Bodenschutz wird globales Ziel. Welches Recht schützt wirksam?

asphaltierte Straße und gepflasterter Weg, im Hintergrund ein Neubaugebiet "auf der grünen Wiese"zum Vergrößern anklicken
Fruchtbare Böden gehen weltweit verloren – etwa durch Versiegelung, Bebauung oder Übernutzung.
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Fruchtbare Böden sind unsere Lebensgrundlage. Sie zu erhalten, soll unter dem Schlagwort „Land Degradation Neutral World“ eines der globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen werden. Wie es international umgesetzt werden könnte, war Thema eines UBA-Rechtsgutachtens.

Die Gesetzgebungen der drei Länder Deutschland, USA und Brasilien wurden auf Rechtsinstrumente untersucht, die sich zur Umsetzung dieses Ziels eignen und auch auf internationaler Ebene implementiert werden könnten. Das Ergebnis: Es sind bereits viele geeignete Instrumente auf nationaler Ebene vorhanden, die auch internationale Verpflichtung werden könnten. Etwa die Pflicht im deutschen Recht, für viele potenziell bodengefährdende Aktivitäten, wie die Errichtung und den Betrieb von Industrieanlagen, vorab eine Genehmigung einzuholen. Oder bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Eingriffe in das Schutzgut Boden durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensieren zu müssen. In allen Rechtsordnungen fehlen allerdings Planungsinstrumente, um sicherzustellen, dass das Verhältnis zwischen Degradation und Ausgleichsmaßnahmen auf Dauer ausgeglichen ist.