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Umweltrecht / Verbandsklage

Bessere Rechtsetzung und Entbürokratisierung

Letzte Änderung: 25.08.2010

Bessere Rechtsetzung und Entbürokratisierung betreffen als Querschnittsthema auch das Umweltrecht. Bessere Rechtsetzung verfolgt das Ziel, Rechtsvorschriften zu verbessern und zu vereinfachen. Entbürokratisierung zielt darauf, überflüssige bürokratische Belastungen, die Rechtsvorschriften bewirken können, für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltung abzubauen. Die Bundesregierung auf nationaler und die Europäische Kommission auf europäischer Ebene verfolgen Programme für bessere Rechtsetzung und Entbürokratisierung.

Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, das Umweltrecht durch verbesserte Rechtsetzung und Entbürokratisierung effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten und so seine Akzeptanz bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen zu steigern und zugleich die Ziele des Umweltrechts zu beachten und ein hohes Umweltschutzniveau zu gewährleisten. Ein anspruchsvolles und zugleich umsetzungsfreundliches Umweltrecht und bessere Rechtsetzung sowie Entbürokratisierung gehen Hand in Hand.

Instrumente besserer Rechtsetzung und Entbürokratisierung sind - neben anderen - Bürokratiekostenmessung und die Gesetzesfolgenabschätzung.

Instrument Bürokratiekostenmessung

Die Bundesregierung wendet seit 2006 ein Verfahren zur Identifizierung und Messung von Bürokratiekosten durch Informationspflichten auf der Grundlage des Standardkosten-Modells an. Sie möchte mit diesem Instrument die gegenwärtige Kostenbelastung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung um 25 % bis zum Jahr 2011 verringern und neue Informationspflichten soweit wie möglich vermeiden.

Die Europäische Kommission führt bis 2008 eine Messung der mit der Gesetzgebung der EG verbundenen Verwaltungslasten durch. Die EU möchte die Verwaltungslasten für Unternehmen bis 2012 um 25 % reduzieren.

Instrument Gesetzesfolgenabschätzung

Die Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) ist ein präventives Instrument zur besseren Rechtsetzung. Sie soll in der Entstehungsphase von Rechtsvorschriften die Notwendigkeit und mögliche Wirkungen neuer Normen prüfen und bewerten. Ziel der GFA ist es, staatliche Regelungen auf das erforderliche Maß zu beschränken, alternative Regelungsmöglichkeiten einzubeziehen und die Qualität neuer Regelungen zu verbessern. Um für den Normgeber eine sichere Entscheidungsgrundlage zu erstellen, untersucht die GFA sowohl die beabsichtigten als auch die unbeabsichtigten Wirkungen eines Regelungsvorhabens und seiner Alternativen.

Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung schreibt die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) vor, die beabsichtigten und unbeabsichtigten wesentlichen Wirkungen eines Gesetzes im Benehmen mit den jeweils fachlich zuständigen Bundesministerien bereits in der Begründung eines Gesetzentwurfs darzustellen. Zu den darzustellenden Wirkungen zählen auch wesentliche Wirkungen auf die Umwelt. Ob diese zu erwarten sind, prüft vor allem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als fachlich zuständiges Bundesministerium. Im Einzelnen stellt diese Untersuchung methodisch hohe Anforderungen. Um zu vermeiden, dass die Umweltwirkungen im Entscheidungsprozess über das jeweilige Gesetz vernachlässigt werden, ist es in jedem Einzelfall wichtig, sie in der erforderlichen Genauigkeit zu prognostizieren und angemessen zu bewerten.

Folgenabschätzung der EU

Auf Ebene der EU wendet die Kommission ein Folgenabschätzungs- (Impact Assessment-) Verfahren an. Dabei untersucht sie die wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Wirkungen ihrer zentralen Programme und Rechtsetzungsvorschläge und stellt diese dar. Die Folgenabschätzung soll eine verbesserte Informationsgrundlage für politische Entscheidungen der Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments schaffen. Auch bei der Folgenabschätzung in der EU ist es in jedem Einzelfall wichtig, die Umweltwirkungen in der erforderlichen Genauigkeit zu prognostizieren und angemessen zu bewerten.

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