Sie sind hier: Startseite > Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz - Aktuelles > Gewässerschutz > Schutz der Meere > Relevante Themen > Die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko – auch an der deutschen Küste denkbar?
Letzte Änderung: 24.09.2010
Die Pressemitteilungen überschlagen sich, denn seit dem 20.April 2010 sprudelt nach der verheerenden Explosion auf der Bohrplattform Deepwater Horizon im Golf von Mexiko Öl aus dem Meeresuntergrund. Amerika bereitet sich auf eine der schwersten Umweltkatastrophen in der Geschichte des Landes vor, denn das austretende Öl bedroht hochsensible Ökosysteme mit bisher kaum absehbaren Folgen und Kosten für Mensch und Meeresökosysteme.
In einer Grafik aus DIE ZEIT Nr. 19 PDF / 226 KB ist anschaulich dargestellt, welche Arbeiten vor Ort zur Bekämpfung des Ölunfalls stattfinden. Eine Prognose zur möglichen Ausbreitung des Ölteppichs findet sich in Spiegel Online Wissenschaft.
Mit der Aktion „Top Kill“ scheiterte am 30.05.2010 ein weiterer aufwändiger Versuch, dass Bohrloch zu schließen.
Gleichzeitig teilte der BP-Konzern mit, dass zwei Entlastungsbohrungen zur Ölquelle vorgenommen werden sollen. Mit dem Abschluss dieser Arbeiten wird frühestens im August/September zu rechnen sein.
Die jetzt beginnende Hurrikansaison könnte sowohl die Arbeiten zur Bekämpfung der Ölkatastrophe erschweren als auch die Auswirkungen des Öls auf die Meeresökosysteme beeinflussen.
Nachdem das Öl bereits in den vergangenen Wochen die Küsten von Louisiana, Missisippi und Alabama erreicht hatte wurden am 02.06.2010 die ersten Ölteppiche vor der Küste Floridas gesichtet.
Seit Anfang Juni werden Teile des ausströmenden Öls über eine eigens konstruierte Auffangglocke abgesaugt.
Bis Mitte Juli 2010 plant BP den Ersatz der Auffangglocke durch ein größeres Modell. Diese soll bis zu 8 Mio. Liter pro Tag absaugen können.
BP plant die Einrichtung eines Treuhandfonds (20 Mrd. $) zur Begleichung aktueller und zukünftiger Schadensersatzansprüche.
In einer Anhörung am 17.06. erklärte BP Chef Tony Hayward vor dem US-Kongress, dass sich in der Ölquelle unter dem beschädigten Bohrloch noch mehr als 7 Mrd. Liter Öl befänden. Dies entspricht 94 – 97 % des ursprünglich in der Quelle enthaltenen Öls.
Nach Schätzungen des Ölkonzerns können täglich bis zu 15,9 Mio. Liter Öl aus dem beschädigten Bohrloch austreten.
Die US-Bundesbehörden weiteten unterdessen die Fischereiverbotszone auf 225.300 km2 aus – eine Fläche so große wie Rumänien.
Am 22.06. wurde das von der US-Regierung verhängte Verbot von Tiefseebohrungen durch ein US-Bundesgericht in New Orleans aufgehoben. Damit gab das Bundesgericht einer Klage von 32 Ölkonzernen statt. Seitens der US-Regierung wurde jedoch die Verhängung eines erneuten Moratioriums angekündigt.
Am 16. Juli gelang es, das Bohrloch mit einem neuen, mehrteiligen Verschlusssystem abzudichten. Gegenwärtig laufen die Planungen für eine endgültige Versiegelung des Bohrlochs.
Wie angekündigt wurde von der amerikanischen Regierung am 13.07. ein neues Moratorium für Tiefseebohrungen erlassen, das weitere Tiefseebohrungen bis zum 30.11.2010 verhindert.
Der EU-Kommissar für Energie und Transport forderte unterdessen ein Moratorium für neue Öl-Explorationsbohrungen in den europäischen Meeren. Das Moratorium soll verhindern, dass neue Genehmigungen für Tiefseebohrungen erteilt werden, ohne dass alle notwendigen Anstrengungen seitens der Beteiligten unternommen werden, eine Ölkatastrophe in den europäischen Meeren zu vermeiden bzw. im Falle einer eingetretenen Ölkatastrophe die Auswirkungen zu begrenzen.
Nachdem das Bohrloch durch das Aufbringen des neuen Verschlusssystems (kleine Stahlkappe) und die Methode „Static Kill“ von oben her abgedichtet wurde, konnten Mitte September die beiden Anfang Mai begonnenen Entlastungsbohrungen das Bohrloch nun auch von unten her abdichten (Methode „Bottom Kill“).. Obwohl das Bohrloch jetzt als abgedichtet betrachtet werden kann, soll es abschließend nach einem standardisierten Verfahren endgültig versiegelt werden.
Inwieweit nach diesem Verfahren noch Aussickerungen aus dem Bohrloch oder dem umgebenden Gestein in die Wassersäule eintreten, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.
Katastrophale Havarien wie im Golf von Mexiko kann man nie völlig ausschließen. Deshalb gilt es, derartige Vorfälle durch vorsorgendes Handeln im Vorfeld möglichst nicht eintreten zu lassen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass man auf den Katastrophenfall vorbereitet ist.
In Deutschland existiert nur eine Ölförderplattform („Mittelplate“) im schleswig-holsteinischen Wattenmeer. Diese weicht in ihrem Aufbau wesentlich von herkömmlichen Konstruktionen ab. Es handelt sich um eine 70 x 95 Meter große Insel, die wie eine kompakte, flüssigkeitsdichte Stahl- und Betonwanne mit elf Meter hohen Spundwänden zum Meer hin auf dem Sandwatt errichtet wurde. Sie ist so konzipiert, dass laut Betreiber von außen, abgesehen von Regen und Spritzwasser, nichts eindringen kann und von innen nichts unkontrolliert nach außen gelangt. Auch ein Versickern in den Meeresboden ist demnach nicht möglich. Im Außenbereich dient eine etwa 50 Meter breite Sohlenbefestigung dem Schutz der Insel.
Darüber hinaus gibt es noch zwei Gasplattformen PDF / 331 KB in der offenen deutschen Nordsee.
Bund und Küstenländer haben für die Koordinierung und Durchführung von Vor- und Nachsorgemaßnahmen sowie ein effektives Unfallmanagement gegen Ölunfälle (z.B. durch Bohrinseln, Tankerunglücke oder andere Schiffsunglücke, bei denen Treibstoff ins Meer gelangt) das Havariekommando in Cuxhaven eingerichtet und mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet.
Eine wichtige Entscheidungshilfe in Katastrophenfällen hat die Sensitivitätskartierung PDF / 528 KB für die deutschen Küsten geliefert, die dieses Gebiet in Zonen unterschiedlicher Robustheit oder Empfindlichkeit gegenüber Ölunfällen einteilt. So wurden Gebiete identifiziert, in denen die Bekämpfungsaktivitäten gezielt und vorrangig eingesetzt werden. Als besonders empfindlich werden das Wattenmeer und seine artenreiche Vogelwelt eingestuft. Eine Ölpest hätte dort katastrophale Folgen.
In der Ostsee befinden sich lediglich zwei Ölplattformen (vor Kaliningrad) und im Rahmen des Helsinki Abkommens zum Schutz der Ostsee (HELCOM) existiert mit RESPONSE ein Rahmen, der die nationalen und internationalen Bemühungen zur Bekämpfung von Ölunfällen bündelt.
Seit dem Jahr 2000 gibt es aus diesem Anlass jährliche Übungen zur Simulation eines Unfalls und seiner Bekämpfung auf See. Das Projekt “Sub-regional risk of spill of oil and hazardous substances in the Baltic Sea (BRISK)“ wurde von den Ostsee-Anrainerstaaten unter dem Dach von HELCOM gestartet, um dem gestiegen Risiko von Schadstoffunfällen in der Ostsee zu begegnen.
BRISK will wesentlich dazu beitragen, dass alle Ostseeanrainer angemessen auf einen großen Schadstoffunfallreagieren können. Das Projekt dient dazu, die Bestimmungen des HELCOM Baltic Sea Action Plan 2007-2013 in die Tat umzusetzen, die von allen Ostseeanrainerstaaten und der Europäischen Kommission gebilligt wurden. Damit sollen schrittweise die Forderungen der HELCOM Empfehlung 28E/12 zur Stärkung der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit in der Schadstoffunfallbekämpfung erfüllt werden.
Der Golfstrom trägt warme Wassermassen kontinuierlich vom Golf von Mexiko über den Atlantik nach Nordosten bis nach Europa.
Obwohl es prinzipiell nicht unmöglich ist, dass Öl durch den Golfstrom auch Europa erreicht, ist die Wahrscheinlichkeit dafür sehr gering. Es besteht nach gegenwärtigem Kenntnisstand keine unmittelbare Gefahr für europäische Küstengewässer. Beim Golfstrom handelt es sich um gewaltige Wassermassen, innerhalb derer das Öl sehr schnell verdünnt wird. Außerdem verhindern Abbau- und Sedimentationsprozesse, dass größere Mengen des Erdöls bis an die Küsten Europas gelangen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Leibniz-Institut für Meereswissenschaften:
Der Einsatz von Ölsperren und Ölabsaugschiffe ist „unbedenklich“ da er nicht zu Umweltschäden führt.
Das Einbringen von Dispergatoren, chemischen Substanzen, die die Verteilung feiner Ölteilchen in der Wassersäule fördern und damit den Ölfilm zerstören, ist aus Umweltsicht kritisch zu bewerten, da sie toxisch sind. Ihr Einsatz kann aber erforderlich sein, wenn empfindliche Küstenökosysteme bedroht sind. Der Einsatz von Dispergatoren ist gemäß Bonn- und Helsinkiabkommen für Nord- und Ostsee nicht zulässig.
Die mechanische Reinigung von gestrandetem Öl umfasst Maßnahmen, wie das Entfernen des Öls unter Verwendung von Hoch- und Niedrigdruckreinigern oder per Hand, je nachdem, ob es sich um Felsküsten, oder sandig-schlickige Küsten wie bei uns handelt. Diese Verfahren beschleunigen im Allgemeinen die Regeneration verölter Küstenabschnitte, wobei einige Verfahren (z.B. bei Einsatz schwerer Maschinen oder den Entfernen von Substraten) die auch Schäden verstärken können.
Die Möglichkeit von Bioremediationverfahren ist allerdings bei derart großen Vorfällen begrenzt.
Das Abbrennen des Öls auf hoher See kann als weitere Maßnahme kurz nach dem Unfall bei ruhiger See eingesetzt werden. Bei günstigen Bedingungen können mit dieser Maßnahme große Ölmengen aus dem Wasser entfernt werden, wobei allerdings auch erhebliche Schadstoffmengen in die Luft gelangen und toxische Rückstände zurückbleiben.