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Letzte Änderung: 14.01.2009
Der Begriff „Biodiversität“ – oder „biologische Vielfalt“ – bezeichnet alles, was zur Vielfalt der belebten Natur beiträgt. Hierzu gehören nicht nur alle Tiere und Pflanzen bis hin zu Mikroorganismen, ihre Wechselbeziehungen untereinander, die Lebensräume der Organismen sowie deren Ökosysteme, sondern auch Unterarten und regionale Varietäten, die sog. genetische Vielfalt (so die hier zugrunde gelegte Definition der deutschen „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“, S. 9).
Die Wissenschaft wies bereits in den 1970er Jahren auf einen alarmierenden Rückgang der Biodiversität hin. Der Verlust der Arten, Gene und Lebensräume lässt die Natur verarmen und bedroht die Lebensgrundlagen des Menschen. Verloren gegangene Teile der Biodiversität lassen sich nicht wieder herstellen – der Verlust ist irreversibel.
Die internationale Staatengemeinschaft beschloss 1992 in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD, Einführung in deutsch). Dieses regelt neben dem Schutz der Biodiversität unter anderem deren nachhaltige Nutzung, die Zugangsmöglichkeit zu den genetischen Ressourcen der Welt (access) und die gerechte Verteilung der Vorteile aus der Nutzung dieser genetischen Ressourcen (benefit sharing).
In Deutschland ist vor allem das Bundesnaturschutzgesetz für den Schutz der biologischen Vielfalt verantwortlich. Zur Umsetzung des CBD-Übereinkommens verabschiedete die Bundesregierung zudem am 07.11.2007 die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“. Hierin führt sie eine Vielzahl von Maßnahmen auf, die den Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland bewirken sollen. Daneben enthält sie weitere Maßnahmen, die als Beitrag Deutschlands zu verstehen sind, die biologische Vielfalt weltweit zu schützen. Beispielsweise kommt Deutschland seiner Verantwortung für eine weltweite nachhaltige Entwicklung dadurch nach, dass es Arten schützt, die weltweit betrachtet als gefährdet gelten, in Deutschland dagegen noch in großer Zahl vorkommen. Neben dem Bundesnaturschutzgesetz existieren in den Ländern eigene Landesnaturschutzgesetze.
Das Umweltbundesamt befasste sich aus juristischer Perspektive vor allem mit den Themen Zugang zu genetischen Ressourcen und Verteilung der Vorteile aus deren Nutzung.
Am 14.04.2008 diskutierten über hundert Fachleute auf Einladung des Umweltbundesamtes und der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin über die Rolle des Planungsrechts im Umweltschutz. Aufgabe des Planungsrechts ist es unter anderem, Phänomene wie Einkaufszentren auf der grünen Wiese und Windenergieanlagen zu steuern und dem Natur- und Artenschutz zu seinem Recht zu verhelfen. Die Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden waren sich darin einig, dass das Planungsrecht grundsätzlich dazu geeignet ist, einen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt zu leisten sowie den Flächenverbrauch zu reduzieren und zum Schutz des Klimas beizutragen. Neben vorgeschlagenen Rechtsänderungen ging von dem Symposium ein Appell an die Träger der Planung vor Ort, ihrer Verantwortung vor Ort auch für globale Probleme gerecht zu werden und den Umweltschutz verstärkt zu beachten.
Das vorgestellte Gutachten „Umweltschutz im Planungsrecht – Die Verankerung des Klimaschutzes und des Schutzes der biologischen Vielfalt im raumbezogenen Planungsrecht“ ist als Band 10/08 in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes erschienen.
Im Auftrag des Umweltbundesamtes befasste sich Dr. Lothar Gündling, Rechtsanwalt, mit der Frage, ob und wie Staaten, die genetische Ressourcen nutzen (Nutzerstaaten), Vorschriften zum Schutz der Ressourcen solcher Staaten, die Ressourcen zur Verfügung stellen (Ressourcenstaaten, häufig handelt es sich hierbei um sich entwickelnde Staaten), unterstützen können. Hintergrund der Studie ist das CBD-Übereinkommen von 1992. Bis zum Abschluss dieses Übereinkommens galt im Völkerrecht das Prinzip eines weitgehend freien Zugangs und einer freien Nutzung des genetischen Materials im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung. Das CBD-Übereinkommen erlaubt nun Staaten, den Zugang zu den eigenen genetischen Ressourcen zu regeln, um diese vor Ausbeutung oder Patentierung zu schützen. Da Deutschland eher ein Staat ist, der Ressourcen aus anderen Staaten nutzt, stellte sich die Frage, ob und wie Deutschland durch eigenes Recht die genetischen Ressourcen in einem Ressourcenstaat zusätzlich schützen kann. Die Studie betrachtet eine Fülle von Kontroll- und Sanktionsmechanismen und deren Implementierung in das deutsche Recht.
Die Studie „Kontroll- und Sanktionsmechanismen zum Schutz vor rechtswidrigem Zugang zu genetischen Ressourcen: Möglichkeiten und Anknüpfungspunkte im deutschen Recht” (Zusammenfassung) ist als Band 57/99 in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes erschienen.
Unter dem Begriff „Bioprospektion“ versteht man den Vorgang der Suche nach biologischem Material und die Erforschung seiner Eigenschaften im Hinblick auf eine praktische Anwendung durch Wissenschaft und Industrie. Das bereits erwähnte CBD-Übereinkommen enthält für diesen Vorgang vielfältige Regeln. Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum und Dr. Peter-Tobias Stoll vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg, untersuchten im Auftrag des Umweltbundesamtes, wie die Vorgaben des CBD-Übereinkommens auf die Situation in Deutschland heruntergebrochen werden könnten. Dabei diskutieren die Autoren viele denkbare Regelungsmechanismen, die von nationalen Zugangsgesetzen bis hin zu unverbindlichen veröffentlichten Positionsbestimmungen reichen.
Die Ergebnisse der Studie präsentierte das Umweltbundesamt der Fachöffentlichkeit im Rahmen eines internationalen Workshops. Die Vorträge dieses Workshops sind – ebenso wie die Studie – veröffentlicht.
Die Studie „Gestaltung der Bioprospektion unter dem Übereinkommen für biologische Vielfalt durch international unverbindliche Verhaltensstandards“ ist als Band 4/00 in der Reihe BERICHTE des Umweltbundesamtes im Erich Schmidt Verlag, Berlin erschienen. Die Vorträge des Workshops „European Workshop on Genetic Resources Issues and Related Aspects – Access and Benefit Sharing, Intellectual Property Rights, Ex-Situ Collections” sind als Band 5/00 in der Reihe BERICHTE erschienen.