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Letzte Änderung: 19.04.2012
Nach § 15 Absatz 1 TrinkwV 2001 kann das Umweltbundesamt alternative mikrobiologische Nachweisverfahren für die Überwachungsparameter in einer Liste bekannt geben. Die Liste wurde bis 2006 in der Zeitschrift "Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz" veröffentlicht. Der Springer Science and Business Media Verlag hat der Veröffentlichung auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes zugestimmt. Die aktuelle Fassung der Liste wird gemäß Trinkwasserverordnung in der seit dem 1. November 2011 geltenden Fassung nicht mehr im Bundesgesundheitsblatt, sondern auf dieser Internetseite des UBA veröffentlicht.
Im Nachtrag zur Liste alternativer Verfahren werden weitergehende Erläuterungen zu Parametern, dem Untersuchungsgang und zur Bewertung der Befunde gegeben:
Der Nachweis der Gleichwertigkeit eines Verfahrens als Anspruch zur Aufnahme in die oben genannte Liste ist durch Vergleichsuntersuchungen nach DIN EN ISO 17994 zu erbringen. Ein entsprechender Antrag ist an das Umweltbundesamt zu richten. Das Umweltbundesamt überprüft dann, ob die Kriterien der Gleichwertigkeit erfüllt sind und das Nachweisverfahren in die Liste der alternativen Verfahren aufgenommen werden kann.