Letzte Änderung: 17.11.2009
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert mit diesem Programm großtechnische Vorhaben, die erstmalig demonstrieren, wie Umweltbelastungen vermieden oder spürbar verringert werden können.
Dabei werden derzeit vor allem innovative Verfahren mit hoher Multiplikatorwirkung in den ökologischen Schlüsselbereichen Klimaschutz, erneuerbare Energien und Verkehr unterstützt.
Die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen der Fortschreibung des Standes der Technik und damit der Fortentwicklung der deutschen und europäischen Umweltpolitik.
Die entsprechenden Facheinheiten des Umweltbundesamtes begutachten und begleiten die Vorhaben unter fachlichen Aspekten.
Mit der verwaltungs- und finanztechnischen Abwicklung des Programms hat das BMU die KfW-Bankengruppe (KfW) beauftragt.
Die Förderkriterien sind in der Förderrichtlinie vom 04. Februar 1997 (PDF / 52 KB) dargelegt.
Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen einschließlich Kosten der Inbetriebnahme sowie mit den Investitionen in Zusammenhang stehende Gutachten und Messungen insbesondere in den Bereichen:
Die Projekte sollen fortschrittliche technologische Verfahren und Verfahrenskombinationen zur Verminderung von Umweltbelastungen beinhalten bzw. darstellen, wie umweltverträgliche Produkte und umweltschonende Substitutionsstoffe hergestellt und angewendet werden können.
Sie müssen über die in Rechtsvorschriften festgelegten Umweltschutzanforderungen hinausgehen.
Demonstrationscharakter hat ein Vorhaben dann, wenn die geplante Technik/Technologie großtechnisch in Deutschland noch nicht angewendet wird oder wenn bekannte Techniken erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Anordnung zum Einsatz kommen.
Die gewonnenen Erkenntnisse sollen bei anderen Anwendern gleicher oder ähnlicher Anlagen mit vergleichbaren, umweltentlastenden Auswirkungen übertragen werden können.
Gefördert werden
Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert!
Mit einem Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredites oder in begründeten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei hohem Bundesinteresse) mit einem Investitionszuschuss:
bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. (Es muss begründet werden, warum der Zinszuschuss nicht ausreicht.)
Mit dem Projekt darf unabhängig von der Art der Förderung im Regelfall nicht vor einer Förderzusage begonnen werden!
Darin sollte das Vorhaben aussagekräftig (auf maximal fünf DIN-A4 Seiten) beschrieben werden. Nähere Informationen zur Projektskizze und zum Verfahrensablauf können Sie unserem Hinweisblatt für Projektskizzen (PDF / 59 KB) entnehmen.
Die KfW und das Umweltbundesamt prüfen, ob das Vorhaben gemäß Richtlinie generell förderfähig ist. Wurde dies befürwortet, fordert die KfW den Interessenten zur offiziellen Antragstellung auf und stellt ihm die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. (Sofern das Projekt nicht den Förderkriterien des Umweltinnovationsprogramms entspricht, werden durch die KfW automatisch auch alternative Fördermöglichkeiten geprüft.)
Nachdem dieser Antrag aussichtsreich zur Förderrelevanz und zu Erfolgsaussichten durch das Umweltbundesamt und die KfW zeitgleich geprüft wurde, gibt die KfW eine Förderempfehlung an das BMU.
Nun entscheidet das Bundesumweltministerium, inwieweit ein Zins- oder Investitionszuschuss bewilligt werden kann, wobei neben den vorausgegangenen Begutachtungen auch förderpolitische Aspekte und aktuell verfügbare Haushaltsmittel Berücksichtigung finden.
Auf Grundlage dieser Entscheidung bewilligt die KfW die Förderung und betreut das Vorhaben anschließend.
Die fachliche Begleitung leistet das UBA.
3) Nach erfolgter Förderentscheidung durch das Bundesumweltministerium kann mit dem Projekt begonnen werden.
