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Letzte Änderung: 10.08.2010
Das Bodenschutzrecht dient der Feststellung von Altlasten und deren Sanierung. Darüber hinaus verlangt es die Vorsorge vor der Entstehung neuer schädlicher Bodenveränderungen. Die zentralen Bestimmungen finden sich im Bundesbodenschutzgesetz und in der Bundesbodenschutzverordnung.