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Letzte Änderung: 10.08.2010
„Die Einlagerung von CO2 im Meeresuntergrund ist eine ernsthaft diskutierte Option zur Bekämpfung des Klimawandels. Das Umweltbundesamt sieht die CCS-Technologie hingegen nur als Notanker des Klimaschutzes. Vor allem fordert das Umweltbundesamt, dass ein konkretes Speicherungsvorhaben in jedem Fall einen nachweisbaren Beitrag zur Minderung zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten muss und dass keine schädlichen Effekte für Meeresumwelt entstehen. Vorschläge zur Absicherung dieser Anforderungen unterbreitet nun eine kürzlich veröffentlichte Studie im Auftrag des Umweltbundesamts.
Durch die Abscheidung und Speicherung von CO2 soll die Emission des vor allem bei der Energieproduktion entstehenden Treibhausgases in die Atmosphäre unterbunden werden. Neben der terrestrischen Verbringung bietet sich grundsätzlich auch der Meeresuntergrund als Speicherstätte an.
Das Forschungsvorhaben begutachtet nun die CO2-Speicherung im Meeresuntergrund, um umweltpolitische und rechtliche Anforderungen festzulegen, damit erstens ein effektiver Beitrag zum Klimaschutz gewährleistet und zweitens Beeinträchtigungen der Meeresumwelt vermieden werden können. Die naturwissenschaftlich-technischen Fragen wurden dabei durch ein Team um Prof. Klaus Wallmann (Leibniz-Institut für Meereswissenschaften an der Christian-Albrechts Universität zu Kiel – IFM-GEOMAR) und die rechtlichen Fragen durch ein Team um Prof. Peter-Tobias Stoll (Institut für Völkerrecht und Europarecht - Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht - der Universität Göttingen) untersucht.
Zentrale naturwissenschaftliche Ergebnisse sind:
In rechtlicher Hinsicht haben die internationalen Entwicklungen zu Änderungen des Londoner Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 sowie zur Änderung des OSPAR Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks geführt, die nunmehr beide das Einbringen von CO2 in geeignete geologische Schichten des Meeresuntergrunds zulassen.
Positiv sehen die Fachleute, dass das internationale Recht verbietet, CO2 in die Wassersäule zu verbringen. Denn bei einem offenen Eintrag von CO2 ins Meer kann es wegen der Versauerung zur Schädigung der Meeresumwelt, insbesondere von Kalk bildenden Lebewesen, und der Meeresumwelt insgesamt kommen. Es wird ferner begrüßt, dass hinsichtlich sonstiger Stoffe, die auf Grund der Herkunft des CO2-Gemisches vorhanden sind oder die z. B. als für Abtrennung, Transport und Speicherung notwendige Zusatzstoffe zugefügt werden und die zum Teil giftig sein können, ein Minimierungsgebot gilt. Schließlich bewerten die Forscher auch die Pflicht positiv, eine standardisierte Umweltprüfung für jeden einzelnen Speicherungsvorgang durchzuführen.
Das Forschungsprojekt setzt sich auch mit dem Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur CO2-Speicherung vom 23. Januar 2008 auseinander. Wie dort wird vorgeschlagen, die Abscheidung und Speicherung von CO2 in den Emissionshandel einzubeziehen. Dies bietet Anreize, auch schleichende Emissionen zu mindern. Ferner schlägt der Bericht vor, über Umwelt-Haftungsregeln ebenfalls Anreize zur Minimierung von CO2-Emissionen zu schaffen.