS-AG erarbeiteten Dokument “Overview of common Intercalibration types and Guidelines for the Selection of Intercalibration sites” (Download Dokument ICType Manual) und die Stellen wurden bis August 2003 gemeldet. Das Interkalibrierungsnetzwerk wurde wie von der WRRL vorgesehen bis September 2004 seitens der Mitgliedstaaten nochmals überprüft und ergänzt. Die Veröffentlichung des abgestimmten Netzwerkes erfolgte durch die EU-Kommission im August 2005 (Verzeichnis der Interkalibrierungsstellen). Das Netzwerk enthält 1489 Messstellen aus allen 25 Mitgliedstaaten, Norwegen Rumänien und Bulgarien. Deutschland hat 11 Messstellen in Küstengewässern, 25 Messstellen in Seen und 70 Fließgewässermessstellen gemeldet (Download „Karte der deutschen Interkalibrierungsmessstellen“ unter Karten-Download, weitere Informationen unter interaktive Karte).
Die Berichterstattung zur Interkalibrierung erfolgt in 2006 auf der Grundlage eines vereinbarten Berichtsformates.