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Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz

Trinkwasser

Toxikologie

Letzte Änderung: 20.08.2012

Im Trinkwasser können viele Stoffe enthalten sein – aufgenommen aus dem Boden, aus dem Grundwasser oder aus Oberflächengewässern sowie während der Wasseraufbereitung und der -verteilung. Auch können Zusatzstoffe für die Aufbereitung und deren Nebenprodukte im Wasser zu finden sein, oder Stoffe aus Materialien, mit denen es in Kontakt kommt.

Trinkwasser kommt vor seiner Aufbereitung als so genanntes Rohwasser und nach seiner Nutzung als Abwasser in Kontakt mit dem Wasser der Umwelt. Das Rohwasser enthält immer natürliche Inhaltsstoffe und Mikroorganismen. Falls es nicht durch geeignete Barrieren (Multibarrierenprinzip) ausreichend vor Verunreinigungen geschützt ist, kann es zusätzliche Mikroorganismen oder Spuren an Umwelt schädigenden Stoffen aus schädlichen Bodenveränderungen oder verunreinigtem Wasser enthalten.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) umfasst gesundheitliche, ästhetische und technische  Qualitätskriterien. Sie schreibt vor, dass Inhaltsstoffe,  verunreinigende Stoffe und Mikroorganismen vom Wasserversorger so weit wie möglich mit Hilfe der Trinkwasseraufbereitung aus dem Rohwasser zu entfernen sind, falls kein Rohwasser zur Verfügung steht, das sich ohne Aufbereitung zur Trinkwassergewinnung nutzen lässt.. Bei der Aufbereitung können Rückstände entstehen, die zu entsorgen sind. Außerdem verbleiben ein Teil der zur Aufbereitung zugegeben Chemikalien oder deren Nebenprodukte im Trinkwasser.

Nach seiner Verteilung kann das Trinkwasser zudem verunreinigt sein - etwa als Folge des Kontakts mit Materialien im Verteilungssystem auf dem Weg vom Wasserversorger zum häuslichen Wasserhahn.

Trinkwasser darf keine gesundheitsschädlichen Konzentrationen von möglicherweise gefährlichen Stoffen enthalten. Deshalb bewerten Toxikologen Stoffe, die im Trinkwasser vorkommen können und benennen Höchstkonzentrationen, die gesundheitlich duldbar sind. Dabei unterscheiden sie zwischen lebenslanger (gesundheitliche Leitwerte) und kürzerer Duldbarkeit der Belastung durch eine Substanz (Maßnahmewerte). Gesundheitlich vorsorgliche Bewertungen berücksichtigen zudem mögliche Kombinationswirkungen, besondere Risikogruppen, neuartige Wirkungen, Anreicherungen,  anhaltendes Bestehen, besondere Bindungs- oder chemische Formen potenziell gefährlicher Stoffe, die Vermeidbarkeit der Verunreinigungen sowie die Möglichkeiten ihrer Entfernung bei der Trinkwasseraufbereitung.

Das Umweltbundesamt beteiligt sich in den zuständigen nationalen Gremien an der Beantwortung grundsätzlicher Fragen zur toxikologischen Einstufung von Stoffen. Dies geschieht auf Basis der Gefahrstoffverordnung und der EU-Richtlinie 67/548/EWG.  Die Ergebnisse fließen erforderlichenfalls in die Anwendung der gesundheitsrelevanten Teile des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ein.

Wichtigstes Bewertungsziel ist die regulierende Begünstigung solcher Stoffe, die einen hohen Nutzen haben, aber die Umwelt und damit das Trinkwasser  nicht oder nur so gering belasten, dass strengste gesundheitliche, technische oder ästhetische Höchstwerte sicher unterschritten sind. Damit lässt sich verhindern, dass unerwünschte Stoffe in wasserwirtschaftlichen Kreisläufen allmählich trinkwasserhygienisch bedenkliche Werte erreichen.

Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt seit 2004, für Uran (U) im Trinkwasser einen gesundheitlichen Leitwert (LW) von 10 Mikrogramm pro Liter (Mikrogramm/l) einzuhalten.

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