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Letzte Änderung: 10.08.2010
Im Rahmen des Umweltforschungsplanes (UFOPLAN) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes von ÖKOPOL - Institut für Ökologie und Politik GmbH - ein Vorhaben mit dem Titel: "Anforderungen an Stoffeinträge in Gewässer - Hinweise für Stoffanwender" durchgeführt.
Die Belastung der Gewässer und Meere mit gefährlichen Stoffen ist immer noch eines der drängendsten Probleme in diesem Bereich. Dieser Tatsache tragen auch die verschiedenen Meeresschutzabkommen Rechnung. Angeregt durch die 4. Internationale Nordseeschutzkonferenz beschlossen 1998 die Kommissionen zum Schutz des Nordostatlantiks (OSPAR-Kommission) und zum Schutz der Ostsee (HELCOM) eine langfristige Strategie für gefährliche Stoffe. Binnen einer Generation (ca. 25 Jahre) sollen Einleitungen, Emissionen und Verluste von gefährlichen Stoffen soweit vermindert werden, daß für natürliche Stoffe Hintergrundwerte und für anthropogene, synthetische Stoffe Umweltkonzentrationen nahe Null erreicht werden. Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieses Ziels ist die Substitution von gefährlichen durch weniger gefährliche Stoffe in Anwendungen und Produkten. Diese vorsorgenden, proaktiven Maßnahmen müssen bereits sehr früh in der Fertigungskette chemischer Stoffe bei den Herstellern und Zubereitern ansetzen (vgl. dazu Abbildung 1). Dort müssen Wege gefunden werden, um Stoffe mit gleichen Anwendungseigenschaften bezüglich ihrer Gefährdungspotenziale für Gewässer und Meere bewerten zu können.
Abbildung 1
Perspektive bei der Kommunikation über chemische Stoffe auf der Fertigungskette

Das Vorhaben untersucht verschiedene Methoden zur Bewertung von Stoffen oder potenziellen Stoffeinträgen. Es werden Kriterien und Schwellenwerte für persistente, organische Stoffe, wie sie derzeit international diskutiert werden, genannt und Modelle zur Charakterisierung von Stoffen auf Herstellerebene vorgestellt. Darüber hinaus existieren auf Anwenderebene eine Reihe von Methoden zur Charakterisierung von hypothetischen Stoffeinträgen und von Abwasser. Die beschriebenen Methoden sind in Tabelle 1 zusammengestellt.
Tabelle 1: Methoden zur Bewertung von Stoffen und Stoffeinträgen in Gewässer
Kriterien und Schwellenwerte für persistente, organische Verbindungen (POP)
Modelle zur Charakterisierung von Stoffen auf Herstellerebene
Charakterisierung hypothetischer Stoffeinträge auf Anwenderebene
Verfahren zur Auswahl und Priorisierung von Stoffen
Charakterisierung von Abwässern
R-Sätze: Risiko-Sätze, Einstufung von Chemikalien nach Gefahrstoffverordnung und EG-Richtlinie 67/548/EWG
POP: persistente organische Schadstoffe
WGK: Wassergefährdungsklassen
BEWAG: Beurteilung der Wassergefährdung von Industriechemikalien bei Indirekteinleitern, entwickelt durch die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt St. Gallen (EMPA)
OSPAR: Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz des Nordostatlantiks
TEGEWA: Verband der Textilhilfsmittel-, Lederhilfsmittel-, Gerbstoff- und Waschrohstoff-Industrie e.V.
GESAMP: Expertengruppe der Vereinten Nationen zu wissenschaftlichen Aspekten von marinen Verschmutzungen; Arbeitsgruppe der International Maritime Organisation (IMO)
KEMI: Schwedische Chemikalien-Inspektion
COMMPS: Kombinierte Monitoring- und Modell-bezogene Prioritätensetzungsmethode
RIZA: Niederländisches Institut für das integrierte Management der Binnengewässer und Abwasserbehandlung
DEPA: Dänische Umweltschutzagentur
Die relevanten rechtlichen und managementbezogenen Anforderungen werden systematisch miteinander in Beziehung gesetzt, Defizite aufgezeigt und Lösungsvorschläge, wie die Ausdehnung der Ermittlungspflicht auf umweltbezogene Stoffeigenschaften im Gefahrstoffrecht, die Verbesserung der Kommunikation entlang der Fertigungskette (z.B. durch die Sicherheitsdatenblätter) oder die Einführung von Produktregistern, um Verwendungsmuster- und -mengen von Stoffen genauer zu fassen, unterbreitet.
Auf der Basis der Forschungsergebnisse wurde ein neues System zur Bewertung von Stoffen entwickelt, das den Anforderungen des Gewässer- und Meeresschutzes gerecht werden kann. Die Bewertung wird anhand von zehn Kriterien vorgenommen, die sowohl stoffspezifische Eigenschaften als auch Nutzungsmuster der Stoffe umfassen (vgl. Tabelle 2). Anhand der Einstufung in vier Klassen mit zunehmendem Risiko soll eine vergleichende, relative Bewertung von Stoffen erfolgen, die den Stoffanwendern bei der Auswahl von Stoffen gleicher Produkteigenschaften denjenigen mit der geringsten Gewässerbelastung anzeigt. Das Bewertungsverfahren wird derzeit als Leitfaden für Stoffanwender und ihre Verbände aufbereitet, um die Verständlichkeit und Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen.
Tabelle 2: Kriterien des entwickelten Bewertungsverfahrens im Leitfaden für Stoffanwender
Kriterien |
Bewertungsstufen |
||||
| Stoffspezifische Eigenschaften | I |
II |
III |
IV |
IVa |
| Biologische Abbaubarkeit in OECD- Tests auf "Leichte Abbaubarkeit" und "Potenzielle Abbaubarkeit" | ![]() |
||||
| Kein schneller atmosphärischer Abbau bei mittel- bis schwerflüchtigen Stoffen | |||||
| Biokonzentrationsfähigkeit (BCF) oder
Akkumulationsfähigkeit (log Pow) |
|||||
| Niedrigste Konzentration mit toxischer Wirkung auf Wasserorganismen aus drei Trophiestufen | |||||
| Mutagen, krebserzeugend oder fortpflanzungsschädigend | |||||
| Prioritär zu vermindernder Stoff aufgrund nationaler oder internationaler Vereinbarungen | |||||
| Nutzungsmuster der Stoffe | |||||
| Gebrauchsmuster bei den Kunden;
Erhöhte Freisetzung trotz abwasserferner Verwendung |
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| Gebrauchsmuster im eigenen Betrieb | |||||
| Stoffmenge betrieblich (Tonnen pro Jahr)
Hochvolumige Altstoffe (HPV) nach EU- Altstoffverordnung (793/93/EWG) |
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| Entsorgungsmuster der zubereitungshaltigen Altprodukte nach Ende der Lebenszeit | |||||
IVa: Daten unbekannt
Der Abschlußbericht des FuE-Vorhabens mit dem Titel "Anforderungen an Stoffeinträge in Gewässer" ist in der Reihe UBA-Texte Nr. 60/99 erschienen.
Der "Leitfaden für Formulierer und andere gewerbliche Anwender chemischer Stoffe" und die englische Version "Guidance Manual for Formulators and Other Professional Users of Chemicals" sind ebenfalls in der Reihe UBA-Texte Nr. 88/99 (dt.) und 89/99 (engl.) erschienen.
alle drei Veröffentlichungen können kostenlos beim Umweltbundesamt, Fachgebiet "Umweltaufklärung, Umweltinformation, Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau oder per Fax 030/8903-2912 bezogen werden.
Aufgrund neuer Anforderungen, insbesondere des Gewässerschutzes (u.a. Liste prioritärer Stoffe nach EU-Wasserrahmenrichtlinie) und der Chemikalienpolitik (u.a. EU-Weißbuch, EU-Altstoffbewertung) wurde der "Leitfaden" überarbeitet und gleichzeitig bezüglich der Praxisnähe optimiert. Im Februar 2003 erschien der aktualisierte "Leitfaden zur Anwendung umweltverträglicher Stoffe", der als Dowload als Teil EINS und als Teil ZWEI in mehreren Teilen erhältlich ist.