Neue Vorschriften für Kälte- & Klimaanlagen und Dämmstoffe

viele Klimaanlagen-Kästen an einer Hausfassadezum Vergrößern anklicken
Auch für Split-Klimageräte gelten neue Vorschriften.
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Seit 1. Januar 2015 gelten neue EU-Vorschriften für klimaschädliche fluorierte Treibhausgase, die unter anderem in Kälte- und Klimaanlagen sowie Dämmstoffen eingesetzt werden. Das UBA hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (F-Gas-Verordnung) und zur Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) zusammengestellt.

Betroffen sind zum Beispiel Hersteller und Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen oder ORC-Anlagen, ebenso Hersteller und Importeure von Dämmstoffen und teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW). Kernelement der F-Gas-Verordnung ist der sogenannte „Phase down“, die schrittweise Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an HFKW bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen. Wer die vorrangig als Kältemittel eingesetzten HFKW produziert oder handelt, muss hierfür ab sofort Quoten für das Inverkehrbringen beachten. Bestimmte Kälte- und Klimaanlagen, die HFKW enthalten, dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Außerdem haben sich Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung geändert.