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Letzte Änderung: 10.08.2010
Eine Abgasgesetzgebung für Pkw und Nutzfahrzeugmotoren gibt es seit Anfang der 70er Jahre. Die Emissionen aus anderen mobilen Quellen werden seit Mitte der 90er Jahre limitiert. In folgenden Kapiteln werden ergänzende fachliche Informationen geliefert, die über die reine Abgasgesetzgebung hinausgehen:
Die sog. nichtlimitierten Schadstoffe unterliegen keiner gesetzlichen Begrenzung. Einige von ihnen haben bereits in geringen Konzentrationen eine hohe toxische oder krebserzeugende Wirkung. Die Überwachung der Dauerhaltbarkeit des Schadstoffemissionsniveaus von Fahrzeugen oder Maschinen im realen Betrieb ist notwendig und im Bereich Pkw gesetzlich vorgeschrieben. Parallel zum Vollzug dieser Auflagen führt das Umweltbundesamt eigene Untersuchungen durch. Richtlinien und Vorschriften zum Schadstoffausstoß aus Fahrzeugen und mobilen Maschinen und Geräten sind auf der Seite „Rechtliche Rahmenbedingungen” zu finden.
Umfangreiche Untersuchungen zeigen die negative Wirkung der Luftbelastung mit Feinstaub (PM10) auf die Gesundheit des Menschen. Emissionen aus verschiedenen Sektoren wie z.B. Haushalt, Verkehr, Industrie und Gewerbe tragen zur Feinstaubbelastung bei. Die höchsten gemessenen Konzentrationen treten in der Nähe von verkehrsreichen Straßen auf. Daher liegt der Fokus der Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubemissionen auf dem Straßenverkehr. Die Klimawirksamkeit von Emissionen, insbesondere der vom Kraftstoffverbrauch abhängigen CO2-Emissionen, ist ein weiteres wichtiges Thema.