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Letzte Änderung: 10.02.2012
Die TrinkwV 2001 bestimmt in § 21, dass für den jährlichen Bericht über die Trinkwasserqualität das von der EU-Kommission festgelegte Format einschließlich der dort genannten Mindestinformationen zu verwenden ist.
Am 9. Mai 2007 veröffentlichte die EU-Kommission auf ihrer Homepage eine entsprechende Anleitung für harmonisierte Berichtsverfahren und -formate, die auch in einer deutschen Übersetzung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vorliegt und die Grundlage für ein an die nationalen Gegebenheiten angepasstes nationales Berichtsformat bildet.
Das BMG hat zudem in 2008 folgende Bekanntmachung veröffentlicht: