Konservierungsmittel in wasserbasierten Wandfarben notwendig

Frau sucht mit einem Farbfächer eine Wandfarbe auszum Vergrößern anklicken
Farben sollten nicht nur schön, sondern auch schadstoffarm sein, um die Raumluft nicht zu belasten.
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Moderne Farben nutzen Wasser als Lösemittel. Dadurch werden Konservierungsstoffe nötig, um ein Verderben der Farben zu verhindern.

Der Blaue Engel zeichnet Produkte aus, die schadstoffarm sind und die Innenraumluft so gering wie möglich belasten. Dies ist bei Wandfarben durch den Einsatz von Wasser als Lösemittel möglich. Heutzutage würde kein Mensch lösemittelhaltige Wandfarben oder Bodenbelagsklebstoffe akzeptieren, da sie zu extrem hohen Innenraumluftbelastungen führen. Der Einsatz von Wasser führt jedoch dazu, dass die Produkte anfällig für Schimmelpilze und Bakterien sind, die gesundheitlich bedenklich sein können. Um Wandfarben vor mikrobiellem Befall zu schützen, werden Konservierungsmittel, vor allem Isothiazolinone, eingesetzt. Die sensibilisierende Wirkung der Isothiazolinone ist hinlänglich bekannt. Die meisten Konservierungsmittel haben eine mehr oder weniger ausgeprägte sensibilisierende Wirkung. Daher müssen alle Produkte mit dem Blauen Engel seit der Einrichtung des Umweltzeichens im Jahr 2000 folgenden Hinweis tragen: Enthält ……(Nennung der/des Namens des/der Konservierungsmittelwirkstoffe gemäß Anhang 1 Ziffer 1 der RAL-UZ 102); Information für Allergiker unter Telefon-Nr.:…….

Die Biozid-Verordnung EU Nr. 528/2012 ist seit dem 01.09.2013 in Kraft und löste die ältere Biozid-Richtlinie 98/8/EG ab. Im Zuge der Biozid-Verordnung werden alle auf dem Markt befindlichen Biozide geprüft. Ziel der Verordnung ist es, für ein besseres Funktionieren des Biozidprodukte-Markts in der EU zu sorgen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und für die Umwelt zu gewährleisten.

Dabei werden die Biozide je nach Anwendung in Produkttypen (PT) unterteilt, Topfkonservierungsmittel fallen unter PT 6 (siehe Anmerkung 1). Topfkonservierungsmittel können nur in Anhang I der RAL-UZ 102 aufgenommen werden, wenn sie nach der Biozid-Verordnung verkehrsfähig sind. Hingegen sind Filmkonservierer (PT 7, siehe Anmerkung 2) beim Blauen Engel nach RAL-UZ 102 ausgeschlossen. Verkehrsfähig sind entweder Wirkstoffe, über deren Genehmigung in der jeweiligen Produktart (PT) bereits positiv entschieden wurde oder aber Wirkstoffe, die sich noch im Genehmigungsverfahren befinden. In der Gruppe der Topfkonservierungsmittel ist bisher nur über die Genehmigung von zehn Wirkstoffen positiv entschieden worden (Aufnahme in Unionsliste), unter anderem auch über die Mischung CIT/MIT mit einem spezifischen Konzentrationslimit von ≤ 15 ⁠ppm⁠.

Im Anhang 1 des RAL-UZ 102 für Emissionsarme Innenwandfarben sind die für den Blauen Engel zulässigen Konservierungsmittel / -kombinationen mit ihren Maximalgehalten gelistet. Darunter befinden sich 3 Konservierungsmittel der Gruppe der Isothiazolinone.

  • 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on (CIT) nur in Kombination mit MIT (3:1) < 15 ppm
  • 2-Methyl-2(H)-isothiazol-3-on (MIT) / 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT) (1:1)≤ 200 ppm

2-octy-2H-isothiazol-3-on (OIT) ist aufgrund seiner filmkonservierenden Wirkung beim Blauen Engel ausgeschlossen.

Bereits in den ersten Jahren des Blauen Engels für Dispersionswandfarben stellte die Industrie von der hinsichtlich der Sensibilisierung kritischeren Konservierungsmittelmischung Chlormethylisothiazolinon /Methylisothiazolinon (CIT/MIT, 3:1), auch durch die Begrenzung auf maximal 15 ppm beim Blauen Engel, auf die weniger kritische Mischung Methylisothiazolinon/Benzisothiazolinon (MIT/BIT, 1:1) um. In den darauffolgenden 10 Jahren gab es durch die Strategie des Blauen Engels (Reduzierung des Gehalts, Kennzeichnung des Konservierungsmittels, Hotline für Allergiker) in Deutschland keine nachgewiesenen Problemfälle mit Wandfarben, so dass es keine Notwendigkeit für eine Änderung dieser Strategie gab.

Die Zulassung des Einsatzes von Konservierungsmitteln beim Blauen Engel ist ein Kompromiss zwischen dem Schutz vor mikrobiellem Befall und den Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen. In der letzten Überarbeitung 2015 wurden erstmals auch die Konservierungsmittelgehalte in den Pigmentpasten begrenzt, da es im Vorfeld durch bereits konservierte Vorprodukte zu einem zusätzlichen Eintrag von Konservierungsmitteln in das Endprodukt kam. Weiter müssen die Farbformulierer gemäß der Ziffer 3.1.3 die Konservierung der Vorprodukte so dimensionieren, dass die Konservierung des Endproduktes Farbe dem Anhang 1 des RAL-UZ 102 entspricht.

Seit ein paar Jahren werden Wandfarben angeboten, die als konservierungsmittelfrei deklariert sind. Bezogen auf die „klassischen“ Konservierungsmittel ist die Aussage auch richtig. Dennoch müssen auch diese Farben vor dem mikrobiellen Befall geschützt werden. Dies erfolgt durch einen hohen ⁠pH-Wert⁠ von 11,5 – zum Vergleich: Seife hat einen pH-Wert von 9 bis 10. Wir beobachten diese Entwicklung genau, insbesondere ist für uns wichtig, dass durch den hohen pH-Wert keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen wie Hautreizungen oder Augenschädigungen beim Heimwerker entstehen können.

Auch wenn die Literatur zu Farben mit dem Blauen Engel (Kennzeichnung und strenge Begrenzung) keine eindeutigen Hinweise auf eine aerogene Kontaktdermatitis zeigt und Dermatologen die Zunahme der Sensibilisierungen auf Isothiazolinone in der Bevölkerung auf Kosmetikprodukte zurückführen, sehen wir dennoch Handlungsbedarf. Am 6. November 2017 hat ein Fachgespräch unter Beteiligung von Prof. Schnuch (Dermatologe), der Stiftung Warentest, der Bauberufsgenossenschaft und Fachleuten aus der Industrie stattgefunden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung und die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin konnten an dem Fachgespräch nicht teilnehmen. Prof. Schnuch hat ausgeführt, dass die Zahl der Patienten in den Hautkliniken, die auf Isothiazolinone im Patchtest allergisch reagieren inzwischen durch die weitgehenden Verzicht der Isothiazolinone seitens der Kosmetikindustrie wieder rückläufig ist, sich aber immer noch auf einem erhöhten Niveau befindet. Aus heutiger Sicht hätten Isothiazolinone in Kosmetikprodukten nicht eingesetzt werden dürfen, zumal der Einsatz auf eine fehlerhafte Berechnung des Allergierisikos basierte. Prof. Schnuch rät, auch bei Wandfarben über weitere Maßnahmen nachzudenken. Das Umweltbundesamt wird der Jury Umweltzeichen die Handlungsoptionen für den Blauen Engel für Wandfarben vorstellen. 

Anmerkung 1: PT6 Schutzmittel für Produkte während der Lagerung (Topfkonservierer): Produkte zum Schutz von Fertigerzeugnissen (außer Lebens- und Futtermitteln, kosmetischen Mitteln oder Arzneimitteln oder medizinischen Geräten) in Behältern gegen mikrobielle Schädigung zwecks Verlängerung ihrer Haltbarkeit; Produkte zum Schutz von Rodentizid-, Insektizid- oder anderen Ködern bei deren Lagerung oder Verwendung.

Anmerkung 2: PT 7 Beschichtungsschutzmittel (Filmkonservierer): Produkte zum Schutz von Beschichtungen oder Überzügen gegen mikrobielle Schädigung oder Algenwachstum zwecks Erhaltung der ursprünglichen Oberflächeneigenschaften von Stoffen oder Gegenständen wie Farben, Kunststoffen, Dichtungs- und Klebkitten, Bindemitteln, Einbänden, Papieren und künstlerischen Werken.

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 Isothiazolinone  Wandfarbe  Kontraste  Schimmel