Unterirdische Raumplanung, neue Wege der Raumplanung

Der Untergrund wird schon heute vielfach für verschiedene Zwecke genutzt. Hierzu zählen zum Beispiel Grundwassernutzung, Rohstoffabbau, Ablagerung von Abfällen, Speicherungen von Erdgas. Die Raumplanung versucht diese Ansprüche umweltschonend umzusetzen. So wird im Entwurf der aktuellen ROG-Novelle die unterirdische Raumordnung erwähnt.

Neuer Ansatz in der räumlichen Planung

Die Nutzungsansprüche an den unterirdischen Raum nehmen zu. Zum einen ist dies durch die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung wie Einsatz erneuerbarer Energien, Verringerung von Treibhausgasemissionen bedingt zum anderen durch zunehmende Ressourcenknappheit.

Beispielhaft dafür seien genannt:

  • Gewinnung erneuerbarer Energien (Geothermie),
  • Um die Schwankungen der Energieerzeugung durch die Windenergie und Photovoltaik auszugleichen, werden unterirdische Speicher für die Speicherung von Wärme, Druckluft, regenerativ erzeugtem Wasserstoff und regenerativ erzeugtem Methan benötigt.
  • Auch zur dauerhaften Ablagerung des Treibhaugases ⁠CO2⁠ wird unterirdischer Raum benötigt.
  • Die zunehmende Ressourcenknappheit führt

              o zum Einen zu neuen technischen Entwicklungen, wie zum Beispiel. Fracking   (Hydraulic Fracturing) zur Erdgasgewinnung.
              o zum Anderen  zu steigenden Rohstoffpreisen.  Dadurch werden zum Teil Erzlagerstätten bedeutsam, die früher als unwirtschaftlich galten.

Forschung mit Blick auf die Ressourcenknappheit des Planungsraums

Da der Untergrund eine begrenzte Ressource ist, haben diese Entwicklungen zunehmend Nutzungskonkurrenzen zur Folge. Im Sinne einer nachhaltigen ⁠Raumordnung⁠ sollte der Untergrund daher so bewirtschaftet und planend strukturiert werden, dass alle heute bestehenden und potenziellen  künftigen Nutzungen berücksichtigt werden können.

Im Rahmen eines im Auftrag des ⁠UBA⁠ durchgeführten zweiteiligen Forschungsvorhabens (FKZ: 3711 16 103 1/2) wurde untersucht, inwieweit relevante geologische Informationen vorliegen und ob diese für eine unterirdische Raumplanung verfügbar sind (Teilvorhaben 1).

In Teilvorhaben 2 wird geprüft, inwieweit die bestehenden Rechtsvorschriften und Planungsinstrumente für eine unterirdische Planung geeignet sind. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wurden Verbesserungsvorschläge entwickelt.
Ein derzeit laufendes Folgevorhaben (FKZ 3714 93 1080) dient dazu, die Praktikabilität einer nachhaltigkeitsorientierten unterirdischen Raumplanung an ein bis zwei praktischen Beispielen zu untersuchen.

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