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Letzte Änderung: 10.08.2010
Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets
Helsinki-Übereinkommen
(Convention on the Protection of the Marine Environment of the Baltic Sea Area, HELCOM Convention)
Am 22.03.1974 schlossen die Ostseeanliegerstaaten das Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes (Helsinki-Übereinkommen). Es trat am 03.05.1980 völkerrechtlich in Kraft. Um dieses Übereinkommen den neuen Erfordernissen des Meeresschutzes anzupassen, wurde am 09.04.1992 eine neue Konvention gezeichnet, die denselben Titel trägt und eine Weiterentwicklung des ursprünglichen Abkommens darstellt (BGBl. 1994 II, S.1397). Diese trat am 17. Januar 2000 in Kraft. Das Abkommen hat zum Ziel, die Meeresumwelt der Ostsee (Gewässer, Meeresgrund, Lebewesen) vor
zu schützen. Zu ihren Aufgaben gehört u.a. die Erarbeitung von Empfehlungen zu Maßnahmen im Sinne dieser Konvention, die dann von den Vertragsstaaten national umzusetzen sind.
Auf der Grundlage des ersten Helsinki Übereinkommens, 1974 von den damaligen Anrainerstaaten Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, DDR, Finnland, Polen, Schweden und UdSSR gezeichnet, wurde der Meeresumweltschutz in einer Zeit, die noch vom Ost-West-Gegensatz geprägt war, zu einem der ersten Bereiche, in dem sich die Ostseeanlieger überhaupt zu einer Kooperation bereit fanden.
Unter Berücksichtigung der kulturellen, ökonomischen und sozialen Gegebenheiten der Unterzeichnerstaaten sollte das Binnenmeer unter besonderen Schutz gestellt werden. Man hatte erkannt, dass die Ostsee aufgrund ihrer spezifischen geographischen und hydrographischen Besonderheiten nur mit strengen Schutzbestimmungen vor dem biologischen Kollaps zu bewahren sei. Die hohe Bevölkerungsdichte entlang der Küste, die große Anzahl von Industriebetrieben und die massiven Einleitungen durch die Landwirtschaft ließen erhebliche negative Auswirkungen auf die Ökosysteme in der Ostsee befürchten.
Bedingt durch den geringen Wasseraustausch mit dem Atlantik (über die Nordsee) ist die Ostsee mehr als andere Gewässer auf ihre Selbstreinigungskraft angewiesen. Nur durch den schmalen Zugang von Skagerrak, Beltsee und Sund kann "frisches" Tiefenwasser in die Ostsee gelangen. Anfang der 1970er Jahre vermochte noch kaum jemand die komplexen Zusammenhänge von Einleitungen, Wasseraustausch, Wasserqualität und Vitalität der Ostsee zu beurteilen. Daher wurden neben den strengen Empfehlungen zur Verminderung der Verschmutzung auch gemeinsame "Monitoring-Programme" beschlossen: Die Unterzeichnerstaaten sollten Daten sammeln, die eine umfassende Beurteilung des Zustandes der Ostsee ermöglichen. Zuvor waren einzelne Warnsignale, wie der starke Rückgang der Seegraswiesen oder große sauerstofffreie Gebiete, beobachtet worden.
Infolge der politischen Umwälzungen Anfang der 1990er Jahre wurde eine Neuorientierung auch im umweltpolitischen Bereich notwendig, denn die Zusammensetzung der Anrainerstaaten hatte sich geändert: die beiden deutschen Staaten waren zur Bundesrepublik Deutschland vereinigt, die drei baltischen nicht länger Teil der UdSSR. Auch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften gehörte zu den Unterzeichnern des neuen Helsinki-Übereinkommens von 1992, das am 17. Januar 2000 in Kraft trat.
Die Leitprinzipien sind