Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? UBA für eg-check ausgezeichnet

zwei Frauen im schwarzen Blazer halten gemeinsam ein gerahmtes Zertifikat in die Kamerazum Vergrößern anklicken
Susanne Lukas, UBA-Personalreferat (r.) mit Christine Lüders, Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Susanne Lukas, Leiterin des UBA-Personalreferats (rechts) nahm die Auszeichnung von Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (links) entgegen.

Quelle: Kathrin Harms / laif

Werden Frauen und Männer bei vergleichbarer Arbeit und Leistung gleich bezahlt und bei der leistungsbezogenen Bezahlung gleich bewertet? Das UBA hat dies als erste Bundesbehörde für sich untersuchen lassen und wurde dafür mit einem Zertifikat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgezeichnet.

Damit hat das ⁠UBA⁠ erneut gezeigt, dass es Gleichberechtigung und Gleichstellung ernst nimmt. Die Ergebnisse fielen fast durchweg positiv aus: Beim Leistungsentgelt war keine Geschlechtsdiskriminierung feststellbar. Jedoch waren teilzeitbeschäftigte Frauen (im Gegenteil zu teilzeitbeschäftigten Männern) in der höchsten Stufe der Leistungsbewertung unterrepräsentiert. Das Diskriminierungspotenzial ist eher in den zugrundeliegenden Regelungen versteckt, wie beispielsweise der Entgeltordnung des Bundes. So werden bei der Bewertung von Stellen psycho-soziale Kriterien wie etwa  „hohe Anforderungen an Kommunikation“ nicht berücksichtigt. Das kann Frauen diskriminieren, da sie solche Tätigkeiten überproportional häufig ausüben.

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 Gleichstellung