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Letzte Änderung: 26.08.2008
Das Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) dient dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Das AUG überträgt die zwischenstaatlichen Regelungen des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag in das nationale Recht Deutschlands und benennt das Umweltbundesamt als nationale Genehmigungsbehörde.