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Letzte Änderung: 05.03.2013
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Der Fachbereich IV befasst sich mit Chemikaliensicherheit, also dem Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien. Der Fachbereich IV untersucht und bewertet umweltbelastende Stoffe und Zubereitungen. Bestehen Risiken, erarbeitet er Maßnahmen zur Minderung der Risiken bis hin zum Verbot der Herstellung oder Anwendung solcher Stoffe.
In Deutschland ist die Chemikaliensicherheit durch Regelungen (Gesetze, Übereinkommen und Verordnungen) sichergestellt:
Die Regelungen zur Chemikaliensicherheit werden überwiegend durch das Recht der Europäischen Union bestimmt. Die Bewertungsmethoden sind europäisch abgestimmt und die Bewertungsergebnisse auf europäischer Ebene einzubringen und durchzusetzen.
Europäische Expertengruppen profitieren von den Erfahrung und dem Fachwissen des Fachbereiches IV. Beispiele hierfür sind die Ausgestaltung der EG Biozidrichtlinie, die Entwicklung von Leitfäden für die Umweltbewertung von Arzneimitteln, die EG Detergenzienverordnung und die neue europäische Chemikalienverordnung REACH.
Deshalb ist Fachbereich IV die Einvernehmensstelle beim Vollzug des Biozidgesetzes, Pflanzenschutzgesetzes, Arzneimittelgesetzes und Infektionsschutzgesetzes. Die Einvernehmensstelle regelt bei der Zulassung von Chemikalien die Zustimmung des UBA. Dabei arbeitet sie mit anderen Bundesbehörden, insbesondere der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusammen.
Pflanzenschutzmittel bedürfen einer Zulassung, bevor Landwirte sie einsetzen dürfen. Da sie direkt in die Umwelt ausgebracht werden und Wirkstoffe enthalten, die gegenüber bestimmten Schadorganismen giftig wirken, bedarf es einer besonders intensiven Prüfung, ob sie verträglich für den Naturhaushalt und unschädlich für das Grundwasser sind.
Auch Biozide, die zur Abtötung oder Abschreckung von Schadorganismen im nichtagrarischen Bereich verwendet werden, dürfen erst nach Zulassung verwendet werden. Die Zulassung bedarf einer gründlichen Umweltprüfung. Biozide sind notwendig, um Organismen zu bekämpfen, die Krankheiten übertragen können, oder dienen dem Materialschutz.
Es ist eine wichtige Aufgabe der Siedlungshygiene, dass genügend wirksame Mittel und Verfahren bereit stehen, um der Ausbreitung von Krankheiten durch Schädlinge wie Schaben oder Zecken vorzubeugen. Der Fachbereich führt experimentelle Prüfungen der Wirksamkeit von Mitteln und Verfahren zur Schädlingsbekämpfung nach Infektionsschutzgesetz durch und gewährleistet dabei, dass keine unvertretbaren Umweltwirkungen auftreten.
Wasch- und Reinigungsmittel unterliegen einer speziellen Gesetzgebung, weil sie in großen Mengen verwendet und potenziell in den Wasserkreislauf gelangen. Für sie gelten deshalb besonders hohe Anforderungen hinsichtlich der Abbaubarkeit.
Wassergefährdende Stoffe müssen in technischen Anlagen so sicher gehandhabt werden, dass keine Beeinträchtigung von Gewässern zu besorgen ist. Hierzu stufen wir die Stoffe in Gefährdungsklassen ein.
Die Arbeiten zum Vollzug der verschiedenen Stoffgesetze erfordern umfangreiche Fachdatenbanken, die betreut und weiterentwickelt werden.
Darüber hinaus beteiliget sich der Fachbereich auf internationaler Ebene an der Gestaltung von Regelungen und Maßnahmen zur Chemikaliensicherheit. Besonders hervorzuheben sind dabei die persistenten organischen Schadstoffe (POPs), deren Herstellung und Verwendung durch internationale Übereinkommen verboten oder stark eingeschränkt ist. Die Kooperation mit internationalen Organisationen, insbesondere der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) ist Aufgabe des Fachbereiches. Einen besonders hohen Stellenwert in der internationalen Chemikaliensicherheit hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die u.a. für Fragen der Sicherheit von Nanomaterialien und die Ausarbeitung international harmonisierter Prüfrichtlinien zur Untersuchung von Stoffen verantwortlich ist.
Der Fachbereich IV widmet sich auch der Fortentwicklung der wissenschaftlichen Grundlagen zur Bewertung ökotoxikologischer Wirkungen, der biologischen Abbaubarkeit, der Anreicherung in Organismen und in der Nahrungskette sowie der Umweltexposition durch Stoffe. Diese Arbeiten schließen Fragestellungen zu besonderen Wirkmechanismen, wie hormonellen Wirkungen, ein. Dazu werden geeignete Prüfmethoden zur Bewertung von Umweltrisiken entwickelt, verbessert und experimentell begleitet. Dazu gehört auch die Bewertung von Nanopartikeln in verschiedenen Anwendungen.
Der Fachbereich betreut den Gemeinsamen Stoffdatenpool Bund/Länder (GSBL). Der GSBL enthält inzwischen mehr als 150.000 Datensätze für Recherchen und Abfragen. Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist ein viel genutzter Teildatenbestand für Ersteinsatzkräfte und Endanwender.
Ein wichtiges Instrument zur Dokumentation des Erfolgs von Maßnahmen zur Minderung des Eintrages von polychlorierten Dibenzodioxinen und –furanen ist die Dioxin-Datenbank des Bundes und der Länder. Festgestellte Belastungen von Umweltproben, Biota und Futter- und Lebensmitteln mit Dioxinen und Furanen sowie mit polychlorierten Biphenylen (PCB) werden dokumentiert, bewertet und Maßnahmenvorschläge zur weiteren Minderung der Belastungen ausgearbeitet.
Die Fließ- und Stillgewässer-Simulationsanlage (FSA) auf dem Versuchsfeld des Umweltbundesamtes in Berlin-Marienfelde ist eine neue, technisch anspruchsvolle und große Versuchseinrichtung. In dieser Anlage lassen sich fließende, stehende und durchströmte Gewässer – von Bächen und Flüssen über Teiche und Seen bis hin zu Flussseen – mit den darin befindlichen aquatischen Lebensgemeinschaften nachbilden. Die FSA zählt zu den großen Modell-Ökosystemen (Mesokosmen), die Bindeglieder zwischen den vereinfachten und leicht zu kontrollierenden Laborversuchen und Freilandexperimenten (Feldstudien) darstellen. Mit der FSA verbunden ist ein umfangreiches chemisch-analytisches Labor sowie ein GLP-zertifiziertes Labor für ökotoxikologische Testverfahren, in denen spezielle Untersuchungen, z. B. zu Arzneimitteln in der Umwelt, durchgeführt werden sowie Analyseverfahren für Umweltchemikalien entwickelt werden.