UVgO für den Bund in Kraft getreten

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Unterschwellenvergabeordnung nun für den Bund in Kraft
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Im Februar 2017 wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen bekannt gemacht. Das neue Regelwerk ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1). Für den Bund ist die UVgO durch die Änderung der Verwaltungsvorschrift zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung am 2. September 2017 in Kraft getreten.

Mit dem BMF-Rundschreiben vom 01.09.2017 (– II A 3 - H 1012-6/16/10003:003) wurde die Verwaltungsvorschrift zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung geändert. Folge dieser Änderung ist, dass die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) damit für den Bereich des Bundes in Kraft gesetzt ist.

Auf Landesebene gilt die UVgO erst, wenn die Länder sie durch Erlasse bzw. geänderte Gesetze in Kraft setzen.

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Schlagworte:
 UVgO  Unterschwellenvergabeordnung  nationale Vergaben