Kamin und Co. werden sauberer: neue Grenzwerte ab 2015

Kamin mit Feuer und Krob mit Holzscheitenzum Vergrößern anklicken
Es gibt etwa 11,6 Millionen meist mit Holz betriebene Einzelraumfeuerungsanlagen in Deutschland.
Quelle: Marco 2811 / Fotolia.com

Der Sommer ist vorbei: Schon hat die Heizsaison wieder begonnen. Wegen steigender Öl- und Gaspreise wird Holz wieder beliebter. Etwa 15 Millionen Haushalte in Deutschland wärmen ihr Heim deshalb mit Kamin oder Kachelofen.

Das schont das ⁠Klima⁠, denn Holz gibt beim Verbrennen nur so viel ⁠CO2⁠ ab wie es während der Lebensphase des Baumes in sich gebunden hat. Besonders alte Heizanlagen, die Holz verbrennen, produzieren viele Emissionen. Daher muss, wer einen Kamin oder Ofen besitzt, bis Ende 2013 nachweisen, dass die strengeren Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid der Novelle der 1.⁠BImSchV⁠ eingehalten werden. Sollte Ihr Kamin oder Kachelofen mehr als 150 mg/m3 Staub und 4 g/m3 CO emittieren, soll er ausgetauscht oder mit einem Filter versehen werden. Dafür gibt es einen langfristigen Zeitplan. Wenn das Typschild z.B. den 1.1.1995 ausweist, haben Sie bis 1.1.2019 dafür Zeit. Beim Kauf neuer Öfen oder Kamine sollten Sie darauf achten, dass eine Typbescheinigung, die die Grenzwerteinhaltung bescheinigt, beiliegt. Ihr Schornsteinfeger wird die Einhaltung der neuen Grenzwerte kontrollieren. Zwei Tipps zum Schluss: Verwenden Sie am besten Holz aus Ihrer Region. Durch die kürzeren Transportwege verringert sich der CO2-Ausstoß. Setzen Sie auf emissionsarme Anlagentechnik und bedienen Sie nach den Ratschlägen des Herstellers.

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 Kamin  Feinstaubabscheidung  1. BImSchV