Verpackungsgesetz: Wertstofftonne nur Option

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Verpackungsgesetz: Wertstofftonne nur Option
Quelle: Kadmy / Fotolia.com

Das Umweltbundesamt begrüßt, dass mit dem neuen Verpackungsgesetz mehr Verpackungen recycelt werden sollen – durch höhere Recyclingquoten und durch differenzierte Lizenzentgelte für besser recycelbare Verpackungen. Bedauerlich ist jedoch, dass die Wertstofftonne nicht verbindlich vorgeschrieben wird.

Es ist dringend nötig, dass die Recyclingquoten zum Beispiel für Kunststoffe erhöht werden und eine Zentrale Stelle geschaffen wird, die für Registrierung und Standardisierung zuständig sein wird. Hier setzt das neue Verpackungsgesetz aus Sicht des ⁠UBA⁠ die richtigen Schwerpunkte. Dass die Lizenzentgelte dualer Systeme zukünftig stärker an ökologische Kriterien wie Recycling- und Sortiereigenschaften gekoppelt werden, setzt ebenfalls die richtigen Anreize, Verpackungen recyclinggerechter zu gestalten. 

Das UBA sieht es kritisch, dass das ursprünglich geplante Wertstoffgesetz vom Tisch ist und somit keine einheitlichen Regeln geschaffen werden für die Sammlung von sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie Spielzeuge, Töpfe oder andere Haushaltsgegenstände zusammen mit Verpackungen.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Eigeninitiative der Kommunen gefragt. Schon jetzt sind diese nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich verpflichtet, Metalle und Kunststoffe getrennt zu erfassen. Sie haben die Möglichkeit, stoffgleiche Nichtverpackungen in Haushalten in das Entsorgungssystem für Verpackungen zu integrieren („Wertstofftonne“) oder diese in einem eigenen Erfassungssystem zu erfassen. Viele Kommunen haben die Wertstofftonne bereits eingeführt – es ist aus Sicht des UBA wünschenswert, dass zahlreiche weitere Kommunen diesem Beispiel folgen werden. 

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 Verpackungsgesetz  Wertstofftonne  Verpackungen