Themen

Umweltrecht / Verbandsklage

Aktuelles

Service

Verwandte Sachgebiete im UBA

 

 

Sie sind hier: Startseite > Umweltrecht / Verbandsklage - Aktuelles > Recht des betrieblichen Umweltmanagements

Umweltrecht / Verbandsklage

Recht des betrieblichen Umweltmanagements

Letzte Änderung: 14.01.2009

Das Instrument des betrieblichen Umweltmanagements zielt auf die Stärkung der privaten Selbstregulierung in Unternehmen. Betriebliches Umweltmanagement basiert dabei auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und dass die Unternehmen die Prinzipien eines geregelten Umweltmanagementsystems umsetzen.

Mit einem Umweltmanagementsystem legen sich Unternehmen hinsichtlich ihrer umweltrelevanten Organisationsstruktur, Planungstätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Vorgehensweisen und Überprüfungsmaßnahmen fest. Ziel ist es, die in der betrieblichen Umweltpolitik festgelegten umweltbezogenen Gesamtziele und Handlungsgrundsätze einer Organisation eigenverantwortlich umzusetzen.

Das freiwillige europäische Umweltmanagementsystem EMAS ("Eco-Management and Audit Scheme") ist gesetzlich geregelt. Es beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 vom 19. März 2001(EMAS II). Diese Verordnung hat die EG-Umwelt-Audit- Verordnung vom 29. Juni 1993 (EMAS I) ersetzt.

EMAS steht für einen systematischen betrieblichen Umweltschutz auf hohem Niveau und ist mit dem Anspruch verbunden, die eigene Umweltleistung stetig zu verbessern, indem Ressourceneinsparungen identifiziert und realisiert werden und die Einhaltung aller Umweltrechtsvorschriften anhand einer anspruchsvollen Prüfung durch einen externen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter festgestellt wird. EMAS-Teilnehmer legen ihre Umweltleistungen anhand einer Umwelterklärung der Öffentlichkeit dar und dürfen mit dem EMAS-Logo werben, welches für Leistung, Glaubwürdigkeit und Transparenz des betrieblichen Umweltschutzes steht.

Auch das Umweltbundesamt ist EMAS-zertifiziert, die Umwelterklärungen sind im Internet einsehbar.

Um die Anwendung der EMAS-Verordnung in Deutschland sicherzustellen, hat der deutsche Gesetzgeber das Umweltauditgesetz (UAG) geschaffen. Zusammen mit der Zulassungsverordnung (UAGZVV) sowie der Beleihungsverordnung (UAGBV) und der Gebührenverordnung (UAGGebV) bildet es die bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für den Vollzug der EG-Umweltaudit-Verordnung.

Weiterführende Links

BMU/UBA-Publikationen

 

Startseite | Presse | Publikationen | Das Umweltbundesamt | Service & Kontakt | Daten | Sitemap | Impressum | English